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   BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96   

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BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96 (https://dejure.org/1997,1051)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 7 C 67.96 (https://dejure.org/1997,1051)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 7 C 67.96 (https://dejure.org/1997,1051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung - Erfahrungssatz - Einheitswert - Verkehrswert - Angemessener Kaufpreis - Kaufpreis - Thüringer Wiedergutmachungsgesetz - Wiedergutmachungsgesetz von Thüringen - Vergleich über Wiedergutmachung - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Angemesssenheit des Kaufpreises; Vereinbarung über eine Nach- oder Ausgleichszahlung; Verfolgungsvermutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1392
  • NJ 1997, 657
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß es in der sowjetischen Besatzungszone ebenso wie später in der DDR und im sowjetischen Sektor Berlins bis zum Erlaß des Vermögensgesetzes keine Wiedergutmachungsgesetzgebung gegeben hat, die den in den westlichen Besatzungszonen und Sektoren Berlins und später in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Wiedergutmachungsgesetzen gleichwertig gewesen wäre (vgl. BVerwGE 98, 137 (143) [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]; 98, 261 (265) [BVerwG 18.05.1995 - 5 C 22/93]).

    Das Vermögensgesetz sieht grundsätzlich - wie schon das alliierte Rückerstattungsrecht (vgl. hierzu Schwarz, a.a.O., S. 175 ff.) - die Wiedergutmachung in der Form der Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes vor (vgl. BVerwGE 98, 137 (143) [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]); eine Ausnahme bildet insoweit allein die Vorschrift des § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG (vgl. hierzu BVerwGE 99, 276).

    Solche Leistungen sind nur nach Maßgabe des § 7 a Abs. 2 und 3 VermG zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 98, 137 (146) [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
    b) Eine andere Beurteilung ist dann in Betracht zu ziehen, wenn im Zusammenhang mit Wiedergutmachungsleistungen Erklärungen vom Geschädigten abgegeben worden sind, die als unwiderruflicher Verzicht auf alle bestehenden und künftigen Ansprüche wegen des erlittenen Vermögensverlusts auszulegen sind (vgl. BVerwGE 14, 93 (95) [BVerwG 23.03.1962 - IV C 16/61]; 38, 160 (162) [BVerwG 08.06.1971 - I C 40/70]; 84, 209 (211 f. [BVerwG 14.12.1989 - 5 C 61/86]); vgl. auch BGHZ 40, 326 (330) [BGH 28.11.1963 - II ZR 41/62]).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
    Da bislang der seinerzeitige Einheitswert nicht feststeht, bedarf es keines Eingehens auf die vom Verwaltungsgericht bejahte Frage, ob im Streitfalle auch ein Wert von 120 % des Einheitswerts unterschritten worden ist und welche rechtlichen Auswirkungen dies gehabt haben könnte; allerdings bemerkt der Senat insoweit, daß das Verwaltungsgericht im Urteil keine Erfahrungstatsachen dargelegt hat, die die Herausbildung des von ihm angenommenen Erfahrungssatzes über das Verhältnis zwischen Einheitswert und Verkehrswert (vgl. BVerwGE 89, 110 (117) [BVerwG 15.10.1991 - 1 C 24/90] m.w.N.) ermöglichen könnten.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß es in der sowjetischen Besatzungszone ebenso wie später in der DDR und im sowjetischen Sektor Berlins bis zum Erlaß des Vermögensgesetzes keine Wiedergutmachungsgesetzgebung gegeben hat, die den in den westlichen Besatzungszonen und Sektoren Berlins und später in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Wiedergutmachungsgesetzen gleichwertig gewesen wäre (vgl. BVerwGE 98, 137 (143) [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]; 98, 261 (265) [BVerwG 18.05.1995 - 5 C 22/93]).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
    Hingegen konnte in den hier in Rede stehenden Fällen eines sog. Zwangsverkaufs die von § 1 Abs. 6 VermG beabsichtigte "dauerhafte und nachhaltige Wiedergutmachung des während der NS-Zeit erlittenen Vermögensverlusts" (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 39; BVerfGE 94, 12 (45)) durch eine nach der Zeit der NS-Herrschaft getroffene privatrechtliche Vereinbarung zwischen Geschädigten und Erwerbern in bezug auf einen in der damaligen sowjetischen Besatzungszone befindlichen Vermögenswert nicht vorweggenommen werden.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
    Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß es in der sowjetischen Besatzungszone ebenso wie später in der DDR und im sowjetischen Sektor Berlins bis zum Erlaß des Vermögensgesetzes keine Wiedergutmachungsgesetzgebung gegeben hat, die den in den westlichen Besatzungszonen und Sektoren Berlins und später in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Wiedergutmachungsgesetzen gleichwertig gewesen wäre (vgl. BVerwGE 98, 137 (143) [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]; 98, 261 (265) [BVerwG 18.05.1995 - 5 C 22/93]).
  • BGH, 28.11.1963 - II ZR 41/62

