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   VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12   

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VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12 (https://dejure.org/2012,29349)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04.10.2012 - 7 B 4451/12 (https://dejure.org/2012,29349)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 7 B 4451/12 (https://dejure.org/2012,29349)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12
    Auch insoweit muss nach Auffassung der Kammer die wegen des Grundgedankens der Gefahrenabwehr und der Vorsorge vor einer auch nur möglichen Gefahr ["Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential" bereits reichen aus, Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2012 (11 ME 423/11, juris, z.B. Nds. Rpfl. 2012, 77-79 - siehe Wortlautzitat weiter unten)] der Ausschluss des Suspensiveffekts nach § 10 Abs. 5 NHundG eingreifen.

    Im Einzelnen hat das Nds. Oberverwaltungsgericht dazu insgesamt mit seinem Beschluss vom 18. Januar 2012 (11 ME 423/11, juris, z.B. Nds. Rpfl. 2012, 77-79) wörtlich Folgendes festgehalten:.

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05

    Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit und gegen die Versagung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 12. Mai 2005 (- 11 ME 92/05 -, Nds. VBl. 2005, 213) ausgeführt hat, hatte der Nds. Gesetzgeber mit der Regelung in § 3 Abs. 2 NHundG (v. 12.12.2002 i. d. F. vom 30.10.2003, Nds. GVBl. 2003, 2; 2003, 367) auf die (u. a. durch Medienberichte über Beißvorfälle beeinflusste) geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und schon mit dem NHundG a. F. eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen, mit denen nicht erst einer auf Tatsachen begründeten Gefahr, sondern bereits einer möglichen Gefahr (Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential) begegnet werden sollte.
  • VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09

    Regelung eines speziellen Verfahrens für eine erneute Überprüfung und Aufhebung

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12
    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2012 - 11 ME 44/12

    Statthaftigkeit einstweiligen Rechtsschutzes hinsichtlich der Versagung der

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12
    Dass gemäß § 10 Abs. 5 NHundG die Klage gegen die Versagung der Erlaubnis selber per Gesetz keine aufschiebende Wirkung entfalten kann und insoweit gegen die Versagung vorläufiger Rechtsschutz über § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu erlangen ist, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 5. März 2012 - 11 ME 44/12 - (juris) wie folgt festgehalten:.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 11 ME 350/06
    Auszug aus VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12
    Er ist bislang in ständiger Rechtsprechung (Beschl. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 -, OVGE 50, 399) zu der Vorgängerregelung (in § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 NHundG a. F.) davon ausgegangen,.
  • VG Braunschweig, 28.11.2006 - 5 B 312/06

    Aufschiebende Wirkung; Begleithundeprüfung; Beißvorfälle; Beteiligung an

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12
    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.
  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14

    Anderes Tier; Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund;

    Wegen der Einzelheiten der rechtlichen Voraussetzungen verweist das Gericht auf die insoweit maßgebliche Rechtsprechung (insbesondere: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss des 11. Senats vom 18. Januar 2012 - 11 ME 423/11 -, juris, und Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss der 7. Kammer vom 4. Oktober 2012 - 7 B 4451/12 -, juris).
  • VG Oldenburg, 03.08.2020 - 7 B 1671/20

    Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund; Prüfungspflicht;

    - Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 7 B 4451/12 - (Zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG reicht es regelmäßig aus, dass der Hund einen Menschen gebissen hat),.
  • VG Oldenburg, 20.09.2013 - 7 B 5951/13

    Beißen; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund

    Wegen der Einzelheiten der rechtlichen Voraussetzungen verweist das Gericht auf die den Beteiligten mit Verfügung vom 11. September 2013 bekannt gemachte maßgebliche Rechtsprechung (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss des 11. Senats vom 18. Januar 2012 - 11 ME 423/11 -, juris, und Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss der 7. Kammer vom 4. Oktober 2012 - 7 B 4451/12 -, juris).
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