Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 7 A 1409/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauordnungsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Beseitigungsverfügung bzgl. einer Geländeaufschüttung nebst Abstützung durch Pflanzenringe wegen formeller Illegalität; Anforderungen an das Vorliegen einer abstandsrechtlich zu privilegierenden Stützmauer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg - 4 K 130/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 7 A 1409/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1989 - 11 A 195/88
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 7 A 1409/04
Rn. 6 Vgl. bereits: OVG NRW, Urteil vom 27. November 1989 - 11 A 195/88 -, BRS 50 Nr. 185. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1997 - 10 A 853/93
Baurechtlicher Nachbarprozeß; Abriß; Teilabriß; Umgestaltung; Austauschmittel
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 7 A 1409/04
Rn. 14 - 10 A 853/93 -, BRS 59 Nr. 209. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - 7 B 1192/01
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 7 A 1409/04
Rn. 8 Vgl. neben der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung und einschlägigen Kommentierung auch: OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2001 - 7 B 1192/01 -.
- OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
Gebäudegleiche Wirkung von Stützmauer und Aufschüttung
Ob es auch ausreicht, dass eine Aufschüttung von mehr als 1 m über der Geländeoberfläche den erhöhten Aufenthalt von Menschen ermöglicht (so OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2005 - Az: 7 A 1409/04 - Beschluss vom 2. Januar 2002 - Az: 7 B 1280/01 - zit. nach Juris; wobei in NRW seit 2006 § 6 Abs. 10 BauO NRW eine entsprechende gesetzliche Regelung enthält), kann vorliegend dahingestellt bleiben, denn ausweislich der Genehmigung darf der Bereich von 3 m zur Grenze der Beigeladenen nur zum Zwecke von Pflegearbeiten betreten werden, d. h. ein ständiger Aufenthalt von Menschen ist in der Baugenehmigung ausdrücklich ausgeschlossen. - VGH Hessen, 22.02.2010 - 4 A 2410/08
Abstandsflächenrelevanz von Terrassen
Diesen Empfehlungen entspricht die vom nordrhein-westfälischen Gesetzgeber bei seiner Neufassung der Landesbauordnung in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (s. etwa Beschlüsse vom 08.11.2001 7 B 1192/01 -, vom 25.06.2003 -7 B 13/03 -und vom 22.02.2005 -7 A 1409/04 -, Juris-Dokumente) in die Bauordnung eingeführte Regelung des § 6 Abs. 10 Nr. 2 BauO NRW, wonach gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen die Absätze 1 bis 7 entsprechend für Anlagen gelten, die nicht Gebäude sind, sofern sie höher als 1 m über der Geländeoberfläche sind und dazu geeignet sind, von Menschen betreten zu werden. - VG Arnsberg, 28.03.2006 - 4 K 404/06
Anforderungen an eine genehmigungsfreie Stützmauer i.S.d. Bauordnung (BauO NRW) …
Rn. 20 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2005 - 7 B 2246/04 - Beschlüsse vom 22. Februar 2005 - 7 A 1408/05 - und - 7 A 1409/04 - Beschluss vom 2. Januar 2002 - 7 B 1280/01 -.Rn. 24 Vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Februar 2005, a.a.O., - 7 A 1408/05 - und - 7 A 1409/04 -, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es nicht darauf ankommt, wie die Nachbarn ihr tiefer gelegenes Grundstück in dessen aktuellem Zustand regelmäßig nutzen".
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