    Nutzungsregelung und Nießbrauchsbestellung am Miteigentumsanteil

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
    b) Eine andere Beurteilung ist dann in Betracht zu ziehen, wenn im Zusammenhang mit Wiedergutmachungsleistungen Erklärungen vom Geschädigten abgegeben worden sind, die als unwiderruflicher Verzicht auf alle bestehenden und künftigen Ansprüche wegen des erlittenen Vermögensverlusts auszulegen sind (vgl. BVerwGE 14, 93 (95) [BVerwG 23.03.1962 - IV C 16/61]; 38, 160 (162) [BVerwG 08.06.1971 - I C 40/70]; 84, 209 (211 f. [BVerwG 14.12.1989 - 5 C 61/86]); vgl. auch BGHZ 40, 326 (330) [BGH 28.11.1963 - II ZR 41/62]).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 50.94

    Keine Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz für das von einer schwedischen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
    Das Vermögensgesetz sieht grundsätzlich - wie schon das alliierte Rückerstattungsrecht (vgl. hierzu Schwarz, a.a.O., S. 175 ff.) - die Wiedergutmachung in der Form der Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes vor (vgl. BVerwGE 98, 137 (143) [BVerwG 06.04.1995 - 7 C 5/94]); eine Ausnahme bildet insoweit allein die Vorschrift des § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG (vgl. hierzu BVerwGE 99, 276).
  • BVerfG, 03.03.1995 - 1 BvR 236/95

    Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes und Ausschluß "redlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
    Er hat hierbei auch berechtigte Interessen von Erwerbern nicht unangemessen zurückgestellt, weil derjenige gegen eine Rückgabepflicht geschützt ist, der - anders als im Streitfall die Erwerber - nach dem 8. Mai 1945 redlich an verfolgungsbedingt entzogenen Vermögenswerten Eigentum erworben hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - KPS § 1 VI VermG 1/95).
  • BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94

    Ansprüche nach dem Bundesrückerstattungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
    Zwar hat er - aus welchen Gründen auch immer - etwaige Ansprüche auf Rückgewähr nach dem Thüringer Wiedergutmachungsgesetz nicht weiterverfolgt; darin liegt aber kein rechtlich bedeutsames Verhalten im Blick auf zukünftige Ansprüche, insbesondere auf solche, die sich nach einer Wiedervereinigung Deutschlands ergeben könnten (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. August 1995 - IX ZB 80/94 - ZOV 1995, 460 = VIZ 1995, 644).
  • BVerwG, 08.06.1971 - I C 40.70
  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 C 61.86

    Sozialhilfe - Einkommensanrechnung - Kur - Kalendermonate

  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 56.74

    Entzogenes Betriebsvermögen - Schadensfeststellung - Angemessene Gegenleistung -

  • BVerwG, 26.01.1967 - III C 108.65

    Hilfsweise Einlegung einer Revision - Ermittlung des Umfangs einer Revision -

  • BVerwG, 02.07.1970 - III B 44.70

    Maßstäbe zur Feststellung von Entziehungsschäden - Unter dem Einheitswert

  • BVerwG, 23.03.1962 - IV C 16.61

    Rechtsbeständiges oder rechtskräftiges Ausschließungsverfahren - Anträge auf die

  • BVerwG, 16.12.1965 - III C 220.64

    Beurteilung der Unangemessenheit einer Gegenleistung - Zulässigkeit der Vertagung

  • BVerwG, 19.03.1970 - III C 20.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Kriegsbedingter Verlust eines

  • BVerwG, 09.04.1991 - 3 C 18.89

    Erwerb von Wirtschaftsgütern von Verfolgten während der nationalsozialistischen

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 279/10

    NS-Raubkunst: Deutsches Historisches Museum muss die Plakatsammlung Sachs an den

    Dass die auf eine Ausgleichsleistung in Geld gerichteten Ansprüche aus der Rückerstattungsanordnung bei einer zunächst verschollenen, nach Ablauf der Anmeldefrist aber wieder aufgetauchten Sache dennoch als abschließende Wiedergutmachung anzusehen sein sollten, ergibt sich - ungeachtet einer in diesem Fall etwa bestehenden Pflicht, eine bereits empfangene Ausgleichszahlung zurückzuerstatten - aus der Rückerstattungsanordnung nicht (vgl. BVerwG, ZIP 1997, 1392, 1393 zu dem Restitutionsanspruch nach § 1 Abs. 6 VermG).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).

