Rechtsprechung
   LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14929
LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18 (https://dejure.org/2019,14929)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18 (https://dejure.org/2019,14929)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 7 TaBV 93/18 (https://dejure.org/2019,14929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Technische Einrichtung, Betriebsrat, Mitbestimmung, Initiativrecht, Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Technische Einrichtung; Betriebsrat; Mitbestimmung; Initiativrecht; Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6 ; ArbGG § 100
    Technische Einrichtung; Betriebsrat; Mitbestimmung; Initiativrecht; Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 100 Abs. 1 S. 2
    Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Streit um die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung elektronischer Zeiterfassung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14

    Initiativrecht - technische Einrichtung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18
    Die Einigungsstelle ist jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig, wenn der Betriebsrat sich auf ein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung beruft (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14).

    Einer vertieften Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts durch die Beschwerdekammer bedurfte es nicht, obschon die Beschreibung eines Mitbestimmungsrechtes bei § 87 Abs. 1 BetrVG als "Abwehrrecht" auch durchaus Kritik erfahren hat, soll es sich doch bei der Formulierung "mitzubestimmen" um ein Recht auf Mitgestaltung, und nicht lediglich - wie es etwa § 99 BetrVG im Bereich der personellen Maßnahmen beschreibt - um ein sogenanntes Veto- oder Abwehrrecht handeln (hierzu ausführlich Wiese/Gutzeit, GK/BetrVG 11. Aufl., § 87 Rdnr. 142 sowie LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14 m.w.N.).

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18
    d) Es war auch noch zu bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht im Beschluss zur sogenannten "Vertrauensarbeitszeit" vom 06.05.2003, 1 ABR 13/02, ausdrücklich festgestellt hat, dass der Arbeitgeber seinen Betrieb so zu organisieren hat, dass er die Durchführung der geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen selbst gewährleisten kann und sich deswegen über die hierzu erforderlichen Daten in Kenntnis setzen muss, was wiederum mit einem entsprechenden Auskunftsanspruch des Betriebsrates aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG korrespondiert.
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18
    b) Jedenfalls ist festzuhalten, dass es zur Frage des Initiativrechts zur Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung jedenfalls im Bereich der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung allein die von den Beteiligten angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88, gibt, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sich bei dem Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG um ein Abwehrrecht handele und jedenfalls diese Vorschrift ein Initiativrecht des Betriebsrates im oben genannten Sinne nicht begründe.
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2013 - 1 TaBV 53/13

    Einigungsstelle zur Festlegung der Arbeitszeiten von Redakteuren im Rahmen der

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18
    Als Maßstab für die Frage der offensichtlichen Unzuständigkeit kommt als einziger Ansatzpunkt in Betracht, ob es eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, die das entsprechende Initiativrecht des Betriebsrates verneint (vgl. hierzu LAG Niedersachsen, Beschluss vom 22.10.2013, 1 TaBV 53/13).
  • LAG Düsseldorf, 29.09.2009 - 17 TaBV 107/09

    Einigungsstelle zur Einführung und Ausgestaltung des betrieblichen

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18
    Damit besteht ein rechtlicher Diskurs, der jedenfalls nach den Maßstäben des § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht zur offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle führen kann (im Ergebnis so auch LAG Hamm, Beschluss vom 18.12.2009, 13 TaBV 52/09 und LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2009, 17 TaBV 107/09).
  • LAG Hamm, 18.12.2009 - 13 TaBV 52/09

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18
    Damit besteht ein rechtlicher Diskurs, der jedenfalls nach den Maßstäben des § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht zur offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle führen kann (im Ergebnis so auch LAG Hamm, Beschluss vom 18.12.2009, 13 TaBV 52/09 und LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2009, 17 TaBV 107/09).
  • LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20

    Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen

    Durch Beschluss vom 07.12.2018 (Kopie Bl. 6 ff d. A.), bestätigt durch den Beschluss des LAG Hamm vom 04.06.2019, 7 TaBV 93/18 (juris), wurde die entsprechende Einigungsstelle eingesetzt, die sodann ihre Tätigkeit aufnahm.
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    "Gefestigt" in diesem Sinne ist selbst die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann nicht, wenn es sich lediglich um eine vereinzelte, schon einige Zeit zurückliegende Entscheidung handelt, die beachtliche Kritik erfahren hat (so bereits LAG Düsseldorf vom 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21, juris, Rz. 30; LAG Hamm vom 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18, juris, Rz. 9).

    In einer aktuellen Entscheidung vom 27.07.2021 vertritt das LAG Hamm, nachdem es zuvor bereits in mehreren Beschlüssen nach § 100 ArbGG jedenfalls eine offensichtliche Unzuständigkeit einer vom Betriebsrat initiativ verlangten Einigungsstelle zur Einführung eines technischen Arbeitszeiterfassungssystems abgelehnt hatte, ohne sich allerdings in der Sache selbst abschließend positionieren zu müssen (LAG Hamm vom 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18, juris, Rz. 8 ff., 11; LAG Hamm vom 15.12.2020 - 7 TaBV 85/20, juris, Rz. 11 ff., 16), nunmehr dezidiert und mit ausführlicher Begründung die Ansicht, dass sich unmittelbar aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Initiativrecht des Betriebsrats auf Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassungsanlage ergebe (LAG Hamm vom 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20, juris, Rz. 42 ff.).

  • LAG München, 10.08.2021 - 3 TaBV 31/21

    Einigungsstelle, offensichtliche Unzuständigkeit, Mitbestimmung, Zeiterfassung

    c) Nach allem ist eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle für den be antragten Regelungsgegenstand nicht anzunehmen (vgl. in diesem Sinne auch LAG Hamm, Beschluss vom 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18 - LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2015 - 10 TaBV 1812/14 -).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 18/21

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Sperrwirkung einer normativ

    "Gefestigt" in diesem Sinne ist selbst die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann nicht, wenn es sich lediglich um eine vereinzelte, schon einige Zeit zurückliegende Entscheidung handelt, die beachtliche Kritik erfahren hat (so bereits LAG Hamm vom 04.06.2019 - 7 TaBV 93/18, juris, Rz. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht