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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23565
VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06 (https://dejure.org/2007,23565)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 01.02.2007 - 7 A 33/06 (https://dejure.org/2007,23565)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 7 A 33/06 (https://dejure.org/2007,23565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität …

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06
    Nicht Ursachen im Rechtssinne sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2004 - 2 B 54/03 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13;… Urt. v. 18.04.2002 - 2 C 22.01 -, NVwZ-RR 2002, 761;… Urt. v. 15.09.1994 - 2 C 24.92 -, NVwZ 1996, 183 f.).

    Entscheidend ist allein, dass dem schadhaften Zustand der Achillessehne die wesentliche Bedeutung für den Riss zukommt (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2004, a. a. O.).

    Bei einer Vorschädigung der Achillessehne kann sich die Teilnahme am Dienstsport im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Gelegenheitsursache darstellen, mit der Folge, dass die dienstunfallrechtlich erforderliche Kausalität der Teilnahme am Dienstsport für die eingetretene Verletzung nicht gegeben ist und die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Dienstunfalls nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2004, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1991 - 4 S 2438/90

    Anerkennung eines Sportunfalls als Dienstunfall bei bestehender Vorschädigung

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06
    Während früher angenommen wurde, eine Achillessehnenruptur komme ausschließlich bei Vorliegen degenerativer Veränderungen in Betracht, entspricht es der heute herrschenden Lehrmeinung, dass bei entsprechender Unfallmechanik, wie etwa bei schnellem Antritt, auch eine gesunde Achillessehne (ein-)reißen kann (…vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl., Rn. 8.2.3.2.2;… Leitlinien der Orthopädie, Dt. Ges. f. Orthopädie und orthopäd. Chirurgie und Bundesverband d. Ärzte f. Orthopädie, 2. Aufl., abgerufen im Internet, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, AWMF online, Leitlinien-Nr. 033/011, www.uni-duesseldorf.de/AWMF; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.01.1991 - 4 S 2438/90 -, ZBR 1991, 276 ff.).

    Ist damit nicht aufklärbar, dass der Teilnahme am Dienstsport und den dabei auf die verletzte Achillessehne einwirkenden Kräften im Rechtssinne wesentliche Bedeutung für die beim Kläger aufgetretene Verletzung zukommt, sondern kommt als im Sinne des Dienstunfallrechts alleinige Ursache der Verletzung auch eine nicht dem Risikobereich des Dienstherrn zuzurechnende Vorschädigung der Achillessehne in Betracht, so ist der Nachweis der Kausalität der Teilnahme am Dienstsport für den Achillessehnenriss nicht geführt (…vgl. ebenso: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 07.05.1998, a. a. O.; a. A. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.01.1991, a. a. O.;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11.08.1998, a. a. O., wonach die unterschiedliche Beurteilung der Obergerichte, soweit sie auf tatsächlichen Feststellungen beruht, nicht die Zulassung der Revision rechtfertigt).

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Gegensatz zum Oberwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Teilnahme am Dienstsport als wesentliche Ursache im dienstunfallrechtlichen Sinne wertet, solange keine Erkenntnisse über eine über den gewöhnlichen altersbedingten Verschleiß hinausgehende Vorschädigung der Achillessehne des Beamten vorliegen und auf dieser Grundlage auch in einem Verfahren, in dem eine histologische Untersuchung nicht durchgeführt worden war, das Vorliegen eines Dienstunfalls i. S. d. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG angenommen hat (Urt. v. 30.01.1991, a. a. O.), kann dieser Entscheidung nicht gefolgt werden, denn sie führt letztlich dazu, dass dem Dienstherrn entgegen der allgemeinen Grundsätze über die Beweislastverteilung die Beweislast für das Nichtvorliegen einer über den gewöhnlichen altersbedingten Verschleiß hinausgehenden Degeneration der Achillessehne auferlegt wird.

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92

    Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06
    Nicht Ursachen im Rechtssinne sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2004 - 2 B 54/03 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13;… Urt. v. 18.04.2002 - 2 C 22.01 -, NVwZ-RR 2002, 761; Urt. v. 15.09.1994 - 2 C 24.92 -, NVwZ 1996, 183 f.).

    Wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt der Beamte die materielle Beweislast (BVerwG, Beschl. v. 11.03.1997 - 2 B 127/96 -, juris; Urt. v. 15.09.1994 - 2 C 24/92 -, a. a. O.;… Urt. v. 22.10.1981 - 2 C 17/81 - NJW 1982, 1893 f.).

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06
    Wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt der Beamte die materielle Beweislast (BVerwG, Beschl. v. 11.03.1997 - 2 B 127/96 -, juris;… Urt. v. 15.09.1994 - 2 C 24/92 -, a. a. O.; Urt. v. 22.10.1981 - 2 C 17/81 - NJW 1982, 1893 f.).

    Der Anscheinsbeweis kommt bei typischen Geschehensabläufen in Betracht, und zwar in Fällen, in denen ein gewisser Tatbestand nach allgemeiner Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und infolgedessen wegen des typischen Charakters des Geschehens die konkreten Umstände des Einzelfalls für die tatsächliche Beurteilung ohne Bedeutung sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.1998 - 6 A 31/97

    Ausgestaltung der Qualifizierung einer bei einem als dienstliche Veranstaltung …

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06
    Sie häufen sich mit zunehmendem Lebensalter und sind bei über 40-jährigen in 50 bis 60 % der Fälle nachweisbar (…vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Rn. 8.2.1.1.1;… VGH Baden-Württemberg, a. a. O.; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 07.05.1998 - 6 A 31/97 -, juris, mit nachfolgendem Beschl. des BVerwG v. 11.08.1998 - 2 B 74/98 -, NVwZ 1999, 406; Fleig, Sportliche Betätigung von Beamten und Dienstunfallschutz, ZBR 1993, 142, 145).

    Ist damit nicht aufklärbar, dass der Teilnahme am Dienstsport und den dabei auf die verletzte Achillessehne einwirkenden Kräften im Rechtssinne wesentliche Bedeutung für die beim Kläger aufgetretene Verletzung zukommt, sondern kommt als im Sinne des Dienstunfallrechts alleinige Ursache der Verletzung auch eine nicht dem Risikobereich des Dienstherrn zuzurechnende Vorschädigung der Achillessehne in Betracht, so ist der Nachweis der Kausalität der Teilnahme am Dienstsport für den Achillessehnenriss nicht geführt (vgl. ebenso: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 07.05.1998, a. a. O.;… a. A. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.01.1991, a. a. O.;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11.08.1998, a. a. O., wonach die unterschiedliche Beurteilung der Obergerichte, soweit sie auf tatsächlichen Feststellungen beruht, nicht die Zulassung der Revision rechtfertigt).

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06
    Nicht Ursachen im Rechtssinne sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2004 - 2 B 54/03 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13; Urt. v. 18.04.2002 - 2 C 22.01 -, NVwZ-RR 2002, 761;… Urt. v. 15.09.1994 - 2 C 24.92 -, NVwZ 1996, 183 f.).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88

    Beamtenrecht - Verkehrsunfall - Dienstunfall - Bewußtseinsstörung - Ohnmacht

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06
    Wesentliche Ursache im Dienstunfallrecht kann hiernach auch ein äußeres Ereignis sein, das ein anlagebedingtes Leiden auslöst oder (und) beschleunigt, wenn diesem Ereignis nicht im Verhältnis zu anderen Bedingungen - zu denen auch die bei Eintritt des äußeren Ereignisses schon vorhandene krankhafte Veranlagung bzw. das anlagebedingte Leiden in dem bei Eintritt des Ereignisses bestehenden Stadium gehören - eine derart untergeordnete Bedeutung für den Eintritt der Schadensfolge zukommt, dass diese anderen Bedingungen bei natürlicher Betrachtungsweise allein als maßgeblich anzusehen sind (BVerwG, Beschl. v. 20.02.1998 - 2 B 81.97 -, juris;… Urt. v. 23.02.1989 - 2 C 38.86 -, BVerwGE 81, 265 ff.; Urt. v. 30.06.1988 - 2 C 3.88 -, BVerwGE 80, 4 ff.).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf …

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06
    Wesentliche Ursache im Dienstunfallrecht kann hiernach auch ein äußeres Ereignis sein, das ein anlagebedingtes Leiden auslöst oder (und) beschleunigt, wenn diesem Ereignis nicht im Verhältnis zu anderen Bedingungen - zu denen auch die bei Eintritt des äußeren Ereignisses schon vorhandene krankhafte Veranlagung bzw. das anlagebedingte Leiden in dem bei Eintritt des Ereignisses bestehenden Stadium gehören - eine derart untergeordnete Bedeutung für den Eintritt der Schadensfolge zukommt, dass diese anderen Bedingungen bei natürlicher Betrachtungsweise allein als maßgeblich anzusehen sind (BVerwG, Beschl. v. 20.02.1998 - 2 B 81.97 -, juris;… Urt. v. 23.02.1989 - 2 C 38.86 -, BVerwGE 81, 265 ff.;… Urt. v. 30.06.1988 - 2 C 3.88 -, BVerwGE 80, 4 ff.).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 38.86

    Beamtenversorgung - Betriebsfeier - Dienstliche Veranstaltung - Blutalkohol - …

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06
    Wesentliche Ursache im Dienstunfallrecht kann hiernach auch ein äußeres Ereignis sein, das ein anlagebedingtes Leiden auslöst oder (und) beschleunigt, wenn diesem Ereignis nicht im Verhältnis zu anderen Bedingungen - zu denen auch die bei Eintritt des äußeren Ereignisses schon vorhandene krankhafte Veranlagung bzw. das anlagebedingte Leiden in dem bei Eintritt des Ereignisses bestehenden Stadium gehören - eine derart untergeordnete Bedeutung für den Eintritt der Schadensfolge zukommt, dass diese anderen Bedingungen bei natürlicher Betrachtungsweise allein als maßgeblich anzusehen sind (BVerwG, Beschl. v. 20.02.1998 - 2 B 81.97 -, juris; Urt. v. 23.02.1989 - 2 C 38.86 -, BVerwGE 81, 265 ff.;… Urt. v. 30.06.1988 - 2 C 3.88 -, BVerwGE 80, 4 ff.).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96

    Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt …

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.02.2007 - 7 A 33/06
    Wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt der Beamte die materielle Beweislast (BVerwG, Beschl. v. 11.03.1997 - 2 B 127/96 -, juris;… Urt. v. 15.09.1994 - 2 C 24/92 -, a. a. O.;… Urt. v. 22.10.1981 - 2 C 17/81 - NJW 1982, 1893 f.).
  • VG Saarlouis, 27.03.2012 - 2 K 922/10

    Kausalität zwischen Schadensereignis und geklagtem Körperschaden …

    Rn. 29 hierzu etwa: VG Braunschweig Urteil vom 1.2.2007 - 7 A 33/06 -, ZBR 2008, 214, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteile v. 30.1.1991 - 4 S 2438/90 -, ZBR 1991, 276 und vom 18.10.1994 - 4 S 2339/93 -, IÖD 1995, 140, m.w.N., jeweils zitiert nach juris.

    Rn. 34 zu den diesbezüglichen Kriterien: Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2008 - 3 K 129/07 -, dokumentiert bei juris, sowie zu der medizinischen Erkenntnis, dass bei entsprechender Unfallmechanik auch eine gesunde Achillessehne einreißen kann: VG Braunschweig Urteil vom 1.2.2007 - 7 A 33/06 -, ZBR 2008, 214, m.w.N., zitiert nach juris.

  • VG Lüneburg, 20.08.2008 - 1 A 129/06

    Polizei; Dienstunfall; Kausalität; Bedingungszusammenhang; Vollbeweis; …

    Vgl. hierzu VG Braunschweig, Urt. v. 01.02.2007 - 7 A 33/06 - m.w.N.:.

    Diese degenerative Vorschädigung der Achillessehne des Klägers als mögliche Mitursache steht allerdings der Annahme eines Dienstunfalles nicht schon ohne Weiteres entgegen, schließt diesen also nicht schon von vorneherein aus (VGH Baden-W., Urteil v. 17.1.1989 - 4 S 1788/86 - und Urteil v. 30.1.1991 - 4 S 2438/90 -, ZBR 1991, 276 ff. u. DÖD 1992, 94-96; a.A. VG Braunschweig, Urt. v. 7.1.2007 - 7 A 33/06 -).

