Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 7 U 48/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
Kein Deckungsschutz aus Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwalt, der als Mittelverwendungskontrolleur für Investmentfonds auftritt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Deckungsschutz aus Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwalt, der als Mittelverwendungskontrolleur für Investmentfonds auftritt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB-A
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts und Notars für Schäden durch Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers als Mittelverwendungskontrolleur geschlossener Investmentfonds - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 31.01.2013 - 5 O 318/11
- OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 7 U 48/13
- BGH, 23.09.2015 - IV ZR 484/14
- BGH, 04.01.2016 - IV ZR 484/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 26.11.2002 - 6 W 246/02
Eintrittspflicht der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 7 U 48/13
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Kontrolle der vertragsgemäßen Verwendung stiller Beteiligungen keine nach § 1 AVB- A versicherte anwaltliche Tätigkeit ist, auch wenn sie ohne Kenntnis rechtlicher Zusammenhänge nicht ausgeübt werden kann (BGH NJW-RR 2003, 780).Dass eine sachgerechte Kontrolltätigkeit nicht völlig ohne eine Kenntnis rechtlicher Zusammenhänge möglich gewesen wäre, ändert an dieser Einordnung nichts (vgl. KG NJW-RR 2003, 780 [KG Berlin 26.11.2002 - 6 W 246/02] ).
- OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 164/07
Zu den Voraussetzungen des Deckungsschutzes aus einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2014 - 7 U 48/13
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 10.06.2008 (I-4 U 164/07, Bl. 709 - 712 Rs. d.A.) die Auffassung vertreten, dass die Verwahrung von zum Durchlaufen bestimmten Geldern auf dem Anderkonto einer Rechtsanwältin eine zweiseitige Treuhand begründe.