Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 7 U 46/95 |
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Besprechungen u.ä.
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Haftung für fehlerhafte Anlageberatung; Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten des Anlagevermittlers
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1006
- WM 1996, 1059
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Hamburg, 24.06.2008 - 7 U 38/08
Verbot der Veröffentlichung von Bildern von Kindern eines Prominenten
a) Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen vergleichbarer Fälle (insbesondere 7 U 46/95 und 7 U 177/95) festgestellt hat, lässt das Verhalten eines Verlegers, der in kurzen Abständen mehrere unberechtigte Fotoveröffentlichungen einer Person vornimmt und anschließend jeweils auf Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich des veröffentlichten Fotos abgibt, erwarten, dass auch künftig die Veröffentlichung derartiger Bilder erfolgen wird.Das erkennende Gericht hat bereits in Entscheidungen aus den Jahren 1995 und 1996 (3 U 216/94, Urteil vom 12.1.19957; 7 U 46/95, Urteil vom 31.10.1995; 7 U 177/95, Urteil vom 25.6.1996), die sich sämtlich auf Abbildungen von Kindern bezogen, generelle Verbote mit lediglich klarstellenden Einschränkungen für begründet gehalten.
- LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 23/08
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Generelles Veröffentlichungsverbot für Fotos …
a) Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen vergleichbarer Fälle (insbesondere 7 U 46/95 und 7 U 177/95) festgestellt hat, lässt das Verhalten eines Verlegers, der in kurzen Abständen mehrere unberechtigte Fotoveröffentlichungen einer Person vornimmt und anschließend jeweils auf Abmahnungen einer strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich des veröffentlichten Fotos abgibt, erwarten, dass auch künftig die Veröffentlichung derartiger Bilder erfolgen wird.Das erkennende Gericht hat bereits in Entscheidungen aus den Jahren 1995 und 1996 (3 U 216/94, Urteil vom 12.1.1995; 7 U 46/95, Urteil vom 31.10.1995, 7 U 177/95, Urteil vom 25.6.1996), die sich sämtlich auf Abbildungen von Kindern bezogen, generelle Verbote mit lediglich klarstellenden Einschränkungen für begründet gehalten.
- LG Hamburg, 29.08.2008 - 324 O 24/08
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Generelles Verbot der Veröffentlichung von …
a) Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen vergleichbarer Fälle (insbesondere 7 U 46/95 und 7 U 177/95) festgestellt hat, lässt das Verhalten eines Verlegers, der in kurzen Abständen mehrere unberechtigte Fotoveröffentlichungen einer Person vornimmt und anschließend jeweils auf Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich des veröffentlichten Fotos abgibt, erwarten, dass auch künftig die Veröffentlichung derartiger Bilder erfolgen wird.Das erkennende Gericht hat bereits in Entscheidungen aus den Jahren 1995 und 1996 (3 U 216/94, Urteil vom 12.1.1995; 7 U 46/95, Urteil vom 31.10.1995, 7 U 177/95, Urteil vom 25.6.1996), die sich sämtlich auf Abbildungen von Kindern bezogen, generelle Verbote mit lediglich klarstellenden Einschränkungen für begründet gehalten.
- OLG Hamburg, 11.11.2008 - 7 U 87/08
Rechtmäßigkeit eines Verbotes betreffend die Veröffentlichung von Bildnissen von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 11.11.2008 - 7 U 86/08 Dennoch begründen die Veröffentlichungen aus dem Jahre 2007 nach Auffassung des Senats, die dieser in vergleichbaren Fällen (insbesondere 7 U 46/95 und 7 U 177/95) bereits in früheren Entscheidungen vertreten hat, bezüglich weiterer bisher nicht veröffentlichter Bilder der Klägerin eine Begehungsgefahr.
Das erkennende Gericht hat bereits in Entscheidungen aus den Jahren 1995 und 1996 (3 U 216/94, Urteil vom 12.1.1995; 7 U 46/95, Urteil vom 31.10.1995; 7 U 177/95, Urteil vom 25.6.1996), die sich sämtlich auf Abbildungen von Kindern bezogen, generelle Verbote mit lediglich klarstellenden Einschränkungen für begründet gehalten.
- LG Hamburg, 11.07.2008 - 324 O 1172/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild in der …
Für die Frage der Hartnäckigkeit sind insbesondere die Häufigkeit und die Intensität der Verstöße maßgeblich (OLG Hamburg, Urteil vom 31.10.1995, Az. 7 U 46/95). - LG Hamburg, 16.05.2008 - 324 O 1197/07
Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung: …
"Für die Frage der Hartnäckigkeit sind insbesondere die Häufigkeit der bisherigen Rechtsverletzungen und die Intensität der einzelnen Verstöße maßgeblich (OLG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 1995, Az.: 7 U 46/95, im Anschluss an LG Hamburg, Urteil vom 3. Februar 1995, Az.: 324 O 564/94). - LG Hamburg, 11.07.2008 - 324 O 1173/07 Für die Frage der Hartnäckigkeit sind insbesondere die Häufigkeit und die Intensität der Verstöße maßgeblich ( OLG Hamburg, Urteil vom 31.10.1995, Az. 7 U 46/95 ).
- OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11 Im Übrigen seien für die Frage der Hartnäckigkeit nach der Rechtsprechung der Kammer und des Hanseatischen Oberlandesgerichts insbesondere die Häufigkeit der bisherigen Rechtsverletzungen und die Intensität der einzelnen Verstöße maßgeblich (vgl. HansOLG, Urteil vom 31.10.1995, Az.: 7 U 46/95; Landgericht Hamburg Az. 324 O 576/06 Urteil vom 13.10.2006, Urteil vom 26.09.2008, 324 O 107/08).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2003 - L 9 U 113/01
Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Inhalt der Prozessakten des ersten und zweiten Rechtszuges, auf den Inhalt der beigezogenen Akten des SG Stade - S 7 U 46/95/L 3 U 369/95 - und auf den Inhalt der Verwaltungsakten der Berufungsbeklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidung gewesen sind. - LG Hamburg, 26.09.2008 - 324 O 107/08
- LG Hamburg, 22.04.2008 - 324 O 35/08
- LG Hamburg, 22.01.2008 - 324 O 1051/07
- LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02