Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 24.02.2012 - 7 A 3119/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verbot des Inverkehrbringens von Futtermitteln
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
EGV 178/2002; § 39 Abs 2 S 1 LFGB
Adressatenauswahl; Futtermittel; Inverkehrbringen; Salmonellen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2008 - 13 B 1022/08
Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht für behördliche Anordnungen einer …
Auszug aus VG Oldenburg, 24.02.2012 - 7 A 3119/10
Rn. 46 Wer Adressat einer futtermittelrechtlichen Anordnung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 LFGB zu sein hat, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, lässt sich aber im Kontext mit den europarechtlichen Vorschriften aus der VO (EG) Nr. 178/2002 ermitteln (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 8. August 2008 - 13 B 1022/08 -). - OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 13 ME 181/09
Anforderungen an die Begründung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung zur …
Auszug aus VG Oldenburg, 24.02.2012 - 7 A 3119/10
Die selbstverständlich weiterhin gebotene Prüfung zur Feststellung von bereits erfolgten Verstößen stellt demnach keine zwingende Beschränkung für den behördlichen Handlungsrahmen (mehr) dar (Nds. OVG, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 13 ME 181/09 -). - VG München, 12.05.2010 - M 18 S 10.1998
Rücknahmeverpflichtung des Lebensmittelunternehmers
Auszug aus VG Oldenburg, 24.02.2012 - 7 A 3119/10
Verantwortlich ist vielmehr jeder (beteiligte) Futtermittelunternehmer in dem in Art. 20 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 bestimmten Rahmen (vgl. VG München, Beschluss vom 12. Mai 2010 - M 18 S 10.1998 -).
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2024 - 9 S 1010/24
Veröffentlichung eines im Rahmen einer Betriebskontrolle festgestellten …
Rn. 19 Soweit der Antragsgegner die Auffassung vertritt, das Inverkehrbringen sei bereits in der Weitergabe der Ware vom Produktionsbetrieb zu den Verkaufsfilialen zu sehen, berücksichtigt er nicht, dass eine Weitergabe im Sinne von Art. 3 Nr. 8 Lebensmittelbasis-VO voraussetzt, dass die Ware an Dritte weitergegeben, also aus dem Verantwortungsbereich eines Lebensmittelunternehmens herausgegeben wird (VG Oldenburg, Urteil vom 24.02.2012 - 7 A 3119/10 -, juris Rn. 41; VG Stade…, Beschluss vom 05.09.2019 - 6 B 735/19 -, juris Rn. 53). - VG Neustadt, 10.03.2020 - 5 K 703/19
Lebensmittelrechtliche Verantwortlichkeit; Untersagung der Nutzung eines …
Rn. 20 1. Wer Adressat einer Anordnung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 LFGB zu sein hat, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, lässt sich aber im Kontext mit den unmittelbar geltenden und anwendbaren Vorschriften aus der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit - VO (EG) Nr. 178/2002 - ermitteln, mit denen das LFGB harmonisiert ist (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 7 A 3119/10 -, Rn. 45, juris; OVG Münster, Beschluss vom 8. August 2008 - 13 B 1022/08 -, Rn 46, juris,).Damit ergibt sich, dass der Adressat einer Anordnung zur Durchsetzung des Lebens- und Futtermittelrechts ein Lebensmittel- bzw. Futtermittelunternehmer sein muss, der mit dem betreffenden Lebens- bzw. Futtermittel auf einer der Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen befasst ist (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 24. Februar 2012 - 7 A 3119/10 -, Rn. 45, juris).
- VG Regensburg, 31.07.2025 - RN 5 S 25.960
Lebensmittelrechtliche Anordnungen wegen schimmelähnlicher Verunreinigungen und …
Ist ihr dies nicht möglich, muss sie sich nach anderen Räumlichkeiten umsehen, die die zu fordernden Kriterien erfüllen (…vgl. zum richtigen Adressaten lebensmittelrechtlicher Anordnungen auch: VG Neustadt, U.v. 10.3.2020 - 5 K 703/19.NW - juris Rn. 20; VG Oldenburg, U.v. 24.2.2012 - 7 A 3119/10 - juris Rn. 46).
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