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Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2021 - 7 A 592/19   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2021 - 7 A 592/19 (https://dejure.org/2021,32917)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.07.2021 - 7 A 592/19 (https://dejure.org/2021,32917)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 7 A 592/19 (https://dejure.org/2021,32917)
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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 7 A 592/19   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 7 A 592/19 (https://dejure.org/2020,12905)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.04.2020 - 7 A 592/19 (https://dejure.org/2020,12905)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. April 2020 - 7 A 592/19 (https://dejure.org/2020,12905)
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  • LG Darmstadt, 14.06.2022 - 13 O 6/22

    Vorfälligkeitsentschädigung mit Erfolg abgewehrt

    Durch die gewählte Formulierung wird nach Ansicht des Gerichts daher der Eindruck erweckt, dass Berechnungsgrundlage für den der Beklagten entstandenen Zinsschaden die gesamte (Rest-) Laufzeit des Darlehens ist, so dass der Verbraucher von einer vorzeitigen Rückzahlung abgehalten werden kann, da die über die gesamte Vertragslaufzeit berechnete Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig höher ausfallen kann und wird (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 19.02.2021, Az. 318 O 164/20, BeckRS 2020, 10496).
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