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   BVerwG, 15.06.1981 - 7 B 216.80   

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https://dejure.org/1981,2452
BVerwG, 15.06.1981 - 7 B 216.80 (https://dejure.org/1981,2452)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1981 - 7 B 216.80 (https://dejure.org/1981,2452)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1981 - 7 B 216.80 (https://dejure.org/1981,2452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Tragung der Kosten einer Ersatzvornahme beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 348
  • DÖV 1981, 919
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1981 - 7 B 216.80
    Das angefochtene Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht, wie die Beschwerde meint, von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 7. November 1977 - BVerwG 7 B 135.77 - (NJW 1978, 656) ab.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    b) Mit dem Abstellen des Reisebusses am Taxenstand hat der Kläger gegen das mit dem Zeichen 229 angeordnete absolute Haltverbot für nichtberechtigte Fahrzeuge und das sich daraus zugleich ergebende Wegfahrgebot verstoßen, das in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar ist (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4 S. 1 f. und vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80 - Buchholz 442.151 § 41 StVO Nr. 4 S. 3).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 7. November 1977 - BVerwG 7 B 135.77 - NJW 1978, 656 (vgl. ferner Beschluß vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80 - NJW 1982, 348) für ein durch Vorschriftzeichen gekennzeichnetes Haltverbot entschieden.
  • VG Düsseldorf, 16.06.2014 - 14 K 6252/13

    Rechtmäßigkeit einer eingeleiteten Abschleppmaßnahme bei einem in einer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.06.1981 - 7 B 216.80 -, Rn. 3, juris.
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 32.92

    Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, wenn diese

    Vielmehr richtet sich die Anwendung des Verwaltungszwangs nach den Regeln des Verwaltungsvollstreckungsrechts (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80 - ), die sich vorliegend aus dem Landesrecht herleiten.
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 215.80

    Kostenübernahme beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs - Befugnis der

    Die Ersatzvornahme ist ein Zwangsmittel des Verwaltungsvollstreckungsrechts, das sich im vorliegenden Fall, in dem es um die Vollstreckung einer verkehrsregelnden Anordnung geht, nach Landesrecht, nämlich nach den hier vom Berufungsgericht angewendeten §§ 24 ff. des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 26. Januar 1972 (GVBl. I S. 24) - HSOG - richtet (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 3 B 21.90

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Erlaubnis der Polizei zur Abschleppung

    Vorschriftszeichen nach der Straßenverkehrsordnung, von denen ein Haltverbot ausgeht, enthalten zugleich das Gebot, bei verbotswidrigem Halten alsbald wegzufahren (vgl. Beschluß vom 7. November 1977 - BVerwG 7 B 135.77 - Buchholz 442.151 § 41 StVO Nr. 2; Beschluß vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80 - Buchholz 442.151 § 41 StVO Nr. 4; Beschluß vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4).
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