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   BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83   

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https://dejure.org/1985,5634
BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83 (https://dejure.org/1985,5634)
BSG, Entscheidung vom 15.05.1985 - 7 RAr 83/83 (https://dejure.org/1985,5634)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 83/83 (https://dejure.org/1985,5634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei - Eintritt einer Sperrzeit - Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 97
  • NZA 1986, 109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
    Diese Bestimmung ist Ausfluß einer allgemeinen Loyalitätspflicht, wie sie jeden Arbeitnehmer in der einen oder anderen Weise trifft (vgl zB BAGE 28, 62, 68).

    Außerhalb des Betriebes kann eine politische Mäßigung grundsätzlich nur insoweit verlangt werden, als das Arbeitsverhältnis durch das Verhalten des Arbeitnehmers beeinträchtigt wird (zB BAG AP Nr. 1 zu S 1 KSchG, Verhaltensbedingte Kündigung; BAGE 23, 371, 375; Zu, ü38, AAA; BAG AP Nr. 1 zu S 15 KSchG 1969; BAGE 28, 62, 70).

    Vielmehr müssen sich die in politischer Hinsicht zu stellenden Anforderungen aus dem jeweiligen Amt ergeben (BAGE 28, 62, 69; BAG AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BASE 33, 43, 49; vgl auch BVerwGE 52, 313, 322; aA zB Scheuring-Steingen, MTB II, 5 9 Anm 13a).

    Trotz seiner weiten und allgemeingehaltenen Fassung ist daher % 2 Abs. 1 Satz 2 Arb0 nicht so zu verstehen, daß von allen Arbeitern der DBP ohne Bezug auf die jeweils ausgeübte Tätigkeit eine der beamtenrechtlichen Treuepflicht vergleichbare gesteigerte Treuepflicht zu fordern wäre, denn sonst wären die Grundrechte der Betroffenen unnötig und unverhältnismäßg eingeschränkt (so zu 5 8 Abs. 1 Satz 2 BAT: BAGE 28, 62, 70 f).

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
    Die Einwirkung auf das Arbeitsverhältnis kann sich konkret auf den Bereich der Arbeitsleistung (Eignung), den der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter (Betriebsfrieden), den des personalen Vertrauens der Arbeitsvertragsparteien und den des Unternehmens (Beziehungen zu Kunden) beziehen (BAG AP Nr. 58 zu 5 626 BGB; BAG AP Nr. 1 zu S 15 KSchG 1969; BAGE 29, 195, 200; s dazu auch KR-Becker, 5 1 KSchG Rz 262 mwN).

    ihre Grenzen (vgl zB BAGE 29, 195, 200 mwN).

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
    Die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) kann nämlich durch allgemeine Gesetze beschränkt werden, zu denen auch zivilrechtliche Vorschriften - hier insbesondere die Grundregeln des Arbeitsrechts gehören (vgl BAGE 1, 185, 19ü; 2, 266, 275; zu ta- -.

    Zu den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis gehört auch das Pflichtengebot, sich so zu verhalten, daß der Betriebsfrieden nicht ernstlich und schwer gefährdet wird und daß die Zusammenarbeit im Betrieb mit den übrigen Arbeitnehmern, aber auch mit dem Arbeitgeber für diese zumutbar bleibt (vgl BAGE 1, 185; 2, 276; A1, 150; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl 1983, S 255).

  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
    jeder Bürger mit erlaubten Mitteln für den KBW einsetzen durfte (vgl BVerfGE 12, 296, 305 f; 13, H6, 52; 39, 33". 357; A7, 130.139).
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
    Dabei sind, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, auf der Seite des Arbeitslosen auch dessen Grundrechte und auf der Seite der Versichertengemeinschaft gleichermaßen bedeutsame Gemeinschaftsgüter zu berücksichtigen (vgl BSGE 51, 70 : SozR ü100 & 119 Nr. 13; BSGE 54, 7 : SozR ü100 S 119 Nr. 19).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
    Es lagen insoweit Umstände vor, die bei vernünftiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen ließen (BAGE 1, 99, 102).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
    Dabei sind, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, auf der Seite des Arbeitslosen auch dessen Grundrechte und auf der Seite der Versichertengemeinschaft gleichermaßen bedeutsame Gemeinschaftsgüter zu berücksichtigen (vgl BSGE 51, 70 : SozR ü100 & 119 Nr. 13; BSGE 54, 7 : SozR ü100 S 119 Nr. 19).
  • OVG Bremen, 04.10.1978 - DH BA 1/77
    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
    griffen festgestellt hat - den gewaltsamen Umsturz des Staatsapparates befürwortete (vgl auch OVG Bremen ZBR 1975, 222, 223; OVG Bremen DVBl 1978, 969).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
    daß der besondere Wertgehalt dieses Rechts, der in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen, namentlich aber im öffentlichen Leben, führen muß, auf jeden Fall gewahrt bleibt (BVerfGE 7, 198, 208).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83
    Anders als bei Beamten, deren politische Treuepflicht, die sich unmittelbar von Art. 33 Abs. 5 GG herleitet, einer Diffe- renzierung je nach der Art der ausgeübten Funktion nicht zugänglich ist (BVerfGE 39, 334, 355; BVerwGE 73, 263, 267), ist nicht allen Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes das gleiche Maß an politischer Treue abzuverlangen.
  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

