Rechtsprechung
| BSG, 06.10.1977 - 7/12 RAr 43/76 |
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Zur Ermittlung des Einkommens der Eltern, das auf den Bedarf des Auszubildenden nach AFG § 40 idF vom 1972-10-16 iVm AAusb § 12 anzurechnen ist
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausbildungsförderung - Bedarf des Auszubildender - Einkommen der Eltern - Ermittlung - Aufbringung der Mittel
Papierfundstellen
- BSGE 45, 20
Wird zitiert von ... (9)
- BSG, 19.06.1980 - 7 RAr 70/79
Berechnung der Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe nach AFG § 40
Die AAusbildung, die nur dessen Berücksichtigung vorschreibt, ist im übrigen nach dem gleichen Prinzip aufgebaut wie das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) idF der Bekanntmachung vom 9. April 4976 (BGBl I 989), was durchaus dem gesetzgeberischen Anliegen nach Harmonisierung des Förderungsrechts in beiden Regelungsbereichen entspricht (vgl BSGE 45, 20 = SozR 4400 5 40 Nr. 45).So hat der Senat in seinem Urteil vom 6. Oktober 4977 (BSGE 45, 20 = SozR 4400 5 40 Nr. 45) bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens der Eltern den sogenannten Verlustausgleich zugelassen.
Damit ging die Anordnung von der tatsächlich getroffenen Entscheidung der Eltern aus, welche Einkunftsarten und in welcher Art sie diese nutzen wollten (BSGE 45, 20, 24).
Durch die BAB wird ferner die berufliche Beweglichkeit der Erwerbstätigen gesichert und verbessert (5 2 Nr. 2 AFG), womit die Risiken der Versichertengemeinschaft gemindert werden (BSGE 45, 20, 24 = SozR 4100 5 40 Nr. 15, Bl 50).
Es kann offenbleiben, ob die tatsächliche oder eine andere Ausbildungsvergütung bei der Berechnung der BAB nach 55 15, 18 AAusbildung zugrunde zu legen wäre, wenn die Ausbildungsvertragsparteien eine besonders niedrige Ausbildungsvergütung bewußt zu dem Zwecke vereinbart hätten, dem Auszubildenden einen Anspruch auf BAB zu verschaffen (vgl dazu BSGE 45, 20 4100 5 40 51);.
- BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 130/89
Einkommensanrechnung bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe
Nur für die Zeit, in der das Satzungsrecht zusätzlich zum pauschalierten Freibetrag für Haushaltsvorstand, Ehegatten und Kinder einen konkreten Freibetrag in Höhe der Miete und der damit verbundenen Nebenkosten in die Berechnung einstellte (so die A-Ausbildung vom 31. Oktober 1969 - ANBA 213), hat die Rechtsprechung statt der Miete Negativeinkünfte berücksichtigt und damit der vergleichbaren Belastung der Eltern durch ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung Rechnung getragen (so BSGE 45, 20).Die unzulängliche Regelung der Werbungskosten in § 18 Abs. 3 A-Ausbildung ist bereits vor 13 Jahren (BSGE 45, 20) beanstandet worden; § 18 Abs. 3 A-Ausbildung ist für unwirksam erklärt worden.
Es handelt sich prinzipiell nicht um steuerliche Vergünstigungen, wie sie beispielsweise in § 15 SGB IV genannt sind und die im allgemeinen im sozialen Leistungsrecht unberücksichtigt bleiben (…vgl. hierzu BSG USK 83101 und USK 78184 = SozR 2200 § 313a Nr. 6; BSGE 45, 20;… BSG SozR 3100 § 10 Nr. 21).
- BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76
Krankenversicherung - Gesetzliche - Freiwillige - Beitrag - Besoldungsgruppe - …
Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG zur vergleichbaren Abgrenzung der Bedürftigkeit iS des § 138 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes -AFG- BSG Urteil vom 10. Juni 1977 - 7 RAr 1/77 - SozR 4100 § 138 Nr. 2) und der erforderlichen Mittel iS des § 40 AFG - BSG Urteil vom 10. Juni 1977 - 7/12 RAr 43/76 - SozR 4100 § 40 Nr. 15) sowie des 5. Senats des BSG zur vergleichbaren Abgrenzung der Unterhaltsberechtigung eines Familienangehörigen im Rahmen des § 205 RVO - BSG Urteil vom 29. Juni 1978 - 5 RKn 39/76 - SozR 2200 § 205 Nr. 15).
- BSG, 23.11.1977 - 9 RV 12/77
Berücksichtigung nur konkreten Schadens
Beim beruflichen Betroffensein ist zumal die in 5 50 Abs. 2 Satz 2 Buchst b BVG geregelte Fallgruppe dadurch gekennzeichnet, daß durch Höherbewertung der MdB diejenigen Beschädigten zusätzliche Versorgung erhalten, die unter besonde Energieaufwand und Hinnahme gesundheitlicher Risiken beruflic Abstieg und Einkommensminderungen abgewendet haben (vgl BSGE 45, 20, 25;… SozR Nr. 60 zu 5 50 BVG). - BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87
Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe anzurechnende Verluste der …
Das BSG hat allerdings in einem Urteil des 7. Senats vom 6. Oktober 1977 zur Anwendung des § 18 AusbFöAnO auf eine bis August 1973 dauernde Ausbildung entschieden, daß ein Verlustausgleich bei verschiedenen Einkommensarten uneingeschränkt zulässig sei (BSGE 45, 20 = SozR 4100 § 40 Nr. 15). - BSG, 14.06.1978 - 10 RV 53/77
Besonderes berufliches Betroffensein eines Beamten iS des BVG § 30 Abs 2 S 2 …
Ein höheres Gesamteinkommen als gesunde Berufskollegen können auch berufstätige Beschädigte erzielen, die allein eine nach 5 50 Abs. 1 BVG bemessene Grundrente erhalten° Zudem kann in manchen Fällen ein verhältnismäßig hoher Verdienst in einem nicht "sozial gleichwertigen" Beruf nur auf Kosten der Gesundheit erreichbar sein, und das ließe ein besonderes Betroffensein nach 5 30 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe b BVG fortwirken (BSGE 45, 20 : SozR Nr. 8 zu @ 50 BVG). - BSG, 06.10.1965 - 10 RV 699/63
Zur Frage der beruflichen besonderen Betroffenheit eines Angestellten im …
Durch das 20 NOG vom 240 Februar 1964 (BGBl I 85) ist S 30 Abs° 2 BVG, soweit diese Vorschrift im vorliegenden Fall von Bedeutung ist, nicht geändert werden, Wie das BSG bereits mehrfach unter eingehender Begründung ausgesprochen hat (BSG 45, 20, 22; 15, 208, 240; BSG in BVBl 1960, 54), verfolgen die verschiedenen Fassungen 5 50 BVG ein Der Gesetzgeber. - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1984 - L 12 Ar 19/82
Keine Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung bei der …
Der einen solchen Ausgleich noch zulassenden Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 6.10.1977 7/12 RAr 43/76 = DBlR 2266, AFG § 40 kann seit der Neufassung des . - LSG Bayern, 23.01.1979 - L 5/Ar 29/77 Bei der Anrechnung von Einkommen des Ehegatten nach AFG § 138 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ist ein Verlustausgleich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit anderen Einkunftsarten durchzuführen (Anschluß an BSG, Urteil vom 1977-10-06 7 RAr 1/77 = SozR 4100 § 138 Nr. 2 = BSGE 45, 60 und 7/12 RAr 43/76 = BSGE 45, 20).
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