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Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1991

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10752/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9072
OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10752/91 (https://dejure.org/1991,9072)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.1991 - 7 A 10752/91 (https://dejure.org/1991,9072)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 7 A 10752/91 (https://dejure.org/1991,9072)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinderat; Ratsmitglieder; Recht zur Antragstellung; Aufnahme in Tagesordnung

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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Thüringen, 30.09.1999 - 2 Eo 790/98

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …

    Dadurch soll der Minderheit die Gelegenheit gegeben werden, die Mehrheit davon zu überzeugen, dass es erforderlich und zweckmäßig ist, sich mit der betreffenden Angelegenheit zu befassen (vgl. dazu auch OVG Münster, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 15 A 951/87 -, NVwZ-RR 1989, 380; OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Juli 1987 - 2 A 117/86- , EzKommR, 3113, Nr. 62 zu § 41 Abs. 3 Satz 1 NGO; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 7 A 10752/91 -, DÖV 1992, 842 f.; Wachsmuth, Thüringer Kommunalrecht, Loseblattsammlung, Stand: Juli 1999, Anm. 1.3 zu § 35 ThürKO).
  • VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00

    Tagesordnung des Kreisausschusses; zum Initiativrecht des Landrats

    Durch die Quorumsregelung ist dem Minderheitenschutz zureichend Rechnung getragen (OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 17.12.1991 - 7 A 10752/91 - Juris;… vgl. dazu auch von Mutius, Kommunalrecht, 1996, Rdnr. 699, S. 355 f.).
  • VG Neustadt, 04.11.2019 - 3 L 1208/19

    Änderung der Tagesordnung einer Stadtratssitzung

    Rn. 9 Soweit der Antragsteller eine unzureichende Information der Mitglieder des Stadtrates befürchtet, steht es diesen frei, gegen die Oberbürgermeisterin eine angemessene Unterrichtung über die Gegenstände anstehender Ratsentscheidungen geltend zu machen oder auch Sachanträge innerhalb der tagesordnungsmäßigen Behandlung zu stellen (OVG RP, Urteil vom 17.12.1991 - 7 A 10752/91).
  • VG Gera, 04.09.2002 - 2 E 1064/02

    Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in eine Stadtratssitzung; …

    Dadurch soll der Minderheit die Gelegenheit gegeben werden, die Mehrheit davon zu überzeugen, dass es erforderlich und zweckmäßig ist, sich mit der betreffenden Angelegenheit zu befassen (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 30. September 1999 -2 EO 790/98- zitiert nach Juris unter Berufung auf OVG Münster, Urteil v. 21. Dezember 1988 - 15 A 951/87 - in NVwZ-RR 1989, 380; OVG Lüneburg, Urteil v. 7. Juli 1987 - 2 A 117/86 - in EzKommR, 3113, Nr. 62 zu § 41 Abs. 3 Satz 1 NGO; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17. Dezember 1991 - 7 A 10752/91 - in DöV 1992, 842 f.; Wachsmuth, Thüringer Kommunalrecht, Loseblattsammlung, Stand: Juli 1999, Anm. 1.3 zu § 35 ThürKO).
  • VG Neustadt, 21.12.2020 - 3 K 691/20

    Unverzüglichkeit der Einberufung einer Gemeinderatssitzung; Anschaffung von …

    Damit besteht - anders als bei dem Recht des einzelnen Ratsmitglieds, im Gemeinderat und in Ausschüssen im Rahmen der Tagesordnung Anträge zu stellen, § 30 Abs. 4 GemO - auch kein Recht eines einzelnen Ratsmitglieds oder einer Fraktion auf gerichtlichen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Einberufung oder Abladung einer Dringlichkeitssitzung, soweit nicht die gesetzliche Anforderung - mindestens ein Viertel der gesetzlichen Ratsmitglieder muss organschaftlich aktiv werden - erreicht ist (ähnlich zu § 34 Abs. 5 GemO : OVG RP, Urteil vom 17.12.1991 - 7 A 10752/91.OVG).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1991 - 7 A 10752/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9043
OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1991 - 7 A 10752/91 (https://dejure.org/1991,9043)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.12.1991 - 7 A 10752/91 (https://dejure.org/1991,9043)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 7 A 10752/91 (https://dejure.org/1991,9043)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1991 - 7 A 10752/91
    Insbesondere das Element bürgerschaftlicher Teilhabe, das sich auf Gemeindeebene besonders durch die Bestimmung des Kommunalwahlrechts wie auch die Mindestrechte des einzelnen Ratsmitglieds in der Vertretungskörperschaft ausdrückt (zu den Anforderungen, die der "repräsentative" Status des einzelnen Vertreters stellt und dem Verhältnis zur Organisation des Gesamtkörpers - auf der Ebene des Parlamentsrechts vgl. BVerfG NJW 1990, 373, 374;… zu den Mindestbefugnissen aus dem Ratsmandat vgl. Hofmann-Beth-Dreibus, Die Kommunalgesetze für Rheinland-Pfalz, Bd. I, § 30 GemO Rdnr. 8; OVG Lündeburg,DVBl. 1990, 159; Rothe DÖV 1990, 736, 737; derselbe DÖV 1991, 486, 493), verlangt eine weitgehende Berücksichtigung auch der Initiativrechte von politischen Minderheiten.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.02.1984 - 5 A 212/83

    Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung des Rats - kein …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1991 - 7 A 10752/91
    Zwar würde die Ratsmehrheit das Recht haben, eine Sachdebatte abzulehnen; ein Mindestmaß an Begründung für das Minderheitenanliegen wäre aber hinzunehmen (vgl. OVG Lüneburg, DVBl. 1984, 734, 735; OVG NW, DVBL. 1984, 155, 157).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1988 - 1 S 2460/87

    Gemeinderatssitzung; Informationsrecht; Minderheitenrecht; Zulässigkeit von …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1991 - 7 A 10752/91
    Soweit der Kläger sich auf die Rechtslage in Baden-Württemberg berufe, insbesondere das Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 06. Juni 1988 (1 S 2460/87), so liege dieser Entscheidung bereits eine andere Fallgestaltung zugrunde; dort habe die Tagesordnung des Stadtrats ausdrücklich den Tagesordnungspunkt "Anträge" umfaßt; in diesem Rahmen könnten auch "Antragsbeschlüsse" der hier streitigen Art behandelt werden; im übrigen sei die Rechtslage im Hinblick auf die Regelung in Baden-Württemberg nicht vergleichbar.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.11.1989 - 10 M 36/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1991 - 7 A 10752/91
    Insbesondere das Element bürgerschaftlicher Teilhabe, das sich auf Gemeindeebene besonders durch die Bestimmung des Kommunalwahlrechts wie auch die Mindestrechte des einzelnen Ratsmitglieds in der Vertretungskörperschaft ausdrückt (zu den Anforderungen, die der "repräsentative" Status des einzelnen Vertreters stellt und dem Verhältnis zur Organisation des Gesamtkörpers - auf der Ebene des Parlamentsrechts vgl. BVerfG NJW 1990, 373, 374;… zu den Mindestbefugnissen aus dem Ratsmandat vgl. Hofmann-Beth-Dreibus, Die Kommunalgesetze für Rheinland-Pfalz, Bd. I, § 30 GemO Rdnr. 8; OVG Lündeburg,DVBl. 1990, 159; Rothe DÖV 1990, 736, 737; derselbe DÖV 1991, 486, 493), verlangt eine weitgehende Berücksichtigung auch der Initiativrechte von politischen Minderheiten.
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