Rechtsprechung
| VGH Hessen, 27.08.2009 - 7 A 1884/09.Z |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 13 Abs 2 MeldeG HE 2006, § 4a Abs 1 S 1 MeldeG HE 2006
Abmeldung von Amts wegen - Judicialis
HMG § 4a Abs. 1 S. 1; ; HMG § 13 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HMG § 4a Abs. 1 S. 1; HMG § 13 Abs. 2
Regelungsgehalt der Abmeldung von Amts wegen i.S.v. § 4a Abs. 1 S. 1 Hessisches Meldegesetz (HMG) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Regelungsgehalt der Abmeldung von Amts wegen i.S.v. § 4a Abs. 1 S. 1 Hessisches Meldegesetz (HMG)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 27.04.2009 - 5 K 748/09
- VGH Hessen, 27.08.2009 - 7 A 1884/09.Z
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 45
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 27.07.1998 - 5 ZS 98.1714
Veränderung des Melderegisters; Abmeldung von Amts wegen; Einordnung der …
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.2009 - 7 A 1884/09
Im Hinblick auf die Funktion des Melderechts, die in einer Gemeinde wohnhaften Einwohner zum Zweck der Identitäts- und Wohnungsfeststellung zu erfassen, handelt es sich bei der Inanspruchnahme der Wohnung zum Wohnen um einen tatsächlichen Vorgang, über dessen Vorliegen anhand der objektiven Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden ist (vgl. zu Vorstehendem: Hess. VGH, Beschluss vom 26. September 1989 - 11 TH 2862/89 - NVwZ 1990, 182; Urteil vom 20. März 1990 - 11 UE 3768/88 - DVBl. 1990, 1003 [LS], Urteil vom 30. Oktober 1990 - 11 UE 3005/89 - ESVGH 41, 105, jeweils zu § 10 HMG a. F.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 27. Juli 1998 - 5 ZS 98.1714 - NVwZ 1998, 1318). - VGH Hessen, 30.10.1990 - 11 UE 3005/89
Zur Berichtigung des Melderegisters und zur Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde …
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.2009 - 7 A 1884/09
Im Hinblick auf die Funktion des Melderechts, die in einer Gemeinde wohnhaften Einwohner zum Zweck der Identitäts- und Wohnungsfeststellung zu erfassen, handelt es sich bei der Inanspruchnahme der Wohnung zum Wohnen um einen tatsächlichen Vorgang, über dessen Vorliegen anhand der objektiven Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden ist (vgl. zu Vorstehendem: Hess. VGH, Beschluss vom 26. September 1989 - 11 TH 2862/89 - NVwZ 1990, 182; Urteil vom 20. März 1990 - 11 UE 3768/88 - DVBl. 1990, 1003 [LS], Urteil vom 30. Oktober 1990 - 11 UE 3005/89 - ESVGH 41, 105, jeweils zu § 10 HMG a. F.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 27. Juli 1998 - 5 ZS 98.1714 - NVwZ 1998, 1318). - VGH Hessen, 26.09.1989 - 11 TH 2862/89
Melderecht: Berichtigung von Meldedaten
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.2009 - 7 A 1884/09
Im Hinblick auf die Funktion des Melderechts, die in einer Gemeinde wohnhaften Einwohner zum Zweck der Identitäts- und Wohnungsfeststellung zu erfassen, handelt es sich bei der Inanspruchnahme der Wohnung zum Wohnen um einen tatsächlichen Vorgang, über dessen Vorliegen anhand der objektiven Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden ist (vgl. zu Vorstehendem: Hess. VGH, Beschluss vom 26. September 1989 - 11 TH 2862/89 - NVwZ 1990, 182; Urteil vom 20. März 1990 - 11 UE 3768/88 - DVBl. 1990, 1003 [LS], Urteil vom 30. Oktober 1990 - 11 UE 3005/89 - ESVGH 41, 105, jeweils zu § 10 HMG a. F.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 27. Juli 1998 - 5 ZS 98.1714 - NVwZ 1998, 1318). - VGH Hessen, 20.03.1990 - 11 UE 3768/88
Berichtigung statusregelnder Meldedaten - Verwaltungsakt
Auszug aus VGH Hessen, 27.08.2009 - 7 A 1884/09
