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VG Hamburg, 09.08.2002 - 7 VG 1756/2002 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Hamburg, 20.05.2015 - 6 K 2948/13
Hamburgisches Verbot von Werbeanlagen an Brücken; Verfassungsmäßigkeit
Auch das Verwaltungsgericht Hamburg konnte bisher keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 13 Abs. 3 Nr. 3 HBauO erkennen (VG Hamburg, Urt. v. 9.8.2002, 7 VG 1756/2002, Rn. 26, juris;… Urt. v. 14.2.2005, 19 K 2012/02, …und Urt. v. 16.7.2014, 7 K 2797/12, nicht veröffentlicht).Unter Brücken sind Ingenieurbauwerke zu verstehen, die der Überführung in der Regel eines Verkehrsweges über ein Hindernis dienen, wobei es sich bei dem Hindernis unter anderem um einen natürlichen Geländeeinschnitt, einen Wasserlauf oder eine andere zu überquerende Verkehrsanlage handeln kann (VG Hamburg, Urt. vom 9.8.2002, 7 VG 1756/2002, Rn. 21, juris;… Niere, in: Alexejew, HBauO, Stand: Jan. 2012, § 13 HBauO, Rn. 87).