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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.12.2018 - 7 A 1268/17.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45509
VGH Hessen, 14.12.2018 - 7 A 1268/17.Z (https://dejure.org/2018,45509)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.12.2018 - 7 A 1268/17.Z (https://dejure.org/2018,45509)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - 7 A 1268/17.Z (https://dejure.org/2018,45509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Organbildung einer juristischen Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 331
  • NZG 2019, 550
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 15 A 876/11

    Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2018 - 7 A 1268/17
    Eine Abkehr vom generell anzuwendenden sog. Rechtsträgerprinzip wird in haubergrechtlichen Wahlprüfungsverfahren gerade nicht angeordnet (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, juris, Rdnr. 48, wonach auch in kommunalrechtlichen Wahlprüfungsverfahren die Gemeinde die richtige Beklagte ist).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 8 B 27.12

    Kommunalwahl; Wahlprüfung; Einspruch; Ungültigkeit einer Wahl; Ungültigerklärung …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2018 - 7 A 1268/17
    Es streiten nämlich nicht kommunalverfassungsrechtliche Organe im Verhältnis zu anderen Organen oder untereinander, sondern es geht darum, ob die betroffenen Wahlbewerber überhaupt Mitglied eines Organs geworden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2012 - BVerwG 8 B 27.12 -, juris, Rdnr. 4;… Schmidt, in: Bennemann u. a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, Bd. IV, Stand: November 2018, KWG, § 27 Rdnr. 8 f.).
  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2018 - 7 A 1268/17
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.03.2010 - 13 B 226/10] m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 13 B 226/10

    Rechtmäßigkeit der "präventiven" Abschaltung einer (0)900er-Rufnummer durch …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.12.2018 - 7 A 1268/17
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.03.2010 - 13 B 226/10] m. w. N.).
  • VG Gießen, 29.03.2022 - 8 K 945/20

    Anfechtung der Wahlen zum Vorstand einer Hauberggenossenschaft

    Die Wahl wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 04.04.2017 (8 K 82/15.GI) und unanfechtbaren Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.12.2018 (7 A 1268/17.Z) für unwirksam erklärt.

    Da der Haubergvorstand Organ der Beklagten - der Hauberggenossenschaft - ist, muss das Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses aufgrund einer unwirksamen Wahl gegenüber diesem Rechtsträger geltend gemacht werden (HessVGH, Beschluss vom 14.12.2018 - 7 A 1268/17.Z -, juris, Rn. 28).

    Eine Abkehr vom generell anzuwendenden Rechtsträgerprinzip wird in haubergrechtlichen Wahlprüfungsverfahren gerade nicht angeordnet (HessVGH, Beschluss vom 14.12.2018 - 7 A 1268/17.Z - juris, Rn. 31).

  • VG Gießen, 22.04.2024 - 8 K 2722/14

    Haubergordnung; Mündlichkeitsprinzip bei den Verhandlungen der …

    Einen Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. Dezember 2018 abgelehnt (Az.: 7 A 1236/17.Z und 7 A 1268/17.Z).

    Richtiger Beklagter ist folglich das Organ, das die angegriffene Maßnahme getroffen oder die begehrte Maßnahme unterlassen hat und dem eine Kompetenzverletzung anzulasten wäre (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 7 A 1268/17.Z -, juris, Rdnr. 24 ff.).

  • VG Düsseldorf, 02.07.2026 - 1 L 1368/26

    Kommunalverfassungsstreit, Antragsgegner, Umbesetzung von Ausschussmitgliedern, …

    Rn. 13 Vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2023 - 1 L 2116/23 -, juris, unter anderem mit Verweis auf OVG NRW, Urteil vom 7. Juli 1992 - 15 A 990/91 -, juris Rn. 36 ff.,  VGH Hessen, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 7 A 1268/17.Z -, juris Rn. 26.
  • VG Düsseldorf, 15.08.2023 - 1 L 2116/23
    Rn. 7 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Juli 1992 - 15 A 990/91 -, juris Rn. 36 ff.; VGH Hessen, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 7 A 1268/17.Z -, juris Rn. 26; Dietlein, in: Dietlein/Heusch, BeckOK Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen, Stand: 1. Juni 2023, Systematische Einführung zum Kommunalrecht Deutschlands Rn. 176; Terhechte, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 43 VwGO Rn. 30.
  • VGH Hessen, 07.01.2020 - 7 B 2420/19

    Bestellung eines Beauftragten

    Der Senat lehnte mit Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 7 A 1268/17.Z - den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil ab.
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