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| OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1999 - 7 A 10751/99 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 7 A 10751/99 (https://dejure.org/1999,20619)
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Verfahrensgang
- VG Mainz, 10.09.1998 - 1 K 232/97
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1999 - 7 A 10751/99
- BVerwG, 20.03.2000 - 1 B 14.00
- BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1999 - 7 A 10751/99
Es genügt, wenn es überwiegend im Interesse der Gesamtgruppe verwendet wird (vgl. BVerfG vom 31. Mai 1990, NVwZ 91, 53).
- BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Deutscher Weinfonds; Abgabe; Weinbergsfläche; Rebfläche; Ertragsrebfläche; …
BVerwG 1 C 7.00 OVG 7 A 10751/99. - VG Koblenz, 16.12.2009 - 5 K 639/09
Weinfondsabgabe verfassungsgemäß
Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 22. August 2000 - 1 C 7/00 - BVerwGE 112, 6 ff., und vom 27. April 1995 -3 C 9/95-, NVwZ 1996, 401, die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe als zulässige Sonderabgabe unter Hinweis auf den (zur gleichartigen Abgabe an den Stabilisierungsfonds nach § 16 des Weinwirtschaftsgesetzes ergangenen) Be-schluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1974 - 1 BvL 27/72-, BVerfGE 37, 1 ff., bestätigt, wie dies auch schon das OVG Rheinland-Pfalz als jeweilige Vorinstanz mit den Urteilen vom 8. Juni 1993 - 7 A 11723/92.OVG - und vom 8. Dezember 1999 -7 A 10751/99.OVG - getan hatte (vgl. im Übrigen auch - zur Abgabe nach dem Absatzförderuzngsgesetz Wein - dessen Urteil vom 16. Oktober 1979 - 7 A 24/79 -, AS 15, 393 ff.).
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