Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 23/15, VfGBbg 7/15 EA |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 9 Abs 1 Verf BB, § 20 VerfGG BB, § 21 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB
Setzt sich ein Gericht eingehend mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei langandauernder Untersuchungshaft auseinander, muss sich der Beschwerdeführer damit auseinandersetzen, wenn er den die Haftfortdauer billigenden Beschlusses zur verfassungsgerichtlichen ... - Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 9 Abs. 1; VerfGGBbg, § 20; VerfGGBbg, § 21; VerfGGBbg, § 46
Untersuchungshaft Beschleunigungsgrundsatz Begründungserfordernis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 26.08.2013 - 78 Gs 986/13
- LG Potsdam, 23.12.2014 - 25 KLs 8/14
- OLG Brandenburg, 23.02.2015 - 1 Ws 20/15
- VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 23/15, VfGBbg 7/15 EA
- LG Potsdam, 19.05.2015 - 25 KLs 8/14
- BGH, 14.03.2016 - 5 StR 516/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 23/15
Die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte müssen daher alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfG StV 2015, 39 ff, m. w. Nachw.).Im Rahmen der von den Fachgerichten vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Betroffenen und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Angemessenheit der Haftfortdauer anhand objektiver Kriterien des jeweiligen Einzelfalles zu prüfen; insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris; BVerfG StV 2015, 39).
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 23/15
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils ist dabei auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris, und vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris). - BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 23/15
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils ist dabei auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris, und vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10
Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 23/15
So ist im Falle der Entscheidungsreife über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu beschließen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 -, juris) und anschließend im Regelfall innerhalb von weiteren drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. November 2012 - 2 BvR 1164/12 -, juris). - BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 23/15
Im Rahmen der von den Fachgerichten vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Betroffenen und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Angemessenheit der Haftfortdauer anhand objektiver Kriterien des jeweiligen Einzelfalles zu prüfen; insofern sind in erster Linie die Komplexität der einzelnen Rechtssache, die Vielzahl der beteiligten Personen und das Verhalten der Verteidigung von Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris; BVerfG StV 2015, 39). - BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12
Rechtsschutzbedürfnis (Freiheitsentziehung; Rehabilitierungsinteresse; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 23/15
So ist im Falle der Entscheidungsreife über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu beschließen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 -, juris) und anschließend im Regelfall innerhalb von weiteren drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. November 2012 - 2 BvR 1164/12 -, juris). - OLG Brandenburg, 23.02.2015 - 1 Ws 20/15
Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen
Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 23/15
Das Oberlandesgericht wies die Haftbeschwerde mit Beschluss vom 23. Februar 2015 (1 Ws 20/15) als unbegründet zurück.
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 03.05.2016 - U 7/15 |
Verfahrensgang
- AG Ratzeburg, 21.04.2015 - 1 Lw 14/14
- OLG Schleswig, 03.05.2016 - U 7/15
- OLG Schleswig, 03.05.2016 - 2 L U 7/15
- BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16
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| LG Düsseldorf, 24.03.2016 - O 7/15 |
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| LG Rostock, 27.01.2015 - O 7/15 |
Verfahrensgang
- LG Rostock, 27.01.2015 - O 7/15
- LG Rostock, 27.01.2015 - 6 HKO 7/15
- OLG Rostock, 10.06.2015 - 2 W 8/15
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Rechtsprechung
| KAGH, 14.04.2016 - M 7/15 |
Verfahrensgang
- KAGH, 14.04.2016 - M 7/15
- KAGH, 15.04.2016 - M 7/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin
Auszug aus KAGH, 14.04.2016 - M 7/15
Etwas anderes kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu den wortgleichen Entgeltgruppen S 12 und S 14 TVöD dann gelten, wenn der Sozialarbeiter oder die Sozialarbeiterin verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen hat, deren Hilfsbedürfnisse rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind (vgl. BAG 21.08.2013 - 4 AZR 968/11; BAG 18.03.2015 - 4 AZR 59/13; ferner Creutzfeldt, ZTR 2015, 630, 631 f.).Der Zusatz bezeichnet lediglich einen Fachdienst, nicht eine bestimmte Tätigkeit (vgl. BAG 13.11.2013 - 4 AZR 53/12; BAG 18.3.2015 - 4 AZR 59/13; BAG 17.6.2015 - 4 AZR 371/13; vgl. auch Creutzfeldt, ZTR 2015, 630, 634).
