Rechtsprechung
| VG Schwerin, 21.03.2012 - 7 A 85/12 |
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 21.03.2012 - 7 A 85/12
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
(Keine) Verfahrensaussetzung bei zeitgleicher anderweitiger Klärung einer …
Rn. 12 2. Der Kläger begehrte in einem weiteren Verfahren (VG Schwerin 7 A 85/12 ; OVG Greifswald 3 L 154/12 ) von der Stadt E. die Herstellung einer befahrbaren, öffentlich-rechtlich gesicherten Anbindung seines Grundstücks D.straße 35 b, E. (Flurstücke 8, 9 und 10 der Flur 3) zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche, die den Anforderungen des § 4 Abs. 1 LBauO M-V entspricht, insbesondere unter Nutzung des Flurstücks 2.Rn. 28 a) Der Kläger macht zunächst geltend, das Verwaltungsgericht habe den hier entschiedenen Rechtsstreit gem. § 94 VwGO aussetzen müssen, bis die aus seiner Sicht maßgebende Vorfrage in dem Verfahren VG Schwerin 7 A 85/12 geklärt sei, ob er einen Anspruch auf Erschließung gegen über der Stadt E. für das streitbefangenen Grundstück habe.
Rn. 30 Zunächst ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der hier angefochtenen Entscheidung das Verwaltungsgericht sein Urteil in dem Verfahren 7 A 85/12 erlassen und das Verfahren auf Zulassung der Berufung vor dem Senat bereits anhängig war.
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