    Außer Betracht bleiben ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, nicht hingegen wirtschaftspolitische Gegebenheiten der NS-Zeit, sofern sie nicht gerade Verfolgungsmomente - wie etwa Marktverzerrungen durch "verfolgungsbedingte Überangebote" - aufweisen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ; Dietsche in Kimme, Offene Vermögensfragen, § 1 VermG Rn. 330 f.; Säcker-Busche in Säcker, Vermögensrecht, § 1 VermG Rn. 167 f.; Wasmuth in RVI, § 1 VermG Rn. 195 f.; Herzfeld, RzW 1954, 253).

    b) Wegen der mit der Verkehrswertermittlung verbundenen Schwierigkeiten ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt, daß die Tatsachengerichte aus Gründen der Vereinfachung nicht gehindert sind, bei der Bestimmung der Angemessenheit indiziell auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen (Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - ZOV 1998, 380; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 7. Senat für den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 VermG angeschlossen (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Die Angemessenheit eines Kaufpreises im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 REAO kann sich in keinem Fall aus einem Vergleich mit Veräußerungen anderer Verfolgter oder anderen Veräußerungen desselben Verfolgten ergeben (im Anschluß an Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112).

    Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Verkehr nach der Beschaffenheit des zu veräußernden Gegenstandes zu erzielen gewesen wäre, wenn er keinem Verfolgten gehört-hätte (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - ZOV 1997, 351 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112).

    Darüber hinaus kann von einem Erfahrungssatz ausgegangen werden, daß der Einheitswert die unterste Grenze des Verkehrswerts bildet (stRspr, vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - ZOV 1997, 351 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

    a) § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG begründet Rückübertragungsansprüche für Bürger und Vereinigungen, denen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin Vermögen entzogen wurde (Urteile vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 338 und vom 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 4.08 - ZOV 2009, 190 Rn. 19 f.).

    Sie soll die Wiedergutmachungslücke schließen, die sich daraus ergab, dass in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR keine dem alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrecht gleichwertigen Vorschriften galten (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 42 und vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.; Beschlüsse vom 23. August 2000 - BVerwG 8 B 60.00 - a.a.O. und vom 5. September 2000 - BVerwG 8 B 176.00 -).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).

    Außer Betracht bleiben ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, nicht hingegen wirtschaftspolitische Gegebenheiten der NS-Zeit, sofern sie nicht gerade Verfolgungsmomente - wie etwa Marktverzerrungen durch "verfolgungsbedingte Überangebote" - aufweisen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ; Dietsche in Kimme, Offene Vermögensfragen, § 1 VermG Rn. 330 f.; Säcker-Busche in Säcker, Vermögensrecht, § 1 VermG Rn. 167 f.; Wasmuth in RVI, § 1 VermG Rn. 195 f.; Herzfeld, RzW 1954, 253).

    b) Wegen der mit der Verkehrswertermittlung verbundenen Schwierigkeiten ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt, daß die Tatsachengerichte aus Gründen der Vereinfachung nicht gehindert sind, bei der Bestimmung der Angemessenheit indiziell auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen (Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - ZOV 1998, 380; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 7. Senat für den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 VermG angeschlossen (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).

    Außer Betracht bleiben ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, nicht hingegen wirtschaftspolitische Gegebenheiten der NS-Zeit, sofern sie nicht gerade Verfolgungsmomente - wie etwa Marktverzerrungen durch "verfolgungsbedingte Überangebote" - aufweisen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ; Dietsche in Kimme, Offene Vermögensfragen, § 1 VermG Rn. 330 f.; Säcker-Busche in Säcker, Vermögensrecht, § 1 VermG Rn. 167 f.; Wasmuth in RVI, § 1 VermG Rn. 195 f.; Herzfeld, RzW 1954, 253).

    b) Wegen der mit der Verkehrswertermittlung verbundenen Schwierigkeiten ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt, daß die Tatsachengerichte aus Gründen der Vereinfachung nicht gehindert sind, bei der Bestimmung der Angemessenheit indiziell auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen (Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - ZOV 1998, 380; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 7. Senat für den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 VermG angeschlossen (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).

