Rechtsprechung
LAG Hessen, 13.04.2015 - 7 Sa 1013/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Der Tatsachenvortrag desjenigen, der einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht geltend macht, muss auch dann möglichst konkret sein, wenn er außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht.Wird eine persönlichkeitsrechtsverletzende ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Manipulation am Facebook-Account eines Arbeitnehmers - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung des Arbeitgebers bei Manipulation am Facebook-Account des Arbeitnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bei dem Arbeitgeber zurechenbarer Persönlichkeitsrechtsverletzung Schmerzensgeldanspruch gerechtfertigt
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2014 - 20 Ca 605/14
- LAG Hessen, 13.04.2015 - 7 Sa 1013/14
Papierfundstellen
- DB 2015, 2763
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Hessen, 13.04.2015 - 7 Sa 1013/14
Eine besonders schwerwiegende Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes führt zu einem Schmerzensgeldanspruch (vgl. BAG Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing Rz. 123 m. w. N.). - BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11
Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung
Auszug aus LAG Hessen, 13.04.2015 - 7 Sa 1013/14
Darüber hinaus kommt eine sekundäre Darlegungslast der nicht darlegungsbelasteten Partei in Betracht, wenn es dieser zuzumuten ist, ihrem Prozessgegner die Darlegung durch nähere Angaben über die zu ihrem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, weil sie, anders als der außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs stehende Darlegungsbelastete, die wesentlichen Tatsachen kennt (BAG Urteil vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - AP Nr. 68 zu § 9 KSchG 1969 Rz. 52 m.w.N.). - BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus LAG Hessen, 13.04.2015 - 7 Sa 1013/14
Denn der Berufungsführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Wahrnehmung einer fristwahrenden Handlung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. BAG Beschluss vom 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 -AP Nr. 81 zu § 233 ZPO 1977 Rz. 14).
- AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17
Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts
Durch die Facebook-Nutzungsbedingungen wird insoweit aber bestimmt, dass jeder nur ein einziges persönliches Konto erstellen kann und dieses Konto (einschließlich jedwede vom Nutzer verwaltete Seite oder App) an niemanden übertragen werden darf, ohne vorher die schriftliche Erlaubnis von der Firma Facebook Irland Limited einzuholen, so dass der Verfügungsbeklagte mithin hier auch Vertragspartner des Internetprofils "Facebook" geworden ist ( Hessisches LAG , Urteil vom 13.04.2015, Az.: 7 Sa 1013/14, u.a. in: MMR 2016, Seiten 497 ff. ).