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   LSG Hessen, 12.05.2005 - L 7 AL 38/05 ER   

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https://dejure.org/2005,23323
LSG Hessen, 12.05.2005 - L 7 AL 38/05 ER (https://dejure.org/2005,23323)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.05.2005 - L 7 AL 38/05 ER (https://dejure.org/2005,23323)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - L 7 AL 38/05 ER (https://dejure.org/2005,23323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Umschulung zur Industriekauffrau; Erforderlichkeit einer Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterbildungsmaßnahme; Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)

  • SG Aachen, 15.08.2017 - S 14 AS 554/17

    Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises über Lohnzahlungen sowie über die

    Dies bedeutet, dass dessen Verpflichtung zur Leistungsgewährung, insbesondere in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, nur dann in Betracht kommt, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, also das Ermessen nur in einem bestimmten Sinne ausgeübt werden kann und jede andere Entscheidung fehlerhaft wäre, weil einstweiliger Rechtsschutz nur in den Grenzen eines Anordnungsanspruches möglich ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 7 AS 330/13 B ER -, Rn. 25, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Januar 2012 - L 11 AS 809/11 B ER -, Rn. 17, juris; Beschluss der Kammer vom 24.04.2017 - S 14 AS 323/17 ER; Keller, in: Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage 2017, § 86b Rn. 30a m.w.Nachw. auch für die Gegenauffassung a. A. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - L 7 AL 38/05 ER -, Rn. 28, juris; Berlit, info also 2005, S. 3, 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - L 23 SO 147/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Scheinverwaltungsakt - Qualifikation als

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gebietet es daher, den Anspruch der Antragstellerin auf rechtsfehlerfreie Entscheidung ausnahmsweise dann durch die Vorwegnahme des Ergebnisses einer (Neu-)Bescheidung in Form einer vorläufigen Verpflichtung zum Vertragsschluss zu sichern (vgl. grundsätzlich Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rn 133 ff.; OVG Lüneburg, FEVS 51, 312; Hess LSG, Beschluss v. 12.05.2005 - L 7 AL 38/05 ER - Juris), wenn nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen Prüfungsdichte sich die Ablehnung eines Vertragsschlusses mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als rechtsfehlerhaft darstellt und die Antragstellerin mit einem bloßen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen eines vertragslosen Zustandes ansonsten rechtsschutzlos gestellt wäre (vgl. Finkelnburg a.a.O. Rn. 212).
  • LSG Hessen, 05.04.2012 - L 7 AS 46/12

    Einstweiliger Rechtschutz auf Gewährung eines Darlehens für die Kosten einer

    Allerdings wird in Ausnahmefällen eine einstweilige Anordnung auch ohne Ermessensreduzierung zu erlassen sein, wenn anders das Grundrecht des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) nicht zu wahren ist (vgl. zu entspr. Überlegungen Senat, 12. Mai 2005 - L 7 AL 38/05 ER und Krodel in BeckOK SGG § 86b Rdnr. 94 [Stand: 1. September 2011]).
  • SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10

    Vor der Teilnahme an einer Maßnahme i.S.d. § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III ist

