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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15417
VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14 (https://dejure.org/2014,15417)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13.06.2014 - 7 A 766/14 (https://dejure.org/2014,15417)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2014 - 7 A 766/14 (https://dejure.org/2014,15417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schaf gerissen - Hund gefährlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines …

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14
    Wegen der Einzelheiten der rechtlichen Voraussetzungen verweist das Gericht auf die insoweit maßgebliche Rechtsprechung (insbesondere: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss des 11. Senats vom 18. Januar 2012 - 11 ME 423/11 -, juris, und Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss der 7. Kammer vom 4. Oktober 2012 - 7 B 4451/12 -, juris).

    Im Einzelnen hat das Nds. Oberverwaltungsgericht dazu insgesamt mit seinem Beschluss vom 18. Januar 2012 (11 ME 423/11, juris, z.B. Nds. Rpfl. 2012, 77-79) wörtlich Folgendes festgehalten:.

    Daran hat sich auch unter der Geltung des NHundG in der Fassung vom 26. Mai 2011 (Nds.GVBl. 2011, 130, 184), mit dem mit Wirkung ab dem 1. Juli 2011 die Vorschriften des § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 NHundG an die Stelle der vormals geltenden § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 NHundG a.F. getreten sind, nichts geändert (vgl. Senatsbeschl. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, Nds.VBl. 2012, 190, juris).

    Wie der Senat u.a. unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes vom 26. Mai 2011 mit Beschluss vom 18. Januar 2012 (a.a.O.) entschieden hat (…vgl. auch Beschl. v.12.5.2005, a.a.O.), ist dem nicht auf der Tatbestandsseite, d.h. durch höhere Anforderungen an die Feststellung der Gefährlichkeit, sondern auf der Rechtsfolgenseite, d.h. bei den in § 14 NHundG geregelten Einschränkungen für das Führen eines gefährlichen Hundes, Rechnung zu tragen.

  • VG Osnabrück, 23.01.2014 - 6 B 88/13

    Ausbruchsichere Unterbringung; Bestimmtheit; Hundehaltung; Leinenzwang

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14
    Insbesondere geht der Beklagte damit nicht über § 9 Satz 4 NHundG hinaus; in einem solchen Fall allerdings wäre die Rechtmäßigkeit zweifelhaft, wie das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Beschluss vom 23. Januar 2014 - 6 B 88/13 -, juris, wörtlich festgehalten hat:.

    Dies ändert aber nichts daran, dass eine Behörde, auch wenn sie - ohne dass dies rechtlich unbedingt geboten ist - einen solchen Weg beschreitet, Regelungen treffen muss, die von der zugrunde liegenden Ermächtigungsgrundlage gedeckt sind und einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben." (VG Osnabrück, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 6 B 88/13 -, juris)".

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05

    Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit und gegen die Versagung der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 12. Mai 2005 (- 11 ME 92/05 -, Nds. VBl. 2005, 213) ausgeführt hat, hatte der Nds. Gesetzgeber mit der Regelung in § 3 Abs. 2 NHundG (v. 12.12.2002 i. d. F. vom 30.10.2003, Nds. GVBl. 2003, 2; 2003, 367) auf die (u. a. durch Medienberichte über Beißvorfälle beeinflusste) geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und schon mit dem NHundG a. F. eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen, mit denen nicht erst einer auf Tatsachen begründeten Gefahr, sondern bereits einer möglichen Gefahr (Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential) begegnet werden sollte.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 12. Mai 2005 (- 11 ME 92/05 -, Nds.VBl. 2005, 213, juris, Rn. 7) dargelegt hat, hatte der Nds. Gesetzgeber mit der Regelung in § 3 Abs. 2 NHundG a.F. (v. 12.12.2002 i.d.F. vom 30.10.2003, Nds.GVBl. 2003, 2; 2003, 367) auf die geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen, mit der nicht erst einer auf Tatsachen begründeten Gefahr, sondern bereits einer möglichen Gefahr (Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential) begegnet werden sollte.

  • VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09

    Regelung eines speziellen Verfahrens für eine erneute Überprüfung und Aufhebung …

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14
    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (…vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.

    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (…vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.

  • VG Braunschweig, 28.11.2006 - 5 B 312/06

    Aufschiebende Wirkung; Begleithundeprüfung; Beißvorfälle; Beteiligung an …

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14
    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (…vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.

    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (…vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.

