Rechtsprechung
| VGH Hessen, 30.01.2017 - 7 A 1856/16.Z.A |
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Verfahrensgang
- VG Kassel, 01.06.2016 - 3 K 1469/14
- VGH Hessen, 30.01.2017 - 7 A 1856/16.Z.A
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2017 - 7 A 1856/16
Im Übrigen hängt es wesentlich von den Umständen des Einzelfalles ab, wann allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen; es entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, BVerwGE 137, 226 = NVwZ-RR 2011, 48). - VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
Keine Abschiebungsverbote bei alleinstehenden afghanischen Männern
Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2017 - 7 A 1856/16
In der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende afghanische Flüchtlinge im Allgemeinen derzeit keine extreme Gefahrenklage anzunehmen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (Hess. VGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - 8 A 119/12.A -, juris, Rdnr. 56 ff., Beschlüsse vom 24. April 2015 - 8 A 2097/14.A -, S. 10 f., und vom 23. November 2016 - 8 A 1534/16.Z.A -, BA, S. 3 f.). - VG Berlin, 10.02.2016 - 9 K 535.13
Anerkennung als Asylberechtigter
Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2017 - 7 A 1856/16
Mit der entscheidungserheblichen Frage, ob der Kläger bei Rückkehr nach Afghanistan sein Existenzminimum in Kabul erwirtschaften kann, hat sich das Verwaltungsgericht auf S. 10 seiner Entscheidung auseinandergesetzt und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Februar 2016 (- 9 K 535.13.A -, juris) ein Abschiebungsverbot wegen allgemeiner Gefahren in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG abgelehnt.
- VGH Hessen, 13.06.2018 - 7 A 150/18 ccc) In der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist überdies geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende afghanische Flüchtlinge im Allgemeinen derzeit keine extreme Gefahrenlage anzunehmen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG führen würde (Hess. VGH…, Urteil vom 30. Januar 2014 - 8 A 119/12.A -, juris, Rn. 56 ff., Beschlüsse vom 24. April 2015 - 8 A 2097/14.A -, S. 10 f., vom 23. November 2016 - 8 A 1534/16.Z.A -, BA, S. 3 f. und vom 30. Januar 2017 - 7 A 1856/16.Z.A -, S. 4 f., vom 9. März 2017 - 7 A 411/17.Z.A -, S. 4 f., vom 9. August 2017 - 7 A 2792/16.
Deshalb besteht auch kein Anlass, im Rahmen eines Berufungsverfahrens in eine neue Lagebewertung einzutreten (vgl. auch: Beschluss des Senats vom 30. Januar 2017 - 7 A 1856/16.Z.A -, S. 4).
- VG Augsburg, 01.10.2018 - Au 5 K 17.32950
Krankheitsbezogenes Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistans
Rn. 49 Das Gericht geht aus den vorgenannten Gründen auch unter Berücksichtigung des Gutachtens von Frau ... vom 28. März 2018 an das Verwaltungsgericht ... davon aus, dass jedenfalls männlichen und gesunden arbeitsfähigen Afghanen eine Rückkehr nach Afghanistan in der Regel auch ohne familiäre Unterstützung und ohne eigenes Vermögen zumutbar ist und solche ihren Lebensunterhalt nach einer Wiedereingliederungsphase zumindest auf einem niedrigen Niveau sicherstellen können (…so auch VGH BW, U.v. 11.4.2018 - A 11 S 924/17 - juris Rn. 336; bereits zuvor HessVGH, B.v. 30.1.2017 - 7 A 1856/16.Z.A. - juris). - VGH Hessen, 27.09.2017 - 7 A 1827/17 In der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende afghanische Flüchtlinge im Allgemeinen derzeit keine extreme Gefahrenklage anzunehmen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (Hess. VGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - 8 A 119/12.A -, juris, Rdnr. 56 ff., Beschlüsse vom 24. April 2015 - 8 A 2097/14.A -, S. 10 f., vom 23. November 2016 - 8 A 1534/16.Z.A -, BA, S. 3 f. und vom 30. Januar 2017 - 7 A 1856/16.Z.A -, S. 4 f., vom 9. März 2017 - 7 A 411/17.Z.A -, S. 4 f., vom 9. August 2017 - 7 A 2792/16.
- VG Augsburg, 19.11.2018 - Au 5 K 17.31263
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen (Folgeantrag)
Rn. 46 Das Gericht geht aus den vorgenannten Gründen auch unter Berücksichtigung des Gutachtens von Frau ... vom 28. März 2018 an das Verwaltungsgericht ... davon aus, dass jedenfalls männlichen und gesunden arbeitsfähigen Afghanen eine Rückkehr nach Afghanistan in der Regel auch ohne familiäre Unterstützung und ohne eigenes Vermögen zumutbar ist und solche ihren Lebensunterhalt nach einer Wiedereingliederungsphase zumindest auf einem niedrigen Niveau sicherstellen können (…so auch VGH BW, U.v. 11.4.2018 - A 11 S 924/17 - juris Rn. 336; bereits zuvor HessVGH, B.v. 30.1.2017 - 7 A 1856/16.Z.A. - juris). - VG Augsburg, 17.09.2018 - Au 5 K 17.30524
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Afghanistan)
Rn. 47 Das Gericht geht aus den vorgenannten Gründen auch unter Berücksichtigung des Gutachtens von Frau ... vom 28. März 2018 an das Verwaltungsgericht ... davon aus, dass jedenfalls männlichen und gesunden arbeitsfähigen Afghanen eine Rückkehr nach Afghanistan in der Regel auch ohne familiäre Unterstützung und ohne eigenes Vermögen zumutbar ist und solche ihren Lebensunterhalt nach einer Wiedereingliederungsphase zumindest auf einem niedrigen Niveau sicherstellen können (…so auch VGH BW, U.v. 11.4.2018 - A 11 S 924/17 - juris Rn. 336; bereits zuvor HessVGH, B.v. 30.1.2017 - 7 A 1856/16.Z.A. - juris). - VG Wiesbaden, 19.02.2018 - 7 K 1282/17 Das Gericht geht aus den vorgenannten Gründen trotz der bestehenden sozioökonomischen Defizite und in Übereinstimmung mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass jedenfalls männlichen und gesunden arbeitsfähigen Afghanen eine Rückkehr nach Afghanistan in der Regel sogar ohne familiäre Unterstützung und ohne eigenes Vermögen zumutbar ist und solche ihren Lebensunterhalt nach einer Wiedereingliederungsphase zumindest auf einem niedrigen Niveau sicherstellen können (Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 7 A 1856/16.Z.A; Hess. VGH, Beschluss vom 08.02.2017- 7 A 2508/16.Z.A).
