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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 07.12.2018 - 7 A 1236/17.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45512
VGH Hessen, 07.12.2018 - 7 A 1236/17.Z (https://dejure.org/2018,45512)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.12.2018 - 7 A 1236/17.Z (https://dejure.org/2018,45512)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 7 A 1236/17.Z (https://dejure.org/2018,45512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Vorstandswahl einer Hauberggenossenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen Ladungsvorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2019, 519
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 2 N 08.124

    Gemeinderatsbeschluss unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2018 - 7 A 1236/17
    Typischerweise ist dies anzunehmen, wenn gegen wesentliche Verfahrensvorschriften in grober Weise verstoßen wird (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 17 P 13.91 -, juris Rdnr. 36; Bay. VGH,Urteil vom 26. Januar 2009 - 2 N 08.124 -, juris, Rdnr. 8 m. w. N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Mai 2003 - 1 MR 10/03 -, juris).
  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 17 P 13.91

    Ein Personalratsvorsitzender kommt seinen Handlungspflichten nach Art. 34 Abs. 2 …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2018 - 7 A 1236/17
    Typischerweise ist dies anzunehmen, wenn gegen wesentliche Verfahrensvorschriften in grober Weise verstoßen wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 17 P 13.91 -, juris Rdnr. 36;… Bay. VGH,Urteil vom 26. Januar 2009 - 2 N 08.124 -, juris, Rdnr. 8 m. w. N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Mai 2003 - 1 MR 10/03 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2003 - 1 MR 10/03

    Anforderungen an eine mangelnde öffentliche Bekanntmachung einer Beschlussfassung …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2018 - 7 A 1236/17
    Typischerweise ist dies anzunehmen, wenn gegen wesentliche Verfahrensvorschriften in grober Weise verstoßen wird (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 17 P 13.91 -, juris Rdnr. 36;… Bay. VGH,Urteil vom 26. Januar 2009 - 2 N 08.124 -, juris, Rdnr. 8 m. w. N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Mai 2003 - 1 MR 10/03 -, juris).
  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2018 - 7 A 1236/17
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.03.2010 - 13 B 226/10] m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 13 B 226/10

    Rechtmäßigkeit der "präventiven" Abschaltung einer (0)900er-Rufnummer durch …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2018 - 7 A 1236/17
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.03.2010 - 13 B 226/10] m. w. N.).
  • VG Gießen, 22.04.2024 - 8 K 2722/14

    Haubergordnung; Mündlichkeitsprinzip bei den Verhandlungen der …

    Einen Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. Dezember 2018 abgelehnt (Az.: 7 A 1236/17.Z und 7 A 1268/17.Z).

    Träfe ihre Behauptung zu, wäre ein Verstoß gegen die Ladungsvorschrift in § 15 Abs. 1 HaubergO und damit ein wesentlicher Verfahrensfehler gegeben (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 7 A 1236/17.Z -, juris, Rdnr. 49).

    Wird die Tagesordnung vollständig angegeben, genügt dies in jedem Fall auch dann, wenn nachträgliche kurzfristige Änderungen jedenfalls unwesentlicher Art hieran vorgenommen werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 7 A 1236/17 -, juris, Rdnr. 32).

    Diese Alternative zur Bekanntmachung durch die Tagespresse oder das Internet dürfte nicht nur in den Fällen des § 14 Nr. 1 HaubergO, in denen der Wortlaut des § 15 Abs. 1 Variante 2 HaubergO dies ausdrücklich vorsieht, in Betracht kommen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 7 A 1236/17 -, juris, Rdnr. 37), sondern darüber hinaus erst recht in den übrigen Fällen des § 14 HaubergO.

    Ferner besteht ein weiterer - ebenfalls nicht geheilter - Ladungsmangel darin, dass unstreitig Personengemeinschaften wie Erbengemeinschaften oder Eheleute bzw. Personengesellschaften nur eine einzige Einladung an die E-Mail-Adresse eines ihrer Mitglieder erhalten haben (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 7 A 1236/17 -, juris, Rdnr. 42).

    Bei der Formvorschrift des § 15 Abs. 1 HaubergO handelt es sich um eine wesentliche Verfahrensvorschrift (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 7 A 1236/17.Z -, juris, Rdnr. 47 ff.; VG Gießen…, Urteil vom 29. März 2022 - 8 K 945/20 -, juris, Rdnr. 48; Urteil vom 4. April 2017 - 8 K 82/15.GI -, S. 14 des amtlichen Umdrucks).

    Damit wird eine, demokratischen Grundprinzipien gerecht werdende, Willensbildung der Genossenversammlung gewährleistet und der Gefahr einer Überrumpelung einzelner Genossen bei der Beratung und anschließenden Abstimmung entgegengewirkt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 7 A 1236/17.Z -, juris, Rdnr. 49; zur Ladung von Personalratsmitgliedern: vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 17 P 13.91 -, juris, Rdnr. 28; zur Ladung von Betriebsratsmitgliedern: vgl. BAG…, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) -, juris Rdnr. 26).

  • VG Gießen, 22.04.2024 - 8 K 8423/17

    Haubergordnung; Verstoß gegen Ladungsvorschriften; Passivlegitimation bei …

    Bei der Formvorschrift des § 15 Abs. 1 HaubergO handelt es sich um eine wesentliche Verfahrensvorschrift, deren Verletzung einen wesentlichen Fehler begründet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 7 A 1236/17.Z -, juris, Rdnr. 47 ff.; VG Gießen…, Urteil vom 29. März 2022 - 8 K 945/20 -, juris, Rdnr. 48; Urteil vom 4. April 2017 - 8 K 82/15.GI -, S. 14 des amtlichen Umdrucks).

    Der Verstoß gegen die Ladungsvorschriften führt grundsätzlich zur Ungültigkeit der Beschlüsse, weshalb es nicht darauf ankommt, ob es in der Sache zu keinem anderen Wahlergebnis gekommen wäre, selbst wenn man eine ordnungsgemäße Vorladung und das Erscheinen aller Hauberggenossen unterstellen würde (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 7 A 1236/17.Z -, juris, Rdnr. 49).

    Diese Ladungsvorschrift dient der Sicherstellung einer demokratischen Grundprinzipien gerecht werdenden Willensbildung der Genossenversammlung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 7 A 1236/17.Z -, juris, Rdnr. 49).

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