  • BVerwG, 23.02.1979 - 7 C 31.76

    Ausnahmen von der Zulassungspflicht - Zugehörigkeit eines Anhängers zu einem …

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14
    Dies schließt es jedoch nicht aus, dass die zuständige Behörde eine solche normativ begründete Verpflichtung im Einzelfall dem Betroffenen gegenüber durch einen gesetzeswiederholenden Verwaltungsakt konkretisiert, um den Umfang der Verpflichtung inhaltlich näher zu bestimmen und die Voraussetzungen für eine etwaige Vollstreckung dieser Verpflichtung zu schaffen (vgl. dazu BVerwG, U. v. 23.02.1979 - VII C 31.76 -, juris = VRS 57, 76; Nds. OVG, B. v. 17.08.1995 - 8 M 2926/95 -, juris = NVwZ-RR 1996, 261; Bayr. VGH, B. v. 18.12.1999 - 7 ZS 98.1660 u.a. -, juris = DVBl. 1999, 624).
  • VGH Bayern, 18.12.1998 - 7 ZS 98.1660
    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14
    Dies schließt es jedoch nicht aus, dass die zuständige Behörde eine solche normativ begründete Verpflichtung im Einzelfall dem Betroffenen gegenüber durch einen gesetzeswiederholenden Verwaltungsakt konkretisiert, um den Umfang der Verpflichtung inhaltlich näher zu bestimmen und die Voraussetzungen für eine etwaige Vollstreckung dieser Verpflichtung zu schaffen (vgl. dazu BVerwG, U. v. 23.02.1979 - VII C 31.76 -, juris = VRS 57, 76; Nds. OVG, B. v. 17.08.1995 - 8 M 2926/95 -, juris = NVwZ-RR 1996, 261; Bayr. VGH, B. v. 18.12.1999 - 7 ZS 98.1660 u.a. -, juris = DVBl. 1999, 624).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.1995 - 8 M 2926/95

    Auskunftspflicht des Gewerbetreibenden; Umfang; Vorlage von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14
    Dies schließt es jedoch nicht aus, dass die zuständige Behörde eine solche normativ begründete Verpflichtung im Einzelfall dem Betroffenen gegenüber durch einen gesetzeswiederholenden Verwaltungsakt konkretisiert, um den Umfang der Verpflichtung inhaltlich näher zu bestimmen und die Voraussetzungen für eine etwaige Vollstreckung dieser Verpflichtung zu schaffen (vgl. dazu BVerwG, U. v. 23.02.1979 - VII C 31.76 -, juris = VRS 57, 76; Nds. OVG, B. v. 17.08.1995 - 8 M 2926/95 -, juris = NVwZ-RR 1996, 261; Bayr. VGH, B. v. 18.12.1999 - 7 ZS 98.1660 u.a. -, juris = DVBl. 1999, 624).
  • VG Oldenburg, 20.09.2013 - 7 B 5951/13

    Beißen; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14
    In dieser Hinsicht hat das Gericht bereits Folgendes ausgeführt [VG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 20. September 2013 - 7 B 5951/13 -, juris]:.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12

    Möglichkeit der Infragestellung einer auf Grund eines zu Recht angenommenen …

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14
    Die - wie hier - aufgrund eines zu Recht angenommenen Gefahrenverdachts erfolgte Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes kann nicht nachträglich dadurch in Frage gestellt werden, dass sich etwa bei einem später durchgeführten Wesenstest keine tatsächlichen Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität des Hundes ergeben (Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2013 - 11 PA 294/12 -, juris).
  • VG Oldenburg, 04.10.2012 - 7 B 4451/12

    Auflage; Feststellung; Gefährlichkeit; Hund; Sofortige Vollziehung

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 11 ME 350/06
  • VG Oldenburg, 03.08.2020 - 7 B 1671/20

    Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund; Prüfungspflicht; …

    Rn. 10 Weitere Sachaufklärung ist in einem solchen Fall nicht, insbesondere nicht zum Merkmal "gesteigerte Aggressivität", notwendig und eine andere rechtliche Bewertung kommt insoweit in der Regel (von Ausnahmefällen abgesehen) nicht in Betracht, weil von der in § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG bezeichneten Gefahr schon aufgrund des einmaligen Bisses auszugehen ist, siehe Urteil der Kammer vom 13. Juni 2014 - 7 A 766/14 -, juris, und:.

    Rn. 13 - Urteil vom 13. Juni 2014 - 7 A 766/14 - (Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, der ein Schaf gerissen hat) - mit nachgehendem Beschluss des Nds. OVG Lüneburg vom 3. März 2015 - 11 LA 172/14 -:.

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