- VG Kassel, 19.02.2018 - 7 K 475/16
Auch die aktuellen Zahlen des jährlichen UNAMA-Reports für das Jahr 2017 belegen …
Das Gericht geht aus den vorgenannten Gründen trotz der bestehenden sozioökonomischen Defizite und in Übereinstimmung mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass jedenfalls männlichen und gesunden arbeitsfähigen Afghanen eine Rückkehr nach Afghanistan in der Regel sogar ohne familiäre Unterstützung und ohne eigenes Vermögen zumutbar ist und solche ihren Lebensunterhalt nach einer Wiedereingliederungsphase zumindest auf einem niedrigen Niveau sicherstellen können (Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 7 A 1856/16.Z.A; Hess. VGH, Beschluss vom 08.02.2017- 7 A 2508/16.Z.A). - VG Kassel, 24.01.2018 - 7 K 877/17
Für junge, gesunde, alleinstehende Männer bestehen sowohl in Kabul als auch in …
Im Ergebnis geht das Gericht trotz der bestehenden sozioökonomischen Defizite in Kabul in Übereinstimmung mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass jedenfalls männlichen und gesunden arbeitsfähigen Afghanen eine Rückkehr nach Afghanistan in der Regel auch ohne familiäre Unterstützung und ohne eigenes Vermögen zumutbar ist und solche ihren Lebensunterhalt nach einer Wiedereingliederungsphase zumindest auf einem niedrigen Niveau sicherstellen können (Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 7 A 1856/16.Z.A; Hess. VGH, Beschluss vom 08.02.2017- 7 A 2508/16.Z.A). - VG Kassel, 19.02.2018 - 7 K 1282/17
Auch die aktuellen Zahlen des jährlichen UNAMA-Reports für das Jahr 2017 belegen …
Das Gericht geht aus den vorgenannten Gründen trotz der bestehenden sozioökonomischen Defizite und in Übereinstimmung mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass jedenfalls männlichen und gesunden arbeitsfähigen Afghanen eine Rückkehr nach Afghanistan in der Regel sogar ohne familiäre Unterstützung und ohne eigenes Vermögen zumutbar ist und solche ihren Lebensunterhalt nach einer Wiedereingliederungsphase zumindest auf einem niedrigen Niveau sicherstellen können (Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 7 A 1856/16.Z.A; Hess. VGH, Beschluss vom 08.02.2017- 7 A 2508/16.Z.A). - VG Augsburg, 27.11.2018 - Au 5 K 17.31133
Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in der Zentralregion Afghanistans und …
Rn. 43 Das Gericht geht aus den vorgenannten Gründen auch unter Berücksichtigung des Gutachtens von Frau ... vom 28. März 2018 an das Verwaltungsgericht ... davon aus, dass jedenfalls männlichen und gesunden arbeitsfähigen Afghanen eine Rückkehr nach Afghanistan in der Regel auch ohne familiäre Unterstützung und ohne eigenes Vermögen zumutbar ist und solche ihren Lebensunterhalt nach einer Wiedereingliederungsphase zumindest auf einem niedrigen Niveau sicherstellen können (…so auch VGH BW, U.v. 11.4.2018 - A 11 S 924/17 - juris Rn. 336; bereits zuvor HessVGH, B.v. 30.1.2017 - 7 A 1856/16.Z.A. - juris). - VGH Hessen, 08.02.2017 - 7 A 2508/16
- VG Augsburg, 12.11.2018 - Au 5 K 16.31243
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen wegen innerstaatlicher …
- VG Augsburg, 01.10.2018 - Au 5 K 17.31192
Zumutbare Rückkehr nach Afghanistan (Herat)
- VG Augsburg, 21.08.2018 - Au 5 K 17.31116
Kein Schutzanspruch für jungen Afghanen
- VG Augsburg, 21.08.2018 - Au 5 K 17.32123
Afghanistan - Mitarbeit in einer ausländischen Firma begründet keinen …
- VG Augsburg, 12.11.2018 - Au 5 K 16.31189
Rechtmäßige Abschiebungsandrohung nach Afghanistan
- VG Augsburg, 16.08.2018 - Au 5 K 17.32112
Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen
- VG Augsburg, 14.08.2018 - Au 5 K 17.30690
Erfolgloser Asylantrag eines afghanischen Asylbewerbers
- VGH Hessen, 27.09.2017 - 7 A 1827/171
Afghanistan, Existenzgrundlage, Existenzminimum, alleinstehende Männer, Kabul, …
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