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   BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95   

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https://dejure.org/1995,5462
BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95 (https://dejure.org/1995,5462)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1995 - 7 AZR 249/95 (https://dejure.org/1995,5462)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1995 - 7 AZR 249/95 (https://dejure.org/1995,5462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen - Begriff der fremdsprachlichen Lehrkraft nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG) - Zwingende Befristung als Verstoß gegen das gemeinschaftliche Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern - Keine drohende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG -Vertrag Art. 48; HRG § 57b Abs. 3
    Arbeitsverhältnis: Befristung - Fremdsprachenlektoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
    Die fremdsprachliche Lehrkraft vermittelt danach praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in Fremdsprachen durch selbständige Wahrnehmung von Lehrveranstaltungen oder durch unterstützende Beschäftigung bei Lehrveranstaltungen (BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Dieser Rechtsprechung des EuGH hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 15. März 1995 (a.a.O.) angeschlossen und ergänzend - ausgeführt, es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für die unbewiesene These, daß der Aktualitätsbezug des Unterrichts eines Fremdsprachenlektors bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei, schon weil der Kontakt mit dem Heimatland und der jeweils originären Sprache durch aktuelle Kommunikationsmittel und Medien aufrecht erhalten werden könne, was auch eine Entfremdung vom Herkunftsland vermeide.

    Eine Befristung unter dem Gesichtspunkt des kulturellen Austausches ist sachlich nur gerechtfertigt, wenn die konkrete Lektorenstelle dem internationalen Austausch von Hochschulabsolventen dient (BAGE 36, 179 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, ständige Rechtsprechung; zuletzt BAG Urteil vom 15. März 1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
    Denen gegenüber ist ihr nicht schlechterdings der Vorrang einzuräumen (BVerfGE 57, 70, 99); zu beachten sind auch die sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften ergebenden Bindungen (BAGE 38, 372, 382 f. = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III der Gründe).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-272/92

    Spotti / Freistaat Bayern

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
    Denn die Gefahr, daß der Lektor durch einen längeren Auslandsaufenthalt den Kontakt mit seiner Muttersprache verliert, ist angesichts eines intensiven kulturellen Austausches und der zunehmenden Kommunikationserleichterungen gering zu schätzen (EuGH Urteile vom 20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - Spotti - AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag = PersR 1994, 186 ff. und 2. August 1993 - Rs C-259/91, 331/91 und 332/91 - Allué II - JZ 1994, 94 ff.).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-259/91

    Allué u.a. / Università degli studi di Venezia u.a.

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
    Denn die Gefahr, daß der Lektor durch einen längeren Auslandsaufenthalt den Kontakt mit seiner Muttersprache verliert, ist angesichts eines intensiven kulturellen Austausches und der zunehmenden Kommunikationserleichterungen gering zu schätzen (EuGH Urteile vom 20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - Spotti - AP Nr. 17 zu Art. 48 EWG-Vertrag = PersR 1994, 186 ff. und 2. August 1993 - Rs C-259/91, 331/91 und 332/91 - Allué II - JZ 1994, 94 ff.).
  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
    Vielmehr muß das Arbeitsverhältnis um eines speziellen Fort- und Weiterbildungszwecks willen befristet abgeschlossen werden (BAGE 39, 38 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.).
  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
    Denen gegenüber ist ihr nicht schlechterdings der Vorrang einzuräumen (BVerfGE 57, 70, 99); zu beachten sind auch die sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften ergebenden Bindungen (BAGE 38, 372, 382 f. = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III der Gründe).
  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
    Eine Befristung unter dem Gesichtspunkt des kulturellen Austausches ist sachlich nur gerechtfertigt, wenn die konkrete Lektorenstelle dem internationalen Austausch von Hochschulabsolventen dient (BAGE 36, 179 = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, ständige Rechtsprechung; zuletzt BAG Urteil vom 15. März 1995, a.a.O.).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 3 Sa 99/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 249/95
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15. Februar 1995 - 3 Sa 99/94 - aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 7. November 1994 - 1 Ca 245/94 - zurückgewiesen.
  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95

    Befristung von Lektorenverträgen

    Eine Befristung unter dem Gesichtspunkt des kulturellen Austausches ist sachlich nur gerechtfertigt, wenn die konkrete Lektorenstelle dem internationalen Austausch von Hochschulabsolventen dient (BAG Urteil vom 19. August 1981, BAGE 36, 179, 182 f. = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu V 5 der Gründe; BAG Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 4 der Gründe und - 7 AZR 249/95 -, n.v., zu I 3 der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 249/95 -, n.v., zu I 2 c der Gründe und - 7 AZR 70/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 3 der Gründe) gewährt die Wissenschaftsfreiheit den in den Universitäten tätigen Wissenschaftlern einen grundgesetzlich gesicherten Freiraum zur wissenschaftlichen Betätigung, ohne näher zu regeln, in welcher Weise dies zu geschehen hat.

    Diesen gegenüber ist ihr nicht schlechterdings der Vorrang einzuräumen (BVerfGE 57, 70, 99); zu beachten sind auch die sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften ergebenden Bindungen (BAG Urteile vom 20. September 1995, aaO; BAG Urteil vom 6. Mai 1982, BAGE 38, 372, 382 f. = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38, 52 f. = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu D der Gründe; BAG Urteil vom 29. September 1982, BAGE 40, 196, 198 f. = AP Nr. 69 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 d der Gründe).

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 701/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer

    Die dem sog. Rotationsprinzip innewohnende Weiterbildungsfunktion ist als sachlicher Grund für die Befristung nur anzuerkennen und sinnvoll, wenn nach verhältnismäßig kurzer Zeit auch tatsächlich ein Austausch stattfindet (BAG Urteil vom 19. August 1981, BAGE 36, 179, 182 f. = AP Nr. 59 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 6. Mai 1982, BAGE 38, 372, 380 = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 6 c der Gründe; BAG Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38, 50 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befrister Arbeitsvertrag, zu C III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2y, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu V 5 der Gründe; BAG Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 70/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 4 der Gründe und - 7 AZR 249/95 -;, n.v., zu I 3 der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 20. September 1995 - 7 AZR 249/95 -;, n.v., zu I 2 c der Gründe und - 7 AZR 70/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu 3 der Gründe) gewährt die Wissenschaftsfreiheit den in den Universitäten tätigen Wissenschaftlern einen grundgesetzlich gesicherten Freiraum zur wissenschaftlichen Betätigung, ohne näher zu regeln, in welcher Weise dies zu geschehen hat.

    Diesen gegenüber ist ihr nicht schlechterdings der Vorrang einzuräumen (BVerfGE 57, 70, 99 [BVerfG 08.04.1981 - 1 BvR 608/79]); zu beachten sind auch die sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften ergebenden Bindungen (BAG Urteile vom 20. September 1995, a.a.O.; BAG Urteil vom 6. Mai 1982, BAGE 38, 372, 382 f. = AP Nr. 67 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 38, 52 f. = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu D der Gründe; BAG Urteil vom 29. September 1982, BAGE 40, 196, 198 f. = AP Nr. 69 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 d der Gründe).

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