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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 19.04.2005 - 7 A 698/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,75404
VG Braunschweig, 19.04.2005 - 7 A 698/02 (https://dejure.org/2005,75404)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 19.04.2005 - 7 A 698/02 (https://dejure.org/2005,75404)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 19. April 2005 - 7 A 698/02 (https://dejure.org/2005,75404)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2011 - 1 A 584/09
    Rn. 12 Vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2005 - 7 A 698/02 -, juris, Rn. 22, und Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dezember 2008, BBesG § 40 Anm. 5 (Seite 21).

    Rn. 24 Im Ergebnis anders wohl VG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2005 - 7 A 698/02 -, juris, Rn. 22.

    Rn. 28 - zu der erheblichen Bedeutung dieses Umstandes im Rahmen der Gesamtwürdigung vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. September 1991 - 4 S 413/91 -, juris, Rn. 20, und VG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2005 - 7 A 698/02 -, juris, Rn. 22; vgl. ferner Schinkel/Seifert, a.a.O., BBesG § 40 Rn. 24 (Seite 28e) -,.

  • VG Halle, 25.08.2010 - 5 A 123/09

    Beamtenrecht: Familienzuschlag für ein Kind eines Beamten, das in der gleichen …

    Entscheidend sind vielmehr die konkreten Lebensumstände tatsächlicher Art (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2005, 7 A 698/02, zitiert nach juris).

    Maßgebend ist demnach, dass der Sohn … als aufgenommene Person in der Wohnung der Klägerin seinen Lebensmittelpunkt dergestalt hat, dass eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft begründet werden soll und im Hinblick darauf besondere finanzielle Aufwendungen seitens des Beamten erbracht werden, die im Wege der Alimentation des Beamten durch die Gewährung des Familienzuschlages auszugleichen sind (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2005, 7 A 698/02, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 19.01.2021 - W 1 K 20.1139

    Gewährung von höheren Versorgungsbezügen

    Die zuvor skizzierten häuslichen Umstände, insbesondere das dauerhafte Vorhalten eines eigenen Kinderzimmers samt Spielzeug, Kleidung und sonstiger notwendiger Gegenstände zur Betreuung und Versorgung für den 4-jährigen Sohn stellt ein gewichtiges Indiz für die nicht nur vorübergehende Aufnahme in die Wohnung dar (so auch VGH Baden-Württemberg, B.v. 23.09.1991 - 4 S 413/91 - juris; VG Braunschweig, U.v. 19.4.2005 - 7 A 698/02 - juris; VG Bremen, U.v. 14.10.2015 - 6 K 823/14 - juris).
  • VG Kassel, 29.02.2012 - 1 K 165/11

    Familienzuschlag

    Entscheidend sind vielmehr die konkreten Lebensumstände tatsächlicher Art (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2005 - 7 A 698/02 -, juris), so dass der Umstand, dass der Sohn D bei dem Vater mit Hauptwohnung gemeldet war, unerheblich ist.
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