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| OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2013 - 7 A 1879/12 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. November 2013 - 7 A 1879/12 (https://dejure.org/2013,35517)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster - 10 K 628/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2013 - 7 A 1879/12
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 03.04.2020 - 15 ZB 19.1024
Bauaufsichtliche Maßnahmen zum Brandschutz bezüglich Rettungswegen und …
Dieser müsse mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, ob, in welchem Umfang und ggf. über welchen Zeitraum die Duldung des illegalen Zustandes erfolgen solle (OVG NRW, B.v. 29.11.2013 - 7 A 1879/12 - juris Rn. 5 f.;… vgl. auch OVG NRW, B.v. 13.1.2014 - 10 B 1415/13 - juris Rn. 13 f. m.w.N.). - VG Berlin, 15.07.2015 - 19 K 273.14
Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bauherr aufgrund eines über das bloße Nichteinschreiten hinausgehenden Verhaltens der Behörde ein berechtigtes Vertrauen darauf haben durfte, dass die Behörde auch in Zukunft nicht gegen das Bauvorhaben vorgehen wird (sog. aktive oder qualifizierte Duldung; vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2013 - OVG 7 A 1879/12 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 11). - VG Schwerin, 17.06.2014 - 2 B 459/14
Einzelfall der Fristgewährung bei sofort vollziehbarer Nutzungsuntersagung bei …
Angesichts des Ausnahmecharakters und der weitreichenden Folgen einer sogenannten "aktiven Duldung", bei der die Behörde an der Beseitigung rechtswidriger Zustände gehindert ist, muss den entsprechenden Erklärungen der Behörde mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, ob, in welchem Umfang und ggf. in welchem Zeitraum die Duldung des illegalen Zustands erfolgen soll (OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2013 - 7 A 1879/12 -, zitiert nach Juris).
- VG Berlin, 03.06.2020 - 19 L 152.20
Baurecht: Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung eines bordellartigen Betriebes …
Rn. 44 Zum anderen ist, selbst wenn man der Bauaufsichtsbehörde entgegen den bisherigen Ausführungen eine positive Kenntnis von der konkreten Betriebsart der Antragstellerin unterstellen wollte, in der Rechtsprechung auch geklärt, dass der bloße Verzicht auf ein behördliches Einschreiten bei Kenntnis der Nutzung, das hier allenfalls vorläge, von vornherein kein Verhalten darstellt, auf das sich ein Vertrauen des Betroffenen gründen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2013 - OVG 7 A 1879/12 -, juris Rn. 5). - VG Berlin, 18.05.2020 - 19 K 672.17
Nutzungsuntersagung für ungenehmigte bauliche Anlagen
Ungeachtet dessen, dass sich eine Kenntnis der Behörde von der Tätigkeit des Klägers hier schon nicht feststellen lässt, ist in der Rechtsprechung auch geklärt, dass der bloße Verzicht auf ein behördliches Einschreiten, das hier allenfalls vorläge, von vornherein kein Verhalten darstellt, auf das sich ein Vertrauen des Betroffenen gründen kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2013 - OVG 7 A 1879/12 -, juris Rn. 5). - VG Arnsberg, 15.04.2014 - 4 L 410/14
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Nutzung einer Werkhalle für einen …
Rn. 33 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2013 - 7 A 1879/12 - 7 A 1879/12 -, Juris. - VG Berlin, 10.09.2015 - 19 K 174.14 Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bauherr aufgrund eines über das bloße Nichteinschreiten hinausgehenden Verhaltens der Behörde ein berechtigtes Vertrauen darauf haben durfte, dass die Behörde auch in Zukunft nicht gegen das Bauvorhaben vorgehen wird (sog. aktive oder qualifizierte Duldung; vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2013 - OVG 7 A 1879/12 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 2 S 53.06 -, juris Rn. 11).
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