Im Hinblick auf die Funktion des Melderechts, die in einer Gemeinde wohnhaften Einwohner zum Zweck der Identitäts- und Wohnungsfeststellung zu erfassen, handelt es sich bei der Inanspruchnahme der Wohnung zum Wohnen um einen tatsächlichen Vorgang, über dessen Vorliegen anhand der objektiven Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden ist (vgl. zu Vorstehendem: Hess. VGH, Beschluss vom 26. September 1989 - 11 TH 2862/89 - NVwZ 1990, 182; Urteil vom 20. März 1990 - 11 UE 3768/88 - DVBl. 1990, 1003 [LS], Urteil vom 30. Oktober 1990 - 11 UE 3005/89 - ESVGH 41, 105, jeweils zu § 10 HMG a. F.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 27. Juli 1998 - 5 ZS 98.1714 - NVwZ 1998, 1318).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2024 - 6 LB 15/24
Zweitwohnungssteuer: Eintragung im Melderegister haben nur eine Indiz-, aber …
Gemeint ist damit nicht der tatsächliche Vorgang der Berichtigung oder Fortschreibung, sondern eine daraufhin erfolgende Benachrichtigung des Betroffenen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 27.08.2009 - 7 A 1884/09 -, juris Rn. 2, Urt. v. 20.03.1990 - 11 UE 3768/88 -, juris Rn. 24;… VGH München, Beschl. v. 27.07.1998 - 5 ZS 98.1714 -, juris Rn. 8, Urt. v. 08.10.1996 - 5 B 95.4115 -, juris;… Engelbrecht, in: Engelbrecht/Schwabenbauer, BMG, 1. Aufl. 2022, § 6 Rn. 6; offengelassen: OVG Schleswig, Beschl. v. 15.06.2005 - 2 LA 37/05 -, UA S. 2 [nicht veröffentlicht]). - VG München, 10.08.2021 - M 13 E 21.2521
Abmeldung von Amts wegen
Rn. 57 Soweit teilweise die Ansicht vertreten wird, dass eine Abmeldung von Amts wegen stets die verbindliche Feststellung in Form eines Verwaltungsakts enthalte, dass der Betroffene im Zuständigkeitsbereich der Behörde keine Wohnung habe, die er zum Wohnen in Anspruch nehme (…z.B. Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Teil V: MeldePass- und Ausweisrecht, Nr. 5 Rechtsschutz, Rn. 40), wird dabei - wie auch hinsichtlich einer verbindlichen Feststellung des Hauptwohnsitzes durch eine Meldebehörde (ebenda) - übersehen, dass in der jeweils in Bezug genommenen Rechtsprechung Fälle entschieden wurden, in denen von den Behörden Bescheide, die Gegenstand der jeweiligen verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren waren, also Verwaltungsakte gesondert erlassen wurden (Abmeldung von Amts wegen: VGH Kassel, B.v. 27.8.2009 - 7 A 1884/09 - BeckRS 2009, 39305; Feststellung des Hauptwohnsitzes: VGH Mannheim, U.v. 21.7.1986 - 1 S 3060/85 - NJW 1987, 209). - VG München, 27.09.2021 - M 13 K 21.3033
Melderecht, Abmeldung von Amts wegen, Antrag auf Bewilligung von …
Die Berichtigung als solche ist vielmehr als tatsächliches Verwaltungshandeln zu qualifizieren (Realakt;… vgl. Süßmuth in Süßmuth, Bundesmeldegesetz, 31. EL Dezember 2013, § 12 Rn. 12;… Gamp in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Teil V Rn. 38; VG München, U.v. 23.1.2018 - M 13 K 17.1793 - juris und BeckRS 2018, 54538; U.v. 17.8.2021 - M 13 K 20.5589 - juris und BeckRS 2021, 26839) Soweit teilweise die Ansicht vertreten wird, dass eine Abmeldung von Amts wegen stets die verbindliche Feststellung in Form eines Verwaltungsakts enthalte, dass der Betroffene im Zuständigkeitsbereich der Behörde keine Wohnung habe, die er zum Wohnen in Anspruch nehme (…z.B. Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Teil V: MeldePass- und Ausweisrecht, Nr. 5 Rechtsschutz, Rn. 40), wird dabei - wie auch hinsichtlich einer verbindlichen Feststellung des Hauptwohnsitzes durch eine Meldebehörde (ebenda) - übersehen, dass in der jeweils in Bezug genommenen Rechtsprechung Fälle entschieden wurden, in denen von den Behörden Bescheide, die Gegenstand der jeweiligen verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren waren, also Verwaltungsakte gesondert erlassen wurden (Abmeldung von Amts wegen: VGH Kassel, B.v. 27.8.2009 - 7 A 1884/09 - BeckRS 2009, 39305; Feststellung des Hauptwohnsitzes: VGH Mannheim, U.v. 21.7.1986 - 1 S 3060/85 - NJW 1987, 209).
