Rechtsprechung
BVerwG, 15.01.1996 - 7 B 305.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwendung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau - Einbringen eines Schmutz- und Regenwassersammlers - Neutrale bauliche Erschließung - Gefährdung der durch eine komplexe Vielfalt der Bebauung und Nutzung gebildeten Einheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 5 Abs. 1 lit. c
Offene Vermögensfragen: Ausschluß der Eigentumsrückübertragung nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Erschließungsmaßnahme
Verfahrensgang
- VG Weimar, 29.03.1995 - GK 214/94
- BVerwG, 15.01.1996 - 7 B 305.95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94
Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung
Auszug aus BVerwG, 15.01.1996 - 7 B 305.95
Ein solcher Klärungsbedarf besteht jedoch nicht mehr, seit der Senat mit Urteilen vom 1. Dezember 1995 (BVerwG 7 C 27.94 und 7 C 75.94 - bisher nicht veröffentlicht) entschieden hat, daß bereits der nachhaltige Beginn einer Verwendungsmaßnahme den Restitutionsausschluß begründet.Dieser besteht darin, eine durch eine komplexe Vielfalt der Bebauung und Nutzung gebildete Einheit nicht dadurch zu gefährden oder gar zu zerstören, daß durch Rückübertragungen von Grundstücken oder Gebäuden einzelne Bestandteile aus dem komplexen Ganzen herausgelöst werden (vgl. Urteile des Senats vom 1. Dezember 1995, aaO.).
- BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 75.94
Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß hinsichtlich Rückübertragung von …
Auszug aus BVerwG, 15.01.1996 - 7 B 305.95
Ein solcher Klärungsbedarf besteht jedoch nicht mehr, seit der Senat mit Urteilen vom 1. Dezember 1995 (BVerwG 7 C 27.94 und 7 C 75.94 - bisher nicht veröffentlicht) entschieden hat, daß bereits der nachhaltige Beginn einer Verwendungsmaßnahme den Restitutionsausschluß begründet.
- BVerwG, 13.11.2003 - 7 C 12.03
Rückübertragung; Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Verwendung im …
Dementsprechend hat der Senat entschieden, dass die Verwendung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau einen nachhaltigen Beginn der Maßnahme voraussetzt (…Urteil vom 1. Dezember 1995, a.a.O., S. 83), und einen solchen Beginn verneint, wenn Art und Maß der ins Werk gesetzten baulichen Nutzung noch keinen notwendigen Bezug zu einer Maßnahme des komplexen Wohnungsbaus gehabt haben (Beschluss vom 15. Januar 1996 - BVerwG 7 B 305.95 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 8).