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   VGH Bayern, 15.06.1999 - 7 ZB 99.1103   

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VGH Bayern, 15.06.1999 - 7 ZB 99.1103 (https://dejure.org/1999,43272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.06.1999 - 7 ZB 99.1103 (https://dejure.org/1999,43272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - 7 ZB 99.1103 (https://dejure.org/1999,43272)
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Wird zitiert von ... (21)

  • VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423

    Schulwegkostenerstattung nicht bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns

    Durch den Aufbau eines Schülertransportnetzes soll auch darauf hingewirkt werden, dass die einzelnen Schulen, die grundsätzlich für bestimmte Einzugsgebiete und im Hinblick auf voraussichtliche Schülerzahlen geschaffen und bereitgehalten werden, angemessen ausgelastet sind (BayVGH vom 15.6.1999 Az. 7 ZB 99.1103 RdNr. 8).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; MVV-Tarifsystem; Zeitkarten;

    Durch den Aufbau eines Schülertransportnetzes soll auch darauf hingewirkt werden, dass die einzelnen Schulen, die grundsätzlich für bestimmte Einzugsgebiete und im Hinblick auf voraussichtliche Schülerzahlen geschaffen und bereitgehalten werden, angemessen ausgelastet sind (BayVGH vom 15.6.1999 Az. 7 ZB 99.1103 RdNr. 8).
  • VGH Bayern, 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623

    Wird einem Schüler auf Antrag seiner Erziehungsberechtigten aus zwingenden

    Durch den Aufbau eines Schülertransportnetzes soll auch darauf hingewirkt werden, dass die einzelnen Schulen, die grundsätzlich für bestimmte Einzugsgebiete und im Hinblick auf voraussichtliche Schülerzahlen geschaffen und bereitgehalten werden, angemessen ausgelastet sind (BayVGH vom 15.6.1999 Az. 7 ZB 99.1103 RdNr. 8).
  • VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.48

    Verwaltungsvorschrift; Ermessen

    Für die Beurteilung des Beförderungsaufwands sind die dem Kostenträger entstehenden Kosten maßgeblich (BayVGH vom 15.6.1999, Az. 7 ZB 99.1103), auf den technischen Aufwand, also z.B. auf die zurückzulegende Wegstrecke, die Qualität der Verbindungen, die Anzahl der erforderlichen Umstiege usw. kommt es nicht an.

    Beide Aspekte sind öffentliche Belange, die bei der Ermessensentscheidung im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit berücksichtigt werden dürfen (s. z.B. BayVGH vom 15.6.1999, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 7 ZB 09.2415

    Geringster Beförderungsaufwand bei Schülerbeförderung im öffentlichen, teilweise

    Durch den Aufbau eines Schülertransportnetzes soll auch darauf hingewirkt werden, dass die einzelnen Schulen, die grundsätzlich für bestimmte Einzugsgebiete und im Hinblick auf voraussichtliche Schülerzahlen geschaffen und bereitgehalten werden, angemessen ausgelastet werden (BayVGH vom 15.6.1999 Az. 7 ZB 99.1103 ).
  • VGH Bayern, 30.01.2007 - 7 ZB 06.781
    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt (vgl. zuletzt Beschluss vom 15.7.1999 Az. 7 ZB 99.1103), dass der Begriff der Ausbildungsrichtung identisch mit dem gleichnamigen Begriff in Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BayEUG ist.
  • VG Regensburg, 12.05.2015 - RO 2 K 14.2015

    Schülerbeförderungskosten, nächstgelegene Schule, pädagogische Eigenheit,

    Entfernung oder Zeitaufwand sind indes nicht maßgeblich (vgl. BayVGH, U. v. 19.2.2013 - 7 ZB 12.2441 - Rdnr. 19; BayVGH, B. v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415; BayVGH, B. v. 15.6.1999 - 7 ZB 99.1103 - jeweils juris).
  • VG Würzburg, 26.04.2017 - W 2 K 16.727

    Kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten

    Dementsprechend verfolgen die Vorschriften über die Kostenfreiheit des Schulwegs auch den Aufbau eines Schülertransportnetzes, das den Schulen tragfähige Einzugsbereiche sichert und das Entstehen unzumutbar langer Schulwege verhindert (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.1999 - 7 ZB 99.1103 - juris; U.v. 11.2.2008 - 7 B 06.1390 - juris).
  • VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040

    Beförderungspflicht von Schülern

    Dementsprechend verfolgen die Vorschriften über die Kostenfreiheit des Schulwegs auch den Aufbau eines Schülertransportnetzes, das den Schulen tragfähige Einzugsbereiche sichert und das Entstehen unzumutbar langer Schulwege verhindert (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.1999 - 7 ZB 99.1103 - juris; U.v. 11.2.2008 - 7 B 06.1390 - juris).
  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650

    Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg

    Dementsprechend verfolgen die Vorschriften über die Kostenfreiheit des Schulwegs auch den Aufbau eines Schülertransportnetzes, das den Schulen tragfähige Einzugsbereiche sichert und das Entstehen unzumutbar langer Schulwege verhindert (vgl. BayVGH, B. v. 15.6.1999 - 7 ZB 99.1103 - juris; U. v. 11.2.2008 - 7 B 06.1390 - juris).
  • VG Regensburg, 15.02.2016 - RN 3 K 15.1262

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten - Freie Entscheidung des Staates zur

  • VG Regensburg, 17.12.2014 - RO 2 K 14.1217

    Parteiwechsel auf Beklagtenseite nach Klageerhebung; Klagefrist;

  • VG Würzburg, 14.03.2018 - W 2 K 17.197

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten

  • VG Regensburg, 22.01.2015 - RN 2 K 14.1161

    Kostenfreiheit des Schulwegs, nächstgelegene Schule, Realschule,

  • VG Bayreuth, 14.03.2011 - B 3 K 10.791

    Kostenfreiheit des Schulweges; nächstgelegene Schule; Förderklasse für

  • VG Würzburg, 16.07.2020 - W 2 K 19.1561

    Wirtschaftlichkeit von Schülerbeförderungskosten

  • VG Würzburg, 16.07.2020 - W 2 K 19.1554

    Kostenfreiheit des Schulwegs

  • VG Bayreuth, 25.01.2016 - B 3 K 15.217

    Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule

  • VG München, 16.04.2013 - M 3 K 11.5448

    Schülerbeförderung; nächstgelegene Schule

  • VG Augsburg, 07.02.2012 - Au 3 K 11.1622

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; geringster

  • VG Würzburg, 09.11.2010 - W 2 K 10.888

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule;

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