- VG München, 17.08.2021 - M 13 K 20.5589
Melderecht, Abmeldung von Amts wegen, Berichtigungsanspruch, Zwangsräumung
Die Berichtigung als solche ist vielmehr als tatsächliches Verwaltungshandeln zu qualifizieren (Realakt;… vgl. Süßmuth in Süßmuth, Bundesmeldegesetz, 31. EL Dezember 2013, § 12 Rn. 12;… Gamp in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Teil V Rn. 38; VG München, U.v. 23.1.2018 - M 13 K 17.1793 - juris und beck-online) Soweit teilweise die Ansicht vertreten wird, dass eine Abmeldung von Amts wegen stets die verbindliche Feststellung in Form eines Verwaltungsakts enthalte, dass der Betroffene im Zuständigkeitsbereich der Behörde keine Wohnung habe, die er zum Wohnen in Anspruch nehme (…z.B. Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Teil V: MeldePass- und Ausweisrecht, Nr. 5 Rechtsschutz, Rn. 40), wird dabei - wie auch hinsichtlich einer verbindlichen Feststellung des Hauptwohnsitzes durch eine Meldebehörde (ebenda) - übersehen, dass in der jeweils in Bezug genommenen Rechtsprechung Fälle entschieden wurden, in denen von den Behörden Bescheide, die Gegenstand der jeweiligen verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren waren, also Verwaltungsakte gesondert erlassen wurden (Abmeldung von Amts wegen: VGH Kassel, B.v. 27.8.2009 - 7 A 1884/09 - BeckRS 2009, 39305; Feststellung des Hauptwohnsitzes: VGH Mannheim, U.v. 21.7.1986 - 1 S 3060/85 - NJW 1987, 209). - VG Stade, 31.08.2021 - 1 B 1008/21
Antragsauslegung; Berichtigung; Eintragung; Melderegister; Realakt; Rechtsschein; …
Im Hinblick auf die Funktion des Melderechts, die in einer Gemeinde wohnhaften Einwohner zum Zweck der Identitäts- und Wohnungsfeststellung zu erfassen, handelt es sich bei der Inanspruchnahme der Wohnung zum Wohnen um einen tatsächlichen Vorgang, über dessen Vorliegen anhand der objektiven Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden ist (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 27. August 2009 - 7 A 1884/09.Z -, Rn. 2, juris). - VG Gießen, 10.01.2011 - 4 K 5306/10
Erfundenes Rechtsmittel
Der umfassende Vergleich der Aufenthaltszeiten eines Einwohners an verschiedenen Orten kann allenfalls zu einer "taggenauen" Berechnung der Aufenthaltszeiten führen, nicht aber dazu, dass einzelne Tagesbruchteile oder gar stundenweise Aufenthalte am einen oder anderen Ort in Ansatz zu bringen wären (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 15.10.1991, 1 C 24.90, m. w. N. aus der Rechtsprechung, VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 21.02.1994, 1 S 2869/93, und vom 21.04.1992, 1 S 2186/91; Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 22.10.2007, 10 E 1821/07 und zur Befugnis der Beklagten zur Fortschreibung des Melderegisters von Amts wegen Hess.VGH, Beschluss vom 27.08.2009, 7 A 1884/09).
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