Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 14.05.2013 - 7 A 83/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Kosten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - 1 S 269/91
Feuerwehreinsatz bei Ölspur
Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2013 - 7 A 83/11
Rn. 18 "Von einem Notstand kann nur dann gesprochen werden, wenn wegen der Art und des Ausmaßes des Schadens oder der drohenden Gefahren nicht nur einzelne Verkehrsteilnehmer, sondern die Allgemeinheit oder zumindest eine Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte betroffen werden (vgl. VGH BW, Urt. v. 18.11.1991 - 1 S 269/1991, NJW 1992, 1470 m. w. N.; § 1 Abs. 2 KatSchG-LSA). - VG Freiburg, 06.10.1987 - 6 K 44/87
Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2013 - 7 A 83/11
Wenn sich aber das Ziel mit dem Kraftfahrzeug auch unter Inkaufnahme eines Umwegs in zumutbarer Weise, d. h. mit erträglichem Zeitverlust erreichen lässt, so stellt sich die Verkehrsbehinderung durch umgestürzte Bäume noch nicht als Notstand dar (vergleiche auch VG Osnabrück, Urteil vom 12.3.2003 - 3 A 214/01 - in: juris; anders für den Fall, dass der Verkehr zum Beispiel auch für Zwecke der Daseinsvorsorge (z. B. Krankenwagen) blockiert ist: VG Freiburg, Urteil vom 6.10.1987 - 6 K 44/87 - in: NVwZ-RR 1988, 77 ff.). - VG Osnabrück, 12.03.2003 - 3 A 214/01
Feuerwehr; Grundbesitz; Kosten; Naturereignis; Notstand; ordnungsrechtliche …
Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2013 - 7 A 83/11
Wenn sich aber das Ziel mit dem Kraftfahrzeug auch unter Inkaufnahme eines Umwegs in zumutbarer Weise, d. h. mit erträglichem Zeitverlust erreichen lässt, so stellt sich die Verkehrsbehinderung durch umgestürzte Bäume noch nicht als Notstand dar (vergleiche auch VG Osnabrück, Urteil vom 12.3.2003 - 3 A 214/01 - in: juris; anders für den Fall, dass der Verkehr zum Beispiel auch für Zwecke der Daseinsvorsorge (z. B. Krankenwagen) blockiert ist: VG Freiburg, Urteil vom 6.10.1987 - 6 K 44/87 - in: NVwZ-RR 1988, 77 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - A 2 S 513/98
Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2013 - 7 A 83/11
Ein Gefahren- oder Schadensereignis, das die Allgemeinheit unmittelbar betroffen hat und die Annahme eines Notstandes rechtfertigen könnte, kann danach in dem Verkehrsunfall nicht gesehen werden", Urteil des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.03.2001, A 2 S 513/98, veröffentlicht in juris).
- VG Frankfurt/Main, 04.08.2020 - 5 K 1670/19
Zur Kostenpflichtigkeit eines Feuerwehreinsatzes bei abgebrochener Baumkrone
Die durch einen möglichen Abbruch der Baumkrone drohende Gefahr betraf aber weder die Allgemeinheit oder eine Vielzahl von Personen noch erhebliche Sachwerte in dem genannten Sinne (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 5 B 603/16 , juris Rn. 4 ; OVG S-A…, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 L 177/06, juris Rn. 7; VG Magdeburg, Urteil vom 14. Mai 2013 - 7 A 83/11, juris).
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