  • BAG, 13.01.1956 - 1 AZR 167/55

    Volksabstimmung - Parteipolitisches Interesse der KPD - Amtspflichten eines

  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 12/80
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    2.2 Ausgangspunkt für die weitere Prüfung ist, dass die private Trunkenheitsfahrt des Klägers nur entscheidungserheblich ist, wenn dieses Verhalten eine verhaltensbedingte außerordentliche oder ordentliche Kündigung durch die Arbeitgeberin veranlasste und rechtfertigte (BSGE 58, 97, 100 = SozR 4100 § 119 Nr. 26; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSGE 67, 26, 28 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

    Dementsprechend hat der Senat in Sperrzeitfällen nach ordnungsgemäßer Kündigung geprüft, ob das vertragswidrige Verhalten des Arbeitslosen überhaupt die Kündigung rechtfertigte (BSGE 58, 97, 100 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/88 - BB 1982, 559 = Blutalkohol 20, 69), und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge fristloser Kündigung die Berechtigung hierzu (Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 - nicht veröffentlicht).

    Der Senat hat schon für die rechtskräftige Abweisung einer Kündigungsschutzklage entschieden, daß eine solche Entscheidung eines ArbG hinsichtlich der Frage, ob der Arbeitslose durch vertragswidriges Verhalten Anlaß für die Kündigung des Arbeitgebers gegeben hat, mangels besonderer gesetzlicher Regelung keine Bindungswirkung hat (BSGE 58, 97 f [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26); für den hier gegebenen Fall, daß die Kündigungsschutzklage hinsichtlich der fristlosen Kündigung Erfolg gehabt hat, gilt nichts anderes.

  • BSG, 24.06.2015 - B 12 R 43/14 B

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht eines Dozenten

    Insbesondere ist das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht für die sozialgerichtliche Beurteilung des Sozialversicherungsstatus des Beigeladenen zu 1. nicht vorgreiflich, weil die Entscheidungen der Arbeitsgerichte insoweit keine Bindungswirkung gegenüber den Sozialgerichten entfalten (vgl BSGE 58, 97 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] f = SozR 4100 § 119 Nr. 26 S 114; BSGE 91, 18 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2, RdNr 11).
  • BSG, 09.05.1995 - 10 RAr 5/94

    Konkursausfallgeld bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch

    Gegen diese Auffassung des Senats spricht nicht, daß andere sozialrechtliche Ansprüche als auf Kaug ohne Bindung an arbeitsgerichtliche Urteile zu beurteilen sind: So kommt es auch bei nachträglicher arbeitsgerichtlicher Festlegung des Endes des Arbeitsverhältnisses auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag für die Entscheidung über den Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf den ursprünglichen Kündigungstermin an (BSG vom 3. September 1979, USK 79268); ebensowenig kommt der rechtskräftigen Abweisung einer Kündigungsschutzklage Bindungswirkung hinsichtlich der Frage zu, ob der Arbeitnehmer durch ein vertragswidriges Verhalten Anlaß zur Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben hat, so daß eine Sperrzeit eintreten kann (BSG vom 15. Mai 1985, BSGE 58, 97 f = SozR 4100 § 119 Nr. 26).
  • LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 44/04

    Versagung von Arbeitslosenhilfe wegen Eintritts einer Sperrzeit von 12 Wochen;

    Dementsprechend hat das BSG in Sperrzeitfällen nach ordnungsgemäßer Kündigung geprüft, ob das vertragswidrige Verhalten des Arbeitslosen überhaupt die Kündigung rechtfertigte (BSGE 58, 97, 100 = SozR 4100 § 119 Nr. 26; Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/88 - BB 1982, 559).
  • BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 6/94

    Arbeitsentgelz - Konkursausfallgeld-Zeitraum - Konkursausfallgeld-Anspruch -

    Gegen diese Auffassung des Senats spricht nicht, daß andere sozialrechtliche Ansprüche als auf Kaug ohne Bindung an arbeitsgerichtliche Urteile zu beurteilen sind: So kommt es auch bei nachträglicher arbeitsgerichtlicher Festlegung des Endes des Arbeitsverhältnisses auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag für die Entscheidung über den Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf den ursprünglichen Kündigungsschutz an (BSG vom 3. September 1979, USK 79268); ebensowenig kommt der rechtskräftigen Abweisung einer Kündigungsschutzklage Bindungswirkung hinsichtlich der Frage zu, ob der Arbeitnehmer durch ein vertragswidriges Verhalten Anlaß zur Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben hat, so daß eine Sperrzeit eintreten kann (BSG vom 15. Mai 1985, BSGE 58, 97 f = SozR 4100 § 119 Nr. 26).
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 83/85

    Sperrzeit - Seemann - Heuerverhältnis - Seeschiffahrt - Überbrückungsgeld -

    Ein wichtiger Grund zur Aufgabe eines Arbeitsplatzes iS des S 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Be- rücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl BSGE 51, 70, 71 : SozR H100 5 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 : SozR "100 S 119 Nr. 19; BSGE 58, 97, 100 : SozR "100 S 119 Nr. 26).
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