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| OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1985 - 7 A 3316/83 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Oktober 1985 - 7 A 3316/83 (https://dejure.org/1985,5080)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 11.10.1983 - 5 K 1505/82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1985 - 7 A 3316/83
- BVerwG, 25.04.1986 - 4 B 10.86
- BVerwG, 29.12.1988 - 4 C 19.86
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 494
- NVwZ 1989, 600 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Aachen, 14.11.2007 - 5 K 268/07
Erteilung einer Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung für eine Eibe in einem …
Rn. 45 vgl. OVG NRW, Urteile vom 31. Oktober 1985 - 7 A 3316/83 -, BRS 44, Nr. 216, und vom 8. Oktober 1993 - 7 A 2021/92 -, a.a.O. - BVerwG, 29.12.1988 - 4 C 19.86
Angabe des Zwecks einer Baumschutzsatzung
Im Hinblick auf die Beurteilung der Baumschutzsatzung vom 10. November 1976 durch das Oberverwaltungsgericht in seinem Berufungsurteil vom 31. Oktober 1985 (abgedruckt in NVwZ 1986, 494) müßte allerdings geprüft werden, ob die neue Satzung den Anforderungen des Prinzips der Bestimmtheit und Normenklarheit entspricht.
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