    Zum einen hat sie mit vollendetem 32. Lebensjahr die Grenze von 30 Jahren, jenseits derer es nach der Rechtsprechung nicht mehr zuzumuten ist, mit 15 oder 16 Jahre alten Auszubildenden um eine gruppenförmige Ausbildung oder Vorbereitungsmaßnahme zu konkurrieren (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - L 7 AL 38/05 ER -, juris Rn. 36), bereits deutlich überschritten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2014 - L 7 AS 366/14
    Ob der Senat den Antragsgegner lediglich bei einer Ermessensreduzierung auf Null verpflichten darf (so LSG Berlin Brandenburg, a.a.O.) oder ob das Gericht darüber hinaus die Behörde wegen des Gebotes effektiven Rechtsschutzes in eng begrenzten Ausnahmefällen zu einem bestimmten Verhalten verpflichten darf (so LSG Hessen, Beschluss vom 12. Mai 2005, L 7 AL 38/05 ER, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 2006, L 12 AL 202/06 ER), kann hier letztlich dahinstehen, weil die Vorschrift bereits tatbestandlich nicht erfüllt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2014 - L 9 R 4548/14
    Ein solcher Fall wird teilweise angenommen, wenn anders das Grundrecht des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) nicht zu wahren ist (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 12.05.2005 - L 7 AL 38/05 ER - Juris); a. A. Keller a.a.O., § 86b Rn. 30a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2013 - L 9 AS 916/13
    Ein (Anordnungs-)Anspruch des Antragstellers könnte daher nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null bejaht werden (siehe hierzu Bayerisches LSG v. 02.03.2009 - L 11 B 1067/08 AS ER - juris Rn. 19; Sächsisches LSG v. 26.10.2012 - L 3 AS 678/12 B ER - juris Rn. 24; LSG Berlin-Brandenburg v. 13.10.2011 - L 14 AL 174/11 B ER - juris Rn. 14; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 30a m.w.N.; weitergehend Hessisches LSG v. 12.05.2005 - L 7 AL 38/05 ER - juris Rn. 34 ff. - info also 2005, 262; LSG Niedersachsen-Bremen v. 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER - juris Rn. 19 - info also 2007, 17; siehe auch Leopold in: jurisPK-SGB 11, 3.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2010 - L 15 AS 135/10
    Es ist allerdings anerkannt, dass eine einstweilige Anordnung in Einzelfall auch bei Ermessensleistungen erlassen werden kann, wenn die Entscheidung über den Anspruch auf ermessenfehlerfreie Bescheidung keinen effektiven Rechtsschutz bedeuten würde (vgl. z. B. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12.05.2005 - L 7 AL 38/05 ER).
  • SG Osnabrück, 12.10.2006 - S 11 R 496/06
    Die Kammer ist darüber hinaus im Gegensatz zur Antragsgegnerin der Auffassung, dass der Umstand, dass sich der geltend gemachte Anordnungsanspruch auf eine Leistung bezieht, die letztlich im Ermessen der Antragsgegnerin steht (vgl. dazu z.B. Bayerisches LSG, Urt. vom 25. Januar 2006 - L 13 R 4247/04), dem Erlass einer einstweiligen An-ordnung im Einzelfall nicht entgegen steht; neben den Fällen, in welchen eine so genann-te "Ermessensreduzierung auf Null" angenommen werden kann (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, a.a.O.) dürfte dies jedenfalls dann möglich sein, wenn die Entscheidung über den Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung keinen effektiven Rechtschutz bedeuten würde (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - L 7 AL 38/05 ER).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 19.01.2005 - L 7 AL 38/05 ER   

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LSG Hessen, 19.01.2005 - L 7 AL 38/05 ER (https://dejure.org/2005,29460)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.01.2005 - L 7 AL 38/05 ER (https://dejure.org/2005,29460)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - L 7 AL 38/05 ER (https://dejure.org/2005,29460)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - L 9 AL 92/18

    Gewährung eines Gründungszuschusses

    In einer solchen Situation kommt die Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht in Betracht (wie hier LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.10.2011 - L 15 AS 317/11 B ER - juris Rn. 17; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2011 - L 5 AS 347/11 B ER - juris Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.01.2012 - L 11 AS 809/11 B ER - juris Rn. 17; LSG NRW, Beschluss vom 20.05.2014 - L 2 AS 626/14 B ER - juris Rn. 19; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/Schmidt, SGG, § 86b Rn. 30 a; Binder, in: Hk-SGG, § 86 b Rn. 48; a.A. Hessisches LSG, Beschluss vom 19.01.2005 - L 7 AL 38/05 ER - juris Rn. 33 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.10.2006 - L 12 AL 202/06 ER - juris Rn. 19).
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