Dazu muss die Tätigkeit im Rahmen einer Gefahrenabwehr erforderlich sein, ohne dass eine Entscheidungsbefugnis im engeren Sinne verlangt wird (BAG 18.3.2015 - 4 AZR 59/13).
Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von den Fällen, in denen das Bundesarbeitsgericht bei Mitarbeitern des Sozialpsychiatrischen Dienstes bei einer Stadt (Urteil vom 18.3.2015 - 4 AZR 59/13) bzw. bei einem Kreis (Urteil vom 17.6.2015 - 4 AZR 371113) das Qualifikationsmerkmal der Entgeltgruppe S 14 TVöD bejaht hat.
- BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12
Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst
Auszug aus KAGH, 14.04.2016 - M 7/15
Der Zusatz bezeichnet lediglich einen Fachdienst, nicht eine bestimmte Tätigkeit (vgl. BAG 13.11.2013 - 4 AZR 53/12; BAG 18.3.2015 - 4 AZR 59/13; BAG 17.6.2015 - 4 AZR 371/13; vgl. auch Creutzfeldt, ZTR 2015, 630, 634). - BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin
Auszug aus KAGH, 14.04.2016 - M 7/15
Der Zusatz bezeichnet lediglich einen Fachdienst, nicht eine bestimmte Tätigkeit (vgl. BAG 13.11.2013 - 4 AZR 53/12; BAG 18.3.2015 - 4 AZR 59/13; BAG 17.6.2015 - 4 AZR 371/13; vgl. auch Creutzfeldt, ZTR 2015, 630, 634). - BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11
Eingruppierung einer Sozialpädagogin
Auszug aus KAGH, 14.04.2016 - M 7/15
Etwas anderes kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu den wortgleichen Entgeltgruppen S 12 und S 14 TVöD dann gelten, wenn der Sozialarbeiter oder die Sozialarbeiterin verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen hat, deren Hilfsbedürfnisse rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind (vgl. BAG 21.08.2013 - 4 AZR 968/11; BAG 18.03.2015 - 4 AZR 59/13; ferner Creutzfeldt, ZTR 2015, 630, 631 f.).
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Rechtsprechung
| KAGH, 15.04.2016 - M 7/2015 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- zmv-online.de
Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin als Vereinsbetreuerin
- schiering.org
Die Zustimmung der Mitarbeitervertretung zur Eingruppierung von einer Reinigungskraft in die Entgeltgruppe 1 Stufe 2 Anlage A AVO-DRS wird ersetzt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KAGH, 14.04.2016 - M 7/15
- KAGH, 15.04.2016 - M 7/2015
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Rechtsprechung
| KAG Freiburg, 09.05.2016 - M 7/2015 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Eingruppierung einer Bildungsreferentin
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession
Auszug aus KAG Freiburg, 09.05.2016 - M 7/15
Vielmehr ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, wie die lückenhaft gewordene Regelung weiter sachgerecht anzuwenden ist (siehe zu diesem Grundgedanken - freilich in anderer konkreter Fallgestaltung: BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13: "Die nachträgliche Regelungslücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ...zu schließen" und "Es ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre"). - BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91
Eingruppierung einer Abpackerin
Auszug aus KAG Freiburg, 09.05.2016 - M 7/15
Gemäß § 17 Abs. 1 S. 4 AVO und üblicherweise ist von der überwiegend ausgeübten Tätigkeit des Arbeitnehmers auszugehen, mithin von der Tätigkeit, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Arbeitnehmers in Anspruch nimmt (BAG 25.9.91 - 4 AZR 87/91, DB 92, 530).
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