Rechtsprechung
| VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Mitbestimmung des Personalrats bei Schaffung und Besetzung von sog. Ein-Euro-Jobs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- VG Oldenburg, 22.06.2005 - 9 A 1738/05
Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Begründung und Gestaltung von …
Auszug aus VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05
Seine Mitbestimmung bei der organisatorischen Maßnahme "Schaffung von Ein-Euro-Jobs in der Dienststelle" folgt aus § 64 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 NPersVG (im Anschluss an VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502).Das diesbezügliche Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Schaffung so genannter Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobs) habe das VG Oldenburg mit Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 - (PersR 2005, 502) mit eingehender und zutreffender Begründung bejaht.
Denn es handelt sich insoweit um eine rein sozialrechtliche Maßnahme, an deren Realisierung unter Beachtung der Schutzzweckgrenze personalvertretungsrechtlicher Beteiligung kein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei personellen Einzelmaßnahmen bestehen kann (wie hier: OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter teilweiser Abänderung von VG Mainz, Urteil vom 18.11.2005 - 5 K 291/05.MZ -, das die gleiche Auffassung bereits im Urteil vom 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ -, PersR 2005, 505 = NVwZ 2006, 366, vertreten hatte; wie hier auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42 = PersV 2006, 226; im Ergebnis wie hier: VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502).
Für sie gilt die Sperrwirkung des § 64 Abs. 3 Satz 2 NPersVG nicht, weil eine die innerdienstlichen Verhältnisse nicht nur unwesentlich berührende organisatorische (personalplanerische) und nicht etwa eine personelle Maßnahme im Sinne eines erweiternd ausgelegten Einstellungstatbestandes gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 NPersVG in Rede steht (ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502/503 ff, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.01.2000 - 6 P 2.99 -, BVerwGE 110, 287/295 f. = PersR 2000, 243/245 f.; im Ergebnis ähnlich auch OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter Hinweis auf das Erörterungsrecht des Personalrats nach § 84 Satz 1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz bei Personalplanung und Personalanforderungen; im Ergebnis ähnlich auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42/44 = PersV 2006, 226/228, unter Hinweis auf das Anhörungsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 3 Hess. Personalvertretungsgesetz bei der Personalplanung).
Auf die eingehende und zutreffende Begründung des VG Oldenburg in seinem Beschluss vom 22.06.2005 (a.a.O.) wird - vorbehaltlich der nachstehenden Ausführungen - vollinhaltlich Bezug genommen.
Soweit das VG Oldenburg in seinem Beschluss vom 22.06.2005 (a.a.O. S. 505, vorletzter Abs.) ausführt, im Mitbestimmungsverfahren betreffend die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II müsse bei verweigerter Zustimmung des Personalrats (nach dem Nichteinigungsverfahren nach § 70 Abs. 1 bis 3 NPersVG) "gegebenenfalls das Einigungsverfahren durchlaufen werden, das nach § 72 Abs. 4 NPersVG allerdings nicht mit einer verbindlichen Entscheidung, sondern lediglich mit einer Empfehlung an die obersten Dienstbehörde endet", teilt die Fachkammer diese Ansicht nicht.
- BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher …
Auszug aus VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05
Vorbild der Zusatzjobs nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II sind die Arbeitsgelegenheiten für Sozialhilfeempfänger nach § 19 Abs. 1 BSHG (…vgl. Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum effizienten Einsatz der so genannten Zusatzjobs nach § 16 Abs. 3 SGB II , BR-Drucks. 680/05, S. 2;… Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, BT-Drucks. 15/1728, S. 5), für die das Bundesverwaltungsgericht den Mitbestimmungstatbestand der Einstellung verneint hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2000 - 6 P 2.99 -, BVerwGE 110, 287/294 = PersR 2000, 243/245).Für sie gilt die Sperrwirkung des § 64 Abs. 3 Satz 2 NPersVG nicht, weil eine die innerdienstlichen Verhältnisse nicht nur unwesentlich berührende organisatorische (personalplanerische) und nicht etwa eine personelle Maßnahme im Sinne eines erweiternd ausgelegten Einstellungstatbestandes gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 NPersVG in Rede steht (ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502/503 ff, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.01.2000 - 6 P 2.99 -, BVerwGE 110, 287/295 f. = PersR 2000, 243/245 f.; im Ergebnis ähnlich auch OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter Hinweis auf das Erörterungsrecht des Personalrats nach § 84 Satz 1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz bei Personalplanung und Personalanforderungen; im Ergebnis ähnlich auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42/44 = PersV 2006, 226/228, unter Hinweis auf das Anhörungsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 3 Hess. Personalvertretungsgesetz bei der Personalplanung).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 5 A 11752/05
Besetzung von Ein-Euro-Jobs nicht mitbestimmungspflichtig
Auszug aus VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05
Denn es handelt sich insoweit um eine rein sozialrechtliche Maßnahme, an deren Realisierung unter Beachtung der Schutzzweckgrenze personalvertretungsrechtlicher Beteiligung kein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei personellen Einzelmaßnahmen bestehen kann (wie hier: OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter teilweiser Abänderung von VG Mainz, Urteil vom 18.11.2005 - 5 K 291/05.MZ -, das die gleiche Auffassung bereits im Urteil vom 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ -, PersR 2005, 505 = NVwZ 2006, 366, vertreten hatte; wie hier auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42 = PersV 2006, 226; im Ergebnis wie hier: VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502).Für sie gilt die Sperrwirkung des § 64 Abs. 3 Satz 2 NPersVG nicht, weil eine die innerdienstlichen Verhältnisse nicht nur unwesentlich berührende organisatorische (personalplanerische) und nicht etwa eine personelle Maßnahme im Sinne eines erweiternd ausgelegten Einstellungstatbestandes gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 NPersVG in Rede steht (ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502/503 ff, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.01.2000 - 6 P 2.99 -, BVerwGE 110, 287/295 f. = PersR 2000, 243/245 f.; im Ergebnis ähnlich auch OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter Hinweis auf das Erörterungsrecht des Personalrats nach § 84 Satz 1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz bei Personalplanung und Personalanforderungen; im Ergebnis ähnlich auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42/44 = PersV 2006, 226/228, unter Hinweis auf das Anhörungsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 3 Hess. Personalvertretungsgesetz bei der Personalplanung).