    Mit dem Merkmal der Angemessenheit wird in der Regel der Verkehrswert der veräußerten Sache angesprochen sein (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337).

  • KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Erben eines jüdischen Eigentümers einer durch das

    Dass sich ein Berechtigter nach dem VermG nicht mit früher gewährten Ausgleichsleistungen begnügen muss (vgl. BVerwG ZIP 1997, 1392 und § 7a Abs. 2 VermG), betrifft nur das Verhältnis der Rückerstattungsnormen untereinander, lässt aber keinen bürgerlich-rechtlichen Anspruch auf Naturalrestitution aufleben.

    Gegen einen solchen Eigentumsübergang spricht vielmehr § 7a Abs. 2 VermG, wonach Ausgleichsleistungen einem Restitutionsanspruch des vom Vermögensverlust Betroffenen nicht entgegenstehen, sondern lediglich im Falle der Restitution herauszugeben sind (s. a. BVerwG ZIP 1997, 1392, zitiert nach juris, Tz. 14).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG begründet Rückübertragungsansprüche für Bürger und Vereinigungen, denen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin Vermögen entzogen wurde (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 338).
  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 5.08

    Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle eines Unternehmens;

    § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG begründet Rückübertragungsansprüche für Bürger und Vereinigungen, denen durch NS-Verfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet der späteren DDR und des sowjetischen Sektors von Berlin Vermögen entzogen wurde (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 338).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 17.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

  • BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Entziehung von Vermögen durch

  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

  • BVerwG, 05.09.2000 - 8 B 176.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Vermögensverlust auf dem Gebiet der späteren

  • VG Gera, 07.11.2001 - 2 K 1451/97

    Anspruch auf Herausgabe von Flurstücken bei einer Schädigungsmaßnahme ;

  • VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05

    Verwaltungsgericht billigt Ausfuhrverbot für Originalhandschriften von Bach und

  • BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01

    Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener

  • BVerwG, 02.09.1999 - 8 B 114.99

    Beruhen des angefochtenen Urteils des Landgerichts auf dem gerügten Verstoß gegen

  • VG Frankfurt/Oder, 04.10.2007 - 4 K 2615/02

    Vermögensgesetz: Übernahme eines mit einer Hypothek belasteten Grundstücks als

  • BVerwG, 27.06.2006 - 7 B 17.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Antrag auf Feststellung der

  • BVerwG, 27.02.2019 - 8 C 2.18

    Aktienbeteiligung; Anwendungsbereich; Beitrittsgebiet; Entschädigung;

  • BVerwG, 30.04.2014 - 8 B 48.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 C 2.02

    Arisierung"; Unternehmensentziehung während NS-Zeit; NS-Zeit,

  • BVerwG, 30.09.2006 - 8 B 39.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in einem aufgrund

  • BVerwG, 29.08.2008 - 8 B 12.08

    Bestimmung eines angemessenen Kaufpreises i.S.d. Art. 3 Abs. 2

  • VG Berlin, 28.01.2016 - 29 K 54.15

    Berechtigte im Sinne des Vermögensgesetz; Konkretisierung des Vermögenswertes;

  • BVerwG, 26.07.2005 - 7 B 60.05

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Unwiderruflicher Verzicht

  • BVerwG, 16.05.2000 - 8 B 74.00

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

  • VG Berlin, 14.01.2016 - 29 K 326.14

    Entschädigung für verfolgungsbedingten Vermögensverlust; Feststellung der

  • VG Berlin, 24.01.2008 - 29 A 260.07

    Vermögensrechtliche Berechtigung - arisierter Buchverlag

  • VG Potsdam, 27.03.2019 - 2 K 926/17

    Rückübertragung eines Ritterguts in Brandenburg; Vermögensverluste in Folge von

  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 110/11
  • VG Berlin, 26.05.2011 - 29 K 126.09

    Universität Leipzig verliert altägyptische Sammlung Prof. Dr. Georg Steindorff

  • VG Berlin, 16.01.2014 - 29 K 161.12

    Entschädigung für den Verlust eines Unternehmens

  • VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 108.10

    Entschädigung für Vermögensverlust in der Zeit des Nationalsozialismus

  • VG Frankfurt/Oder, 07.03.2001 - 6 K 1417/97

    Rückübertragung eines Grundstücks als Vermögenswert; Durchführung der

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