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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26350
OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03 (https://dejure.org/2004,26350)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2004 - 7 A 11227/03 (https://dejure.org/2004,26350)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 7 A 11227/03 (https://dejure.org/2004,26350)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03
    Das Willkürverbot werde nur überschritten, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht mehr finden lasse; zudem dürften die vom Gesetzgeber gewählten Maßstäbe, nach denen der Finanzausgleich erfolgen solle, nicht in Widerspruch zueinander stehen und nicht ohne einleuchtenden Grund verlassen werden (VGH NW…, Urteil vom 9. Juli 1998, Az. Verfassungsgerichtshof 16/96 und 7/97, S. 32; BVerfGE 76, 130, 139; BVerfGE 86, 148, 251 f.).

    Die dabei selbst gesetzten Maßstäbe, nach denen der Finanzausgleich erfolgen soll, dürfen aber nicht im Widerspruch zueinander stehen und nicht ohne einleuchtende Gründe verlassen werden (…vgl. VGH NRW a.a.O.; BVerfGE 101, 158, 231; BVerfGE 76, 130, 139 f.; BVerfGE 86, 148, 251 f.).

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98

    Finanzausgleich III

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03
    Die dabei selbst gesetzten Maßstäbe, nach denen der Finanzausgleich erfolgen soll, dürfen aber nicht im Widerspruch zueinander stehen und nicht ohne einleuchtende Gründe verlassen werden (…vgl. VGH NRW a.a.O.; BVerfGE 101, 158, 231; BVerfGE 76, 130, 139 f.; BVerfGE 86, 148, 251 f.).

    Der Finanzausgleich geht bei der Bedarfsbemessung grundsätzlich davon aus (BVerfGE 101, 158, 167), dass durch den Einwohnertatbestand das disparate Finanzaufkommen vergleichbar gemacht wird und für den Vergleich ein abstraktes Bedarfskriterium gewonnen wird, dem die Vermutung zugrunde liegt, dass der Einwohner einen Lasten verursachenden Grundtatbestand bildet bzw. typischerweise der Bedarf pro Einwohner gleich ist.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03
    Das Willkürverbot werde nur überschritten, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht mehr finden lasse; zudem dürften die vom Gesetzgeber gewählten Maßstäbe, nach denen der Finanzausgleich erfolgen solle, nicht in Widerspruch zueinander stehen und nicht ohne einleuchtenden Grund verlassen werden (VGH NW…, Urteil vom 9. Juli 1998, Az. Verfassungsgerichtshof 16/96 und 7/97, S. 32; BVerfGE 76, 130, 139; BVerfGE 86, 148, 251 f.).

    Die dabei selbst gesetzten Maßstäbe, nach denen der Finanzausgleich erfolgen soll, dürfen aber nicht im Widerspruch zueinander stehen und nicht ohne einleuchtende Gründe verlassen werden (…vgl. VGH NRW a.a.O.; BVerfGE 101, 158, 231; BVerfGE 76, 130, 139 f.; BVerfGE 86, 148, 251 f.).

  • StGH Baden-Württemberg, 04.05.1998 - GR 1/96

    Verpflichtung der Landkreise zur Finanzierung des Verkehrslastenausgleichs; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03
    Der Gesetzgeber des Finanzausgleichsgesetzes dürfe - wie bei jedem abstrakt generellen Gesetz - nach Durchschnittsmaßstäben pauschalieren oder nach Fallgruppen typisieren (Staatsgerichtshof Baden- Württemberg ESVGH 48, 161, 179 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2001 - 7 A 10993/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03
    Das Verwaltungsgericht habe auch in grundsätzlicher Hinsicht den Zusammenhang zwischen einer systemgerechten Ausgestaltung des Finanzausgleichs einerseits und besonderen Härteregelungen im Zusammenhang mit der Zuerkennung von Bedarfszuweisungen falsch abgegrenzt, wie sich insbesondere aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 3. April 2001 - 7 A 10993/00.OVG -) ergebe.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1993 - VerfGH 9/92

    Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 1991 und 1992 …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03
    Aus der Finanzausstattungsgarantie nach Art. 49 Abs. 5 LV und dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde nach Art. 49 Abs. 3 LV ergibt sich unter Berücksichtigung des Rechtsstaatsprinzips das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung hinsichtlich der Teilhabe an den Mitteln des Finanzausgleichs (vgl. Senat 7 A 12002/93.OVG - Vorlagebeschluss; VGH Rh-Pf, AS 26, 391, 396; VGH NRW, DVBl 1993, 1205).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03
    Bei der Regelung der gerechten Verteilung der Finanzausgleichsmittel habe der Gesetzgeber ein weites Ermessen (VGH, AS 26, 391, 396; AS 19, 339, 346).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95

    Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03
    Entsprechend habe der Verfassungsgerichtshof Nordrhein- Westfalen (NVwZ 1997, 797 f.) eine Differenzierung bei der Kostenpauschale für Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber als nicht mehr angemessen angesehen, soweit für eine der Gruppen die Pauschale halbiert worden sei, ohne dass dies in der Belastung der Kommunen gerechtfertigt gewesen sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.1996 - 7 A 12002/93
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 7 A 11227/03
    Aus der Finanzausstattungsgarantie nach Art. 49 Abs. 5 LV und dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde nach Art. 49 Abs. 3 LV ergibt sich unter Berücksichtigung des Rechtsstaatsprinzips das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung hinsichtlich der Teilhabe an den Mitteln des Finanzausgleichs (vgl. Senat 7 A 12002/93.OVG - Vorlagebeschluss; VGH Rh-Pf, AS 26, 391, 396; VGH NRW, DVBl 1993, 1205).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 1/05

    Kommunaler Finanzausgleich

    gegen 1. das Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2004 - 7 A 11227/03.OVG -.

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2004 - 7 A 11227/03.OVG - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrer Selbstverwaltungs- und Finanzausstattungsgarantie gemäß Art. 49 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit Art. 49 Abs. 1 und 3 der Landesverfassung.

  • VG Neustadt, 25.04.2007 - 1 K 1256/06

    Umlage zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" rechtmäßig

    Insbesondere wird der Grundsatz der interkommunalen Gleichbehandlung (vgl. VGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2006 - VGH B 1/05 und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Juni 2004 - 7 A 11227/03.OVG) durch diese Anrechnung nicht verletzt.
  • VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14

    Schlüsselzuweisung an Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach wegen …

    Die Klagebefugnis der Verbandsgemeinde ist damit gegeben (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Juni 2004 - 7 A 11227/03.OVG -).
  • VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 465/15

    Rheinland-Pfalz; Landesfinanzausgleich; interkommunales Gleichbehandlungsgebot; …

    Die Klagebefugnis der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ist damit gegeben (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Juni 2004 - 7 A 11227/03.OVG -).
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