- VG Frankfurt/Main, 07.11.2005 - 23 L 2361/05
Personalrat; Mitbestimmung; Ein Euro Job; Einstellung
Auszug aus VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05
Denn es handelt sich insoweit um eine rein sozialrechtliche Maßnahme, an deren Realisierung unter Beachtung der Schutzzweckgrenze personalvertretungsrechtlicher Beteiligung kein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei personellen Einzelmaßnahmen bestehen kann (wie hier: OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter teilweiser Abänderung von VG Mainz, Urteil vom 18.11.2005 - 5 K 291/05.MZ -, das die gleiche Auffassung bereits im Urteil vom 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ -, PersR 2005, 505 = NVwZ 2006, 366, vertreten hatte; wie hier auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42 = PersV 2006, 226; im Ergebnis wie hier: VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502).Für sie gilt die Sperrwirkung des § 64 Abs. 3 Satz 2 NPersVG nicht, weil eine die innerdienstlichen Verhältnisse nicht nur unwesentlich berührende organisatorische (personalplanerische) und nicht etwa eine personelle Maßnahme im Sinne eines erweiternd ausgelegten Einstellungstatbestandes gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 NPersVG in Rede steht (ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502/503 ff, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.01.2000 - 6 P 2.99 -, BVerwGE 110, 287/295 f. = PersR 2000, 243/245 f.; im Ergebnis ähnlich auch OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter Hinweis auf das Erörterungsrecht des Personalrats nach § 84 Satz 1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz bei Personalplanung und Personalanforderungen; im Ergebnis ähnlich auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42/44 = PersV 2006, 226/228, unter Hinweis auf das Anhörungsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 3 Hess. Personalvertretungsgesetz bei der Personalplanung).
- VGH Hessen, 22.06.2006 - 22 TL 2779/05
Personalrat; bejahte Mitbestimmung bei Einstellung von Ein Euro Kräften
Auszug aus VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05
Für eine erweiternde Auslegung des Einstellungstatbestandes ist in Niedersachsen vor dem Hintergrund der hier geltenden Sonderregelung des § 64 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 NPersVG, die insoweit ein personalvertretungsrechtliches Beteiligungsdefizit vermeidet, nach Ansicht der Fachkammer kein Raum (a. A. zum hessischen Personalvertretungsrecht: Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.2006 - 22 TL 2779/05 -, Presseinformation des Hess. VGH Nr. 12/2006). - LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2005 - L 3 ER 79/05
Für Klagen gegen Arbeitsgelegenheiten ist das Sozialgericht zuständig
Auszug aus VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05
Der Ein-Euro-Jobber, der im Einzelfall zu im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeiten bei einem - hier kommunalen - Maßnahmeträger herangezogen wird, ist jedoch weder Beamter noch Arbeitnehmer, sondern steht in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis eigener Art, das - weil die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG betreffend -der Zuständigkeit der Sozialgerichte unterfällt, einerlei, ob der Hilfebedürftige durch Verwaltungsakt mit seiner und des Maßnahmeträgers Zustimmung zugewiesen wird, oder ob die Rechtsgrundlage der Beschäftigung ein Vertrag zwischen dem Hilfebedürftigen und dem Maßnahmeträger ist (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2005 - L 3 ER 79/05 AS -, juris). - VG Mainz, 24.06.2005 - 5 K 193/05
Einstellungen auf "Ein-Euro-Basis" bedürfen Zustimmung des Personalrats
Auszug aus VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05
Denn es handelt sich insoweit um eine rein sozialrechtliche Maßnahme, an deren Realisierung unter Beachtung der Schutzzweckgrenze personalvertretungsrechtlicher Beteiligung kein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei personellen Einzelmaßnahmen bestehen kann (wie hier: OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter teilweiser Abänderung von VG Mainz, Urteil vom 18.11.2005 - 5 K 291/05.MZ -, das die gleiche Auffassung bereits im Urteil vom 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ -, PersR 2005, 505 = NVwZ 2006, 366, vertreten hatte; wie hier auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42 = PersV 2006, 226; im Ergebnis wie hier: VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502). - OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 18 LP 18/02
Beschäftigter; Einberufung; Einstellung; Mitbestimmung; Personalrat; …
Auszug aus VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05
Für eine Mitbestimmung nach § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG, der den dort aufgeführten Sachverhalt "Einstellung" gemäß § 64 Abs. 3 Satz 2 NPersVG "abschließend" regelt, bleibt demnach kein Raum (vgl. im Ergebnis wie hier: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005 - 18 LP 18/02 -, PersR 2006, 259/260 - zur fehlenden Mitbestimmung des Personalrats bei der "Einstellung" von Zivildienstleistenden).
- KAGH, 30.11.2006 - M 1/06
Mitwirkung der MAV bei der Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern
Die Stellenbesetzung mit solchen Arbeitskräften unterfällt daher nicht der Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung bei Einstellungen (ebenso für die Personalvertretung nach dem niedersächsischen PersVG OVG vom 5.7.2006 -7 A 5/05; zum PersVG Rheinland-Pfalz OVG Rheinland-Pfalz vom 17.5.2006 -5 A 11752/05).
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 29.07.2005 - 7 A 5/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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