Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tankwagenfahrer hat keine Pflicht zur technischen Überprüfung der Tankanlage; Pflichten eines Tankwagenfahrers bzgl. der technischen Überprüfung der Tankanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
Anders liegt es nur dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und ein Einstehen müssen des Erstschädigers auch für diese Folgen gleichsam nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267; BGHZ 137, 11, 19; BGH, NJW 1997, 865, 866; BGH, NJW 2000, 947, 948). - BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96
Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
Anders liegt es nur dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und ein Einstehen müssen des Erstschädigers auch für diese Folgen gleichsam nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267; BGHZ 137, 11, 19; BGH, NJW 1997, 865, 866; BGH, NJW 2000, 947, 948). - BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97
Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
Anders liegt es nur dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und ein Einstehen müssen des Erstschädigers auch für diese Folgen gleichsam nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267; BGHZ 137, 11, 19; BGH, NJW 1997, 865, 866; BGH, NJW 2000, 947, 948).
- BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99
Haftung des Hausverwalters für Frostschäden
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
Anders liegt es nur dann, wenn der weitere Schaden durch ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, da unter solchen Voraussetzungen zwischen beiden Schadensbeiträgen bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und ein Einstehen müssen des Erstschädigers auch für diese Folgen gleichsam nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 3, 261, 267; BGHZ 137, 11, 19; BGH, NJW 1997, 865, 866; BGH, NJW 2000, 947, 948). - BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81
Zu den Kontrollpflichten des Tankwagenfahrers beim Befüllen von Heizöltanks sowie …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
Unabhängig davon, dass auch nach den von den Beklagten zitierten Entscheidungen des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 233 ff bzw. NJW 1983, 1108 ff) ein Tankwagenfahrer keine technische Überprüfung der Anlage durchführen muss, kann von Herrn Keyser nicht verlangt werden, dass er einen baulichen Mangel wahrnimmt, den sowohl ein Fachunternehmen bei der Installation und späteren Wartung als auch der Bezirksschornsteinfeger nicht erkannt hat (Bl. 22 GA). - BGH, 18.10.1983 - VI ZR 146/82
Sicherungspflichten des Ölanlieferers beim Befüllen eines Heizöltanks
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08
Unabhängig davon, dass auch nach den von den Beklagten zitierten Entscheidungen des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1984, 233 ff bzw. NJW 1983, 1108 ff) ein Tankwagenfahrer keine technische Überprüfung der Anlage durchführen muss, kann von Herrn Keyser nicht verlangt werden, dass er einen baulichen Mangel wahrnimmt, den sowohl ein Fachunternehmen bei der Installation und späteren Wartung als auch der Bezirksschornsteinfeger nicht erkannt hat (Bl. 22 GA).
- LG Aachen, 28.10.2011 - 7 O 342/10
Schadensersatzanspruch wegen Sorgfaltspflichtverletzung aufgrund Austritts von …
Ausschlaggebend ist die visuelle Erkennbarkeit des Mangels einer Tankanlage, die den Befüller zu weiteren intensiven Prüfungen oder aber zur vorsichtigen Befüllung verpflichtet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.1996, 3 U 45/95, Rn 4, zitiert nach juris; vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2010, 7 O 352/08, Rn 25 f. zitiert nach juris).An den Tankwagenfahrer sind aber keine solchen Sorgfaltsanforderungen zu stellen, denen er technisch nicht gewachsen ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2010, a. a. O.).
- LG Hannover, 03.04.2023 - 1 O 201/21 Ausschlaggebend ist die visuelle Erkennbarkeit eines etwaigen Mangels einer Tankanlage, die den Befüller zu weiteren intensiven Prüfungen oder aber zur vorsichtigen Befüllung verpflichtet ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.1996, 3 U 45/95 , juris Rn 4; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2010, 7 O 352/08 , juris Rn 25 f.).
An den Tankwagenfahrer sind keine solchen Sorgfaltsanforderungen zu stellen, denen er technisch nicht gewachsen ist (siehe oben unter Berufung auf OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.1996, 3 U 45/95 , juris Rn 4; LG Düsseldorf, Urteil vom 05.01.2010, 7 O 352/08 , juris Rn 25 f.).
- OLG Köln, 16.04.2012 - 11 U 199/11
Heizöllieferung: Welche Kontrollpflichten hat der Fahrer?
Nur bei sichtbaren Mängeln ist der Fahrer zur Prüfung verpflichtet (BGH NJW 1983, 1109; NJW 1984, 233; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1247; LG Düsseldorf Urt. v. 5.1.2010 - 7 O 352/08, BeckRS 2011, 10229; Hager in Staudinger, BGB, Neubarbeitung 2009, § 823 E 395;… Spindler in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand. 1.3.2011, § 823 Rdn. 576). - VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.5446 Er ist hauptsächlich dazu verpflichtet, den Füllvorgang zu beaufsichtigen und zuvor sowie danach das ordnungsgemäße Funktionieren der Anlage zu kontrollieren ( BGH vom 18.10.1983 Az. VI ZR 146/82 RdNr. 9 f.; LG Düsseldorf vom 5.1.2010 Az. 7 O 352/08 RdNr. 25 f. -alle in juris-).
Rechtsprechung
LG Bonn, 25.03.2009 - 7 O 352/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Dämmung einer Hauswand als dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung oder Benutzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.04.2008 - V ZR 158/07
Pflichten der Nachbarn bei gemeinsamer, nur teilweise angebauter Giebelwand
Auszug aus LG Bonn, 25.03.2009 - 7 O 352/08
Die Kläger, die im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 745 Abs. 2 BGB die Darlegungs- und Beweislast tragen (…vgl. MüKo-BGB/Schmidt, 5. Auflage 2009, § 745 Rz. 39), berufen sich in ihrem Vortrag im Wesentlichen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 2032, 2033), in der dieser in einem offenbar ähnlichen Fall einen Anspruch, wie ihn die Kläger begehren, bejaht hatte und hierzu pauschal ausgeführt hatte, dass es "doch dem Interesse jedes vernünftig denkenden Teilhabers" einer Wand entspreche, "diese so 'nachzurüsten', dass sie in Funktion und Aussehen dem allgemein üblichen Standard" entspreche.