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   BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85   

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BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85 (https://dejure.org/1986,5347)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1986 - 7 AZR 405/85 (https://dejure.org/1986,5347)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1986 - 7 AZR 405/85 (https://dejure.org/1986,5347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Unternehmensentscheidung - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Unternehmensentscheidung der britischen Streitkräfte - Festlegung des Bedarfs an zivilen Arbeitskräften durch die Stationierungsmächte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85
    In der Tat fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, das Landesarbeitsgericht habe bei dieser revisionsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren (BAGE 42, 151, 159 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III der Gründe) Würdigung den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum (vgl. BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) überschritten.
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85
    Eine Unternehmerentscheidung kann von den Gerichten für Arbeitssachen nur daraufhin überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. z.B. BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 294; Herschel/Löwisch, Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 6. Aufl. 1984, § 1 Rz 208; Hueck/Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 10. Aufl. 1980, § 1 Rz 104 b, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Auszug aus BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85
    Das Änderungsangebot ist vielmehr gemäß § 2 Satz 1 KSchG daran zu messen, ob es durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und ob sich der Arbeitgeber darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - EzA § 2 KSchG Nr. 6 m.w.N.).
  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85
    Eine Unternehmerentscheidung kann von den Gerichten für Arbeitssachen nur daraufhin überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. z.B. BAGE 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 294; Herschel/Löwisch, Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 6. Aufl. 1984, § 1 Rz 208; Hueck/Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 10. Aufl. 1980, § 1 Rz 104 b, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85
    In der Tat fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, das Landesarbeitsgericht habe bei dieser revisionsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren (BAGE 42, 151, 159 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III der Gründe) Würdigung den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum (vgl. BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) überschritten.
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85
    In der Tat fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, das Landesarbeitsgericht habe bei dieser revisionsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren (BAGE 42, 151, 159 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III der Gründe) Würdigung den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum (vgl. BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) überschritten.
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Die Entscheidung der Streitkräfte, künftig in der Beschäftigungseinheit des Klägers nur noch insgesamt 107 Arbeitnehmer zu beschäftigen und den Stellenplan entsprechend zu ändern, ist vielmehr eine Unternehmerentscheidung, die zum Wegfall der überzähligen Arbeitsplätze führt (vgl. zu den britischen Stationierungsstreitkräften: BAG 12. Dezember 1986 - 7 AZR 405/85 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 5 Sa 944/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Dieser Grundsatz gilt auch bei der Beurteilung von Kündigungen im Bereich der Stationierungsstreitkräfte (vgl. BAG v. 12.12.1986 - 7 AZR 405/85 - BAG v. 07.03.1980 - 7 AZR 1093/77 -).

    Auf der Grundlage des NATO-Truppenstatuts (NTS) und des Zusatzabkommens-NTS sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der mit Wirkung ab dem 01.10.2004 neu strukturierte Stellenplan der US-Streitkräfte jedoch als bindende "Unternehmerentscheidung" hinzunehmen (vgl. Bader NZA 1997, 914 in Fußnote 114: Hinweis auf die Entscheidung vom 12.12.1986 - 7 AZR 405/85 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 5 Sa 916/04

    Stellenabbau - US-Stationierungsstreitkräfte

    Dieser Grundsatz gilt auch bei der Beurteilung von Kündigungen im Bereich der Stationierungsstreitkräfte (vgl. BAG v. 12.12.1986 - 7 AZR 405/85 - BAG v. 07.03.1980 - 7 AZR 1093/77 -).

    Auf der Grundlage des NATO-Truppenstatuts (NTS) und des Zusatzabkommens-NTS sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der mit Wirkung ab dem 01.10.2004 neu strukturierte Stellenplan der US-Streitkräfte jedoch als bindende "Unternehmerentscheidung" hinzunehmen (vgl. Bader NZA 1997, 914 in Fußnote 114: Hinweis auf die Entscheidung vom 12.12.1986 - 7 AZR 405/85 -).

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 246/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Die Entscheidung der Streitkräfte, künftig in der Beschäftigungseinheit der Klägerin nur noch insgesamt 107 Arbeitnehmer zu beschäftigen und den Stellenplan entsprechend zu ändern, ist vielmehr eine Unternehmerentscheidung, die zum Wegfall der überzähligen Arbeitsplätze führt (vgl. zu den britischen Stationierungsstreitkräften: BAG 12. Dezember 1986 - 7 AZR 405/85 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 10 Sa 424/08

    Betriebsbedingte Änderungskündigung bei den Stationierungsstreitkräften

    Dieser Grundsatz gilt auch bei der Beurteilung von Kündigungen im Bereich der Stationierungsstreitkräfte (vgl. BAG Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 - AP Nr. 157 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAG Urteil vom 12.12.1986 - 7 AZR 405/85 - dokumentiert in Juris; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.03.2003 - 5 Sa 916/04 - dokumentiert in Juris).

    C-5a TVAL II zu beschäftigen, nicht als offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich angesehen werden (vgl. BAG Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 und BAG Urteil vom 12.12.1986 - 7 AZR 405/85, a.a.O.).

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