  • OVG Saarland, 26.11.2008 - 1 A 144/08

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Sonnenstichs als Wegeunfall

    (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 2 C 17.81 -, Buchholz 232 § 46 BBG Nr. 3 = NJW 1982, 1893 f.; Beschluss vom 11.03.1997 - 2 B 127/96 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 27.05.1998 - 12 A 629/96 -, Schütz/Maiwald, Entscheidungssammlung ES/C II 3.1 Nr. 71; VG Braunschweig, Urteil vom 01.02.2007 - 7 A 33/06 -, juris; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Komm., 282. Ergänzungslieferung Oktober 2008, § 31 Rdnrn. 227 f.; anders hinsichtlich Kausalzusammenhang: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Kommentar, Hauptband 1, 82. Aktualisierung April 2008, Erl.
  • VG München, 11.06.2015 - M 12 K 15.995

    Lehrerin; Bandscheibenvorfall; degenerative Vorschäden; regelgerechte Bewegung; …

    Im Falle der Möglichkeit einer degenerativen Vorschädigung ist der Beweis regelmäßig nicht geführt (zu einer Achillessehnenruptur vgl. OVG Lüneburg v. 20.2.2009, 5 LA 155/07 - juris, vorgehend VG Braunschweig v. 1.2.2007, 7 A 33/06 -juris).
  • VG Regensburg, 08.08.2023 - RO 12 K 20.3232

    Dienstunfallfürsorge, Dienstunfallrecht, Feststellung der Dienstunfähigkeit, …

    Nicht Ursachen im Rechtssinne sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2004 - 2 B 54/03, Urteil vom 18.04.2002 - 2 C 22/01, Urteil vom 15.09.1994 - 2 C 24/92; VG Braunschweig, Urteil vom 01.02.2007 - 7 A 33/06; jeweils juris).
  • VG Aachen, 08.12.2021 - 1 K 3239/19

    Achillessehne; Ruptur; Dienstunfall

    Rn. 47 Vgl. VG Braunschweig Urteil vom 1.Februar 2007 - 7 A 33/06 - VG des Saarlandes, Urteil vom 27. März 2012 - 2 K 922/10 -, m.w.N., jeweils zitiert nach juris.
  • VG München, 30.07.2015 - M 12 K 14.1233

    Unfallfremde Vorschäden, Achillessehne, Nekrotische Veränderung, …

    Im Falle der Möglichkeit einer degenerativen Vorschädigung ist der Beweis regelmäßig nicht geführt (zu einer Achillessehnenruptur vgl. OVG Lüneburg, B. v. 20.2.2009 - 5 LA 155/07 - juris, vorgehend VG Braunschweig, U. v. 1.2.2007 - 7 A 33/06 - juris).
  • VG München, 25.07.2013 - M 12 K 13.716

    Dienstunfall; Bizepssehnenruptur; physiologische Bewegung

    Im Falle der Möglichkeit einer degenerativen Vorschädigung ist der Beweis regelmäßig nicht geführt (zu einer Achillessehnenruptur vgl. OVG Lüneburg v. 20.2.2009, 5 LA 155/07 , vorgehend VG Braunschweig v. 1.2.2007, 7 A 33/06 ).
  • VG Ansbach, 07.07.2009 - AN 1 K 08.02042

    Dienstunfall; Achillessehnenruptur; Gelegenheitsursache; amtsärztliche …

    Rn. 24 Da nach heute herrschender Lehrmeinung eine Ruptur der Achillessehne nicht nur bei einer entsprechend ausgeprägten degenerativen Veränderung in Betracht komme, sondern bei entsprechender Unfallmechanik auch eine gesunde Achillessehne reißen könne (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 1.2.2007, 7 A 33/06, Seite 5), liege auch kein allgemeiner Erfahrungssatz vor, dass eine degenerative Änderung der Achillessehne grundsätzlich für deren Ruptur bei entsprechender mechanischer Belastung ursächlich sei.
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