Rechtsprechung
| BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Mitbestimmung bei Umgruppierung - Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG
- openjur.de
Mitbestimmung bei Umgruppierung; abstrakte Arbeitsplatzbewertung; ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats; Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung bei Umgruppierung - abstrakte Arbeitsplatzbewertung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 2 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG
Mitbestimmung bei Umgruppierung - abstrakte Arbeitsplatzbewertung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG - rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 2 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG
Mitbestimmung bei Umgruppierung - abstrakte Arbeitsplatzbewertung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung in ein neues tarifliches Vergütungssystem wird bei nicht fristgerechter Reaktion auf die Zustimmungsforderung des Arbeitgebers fingiert; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung in ein neu eingeführtes tarifliches ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung in ein neu eingeführtes tarifliches Vergütungssystem; Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme; Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats; Zustimmungsfiktion des § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 27.05.2008 - 3 BV 542/07
- LAG München, 04.12.2008 - 3 TaBV 69/08
- BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09
Papierfundstellen
- NZA-RR 2011, 574
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (11)
- BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09
Ausnahmen sind insbesondere aus verfahrensökonomischen Gründen möglich, etwa wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten des Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 17 mwN) .Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vornehmen will (vgl. für die st. Rspr. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 28 mwN) .
Gegenstand der Beurteilung ist nicht - wie bei der Eingruppierung - der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsplatz (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30 mwN) .
- BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09
Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09
Bei Umgruppierungen gehört daher zu einer vollständigen Unterrichtung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Angabe der bisherigen und der vorgesehenen Vergütungsgruppe sowie die Erläuterung der Gründe, weshalb der Arbeitnehmer anders als bisher einzureihen ist (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 26 f. mwN) .Durfte der Arbeitgeber davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig informiert zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der erteilten Auskünfte zu bitten (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 28 mwN) .
- BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung …
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09
Die Verletzung der Unterrichtungspflicht des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG durch den Arbeitgeber ist kein Gesetzesverstoß in diesem Sinn (vgl. schon BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - zu B I 1 und B II 2 a der Gründe, NZA 1994, 187) .
- BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08
Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - …
- BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09
Die Tarifänderung allein verlangt keine Neueingruppierung in eine unverändert gebliebene Vergütungsgruppe (vgl. BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - zu B II 2 b cc der Gründe mwN, BAGE 75, 253) . - BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei …
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09
Der Umfang der vom Arbeitgeber geforderten Unterrichtung des Betriebsrats bestimmt sich nach dem Zweck der Beteiligung an der jeweiligen personellen Maßnahme (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 25 mwN) . - BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09
Eine Umgruppierung kann in der Feststellung bestehen, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern denen einer anderen (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 112, 238) . - BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05
Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09
Anlass für eine Änderung der bisherigen Einreihung kann auch - wie hier - die Änderung des bislang geltenden Vergütungsschemas bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers sein (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 15, BAGE 118, 141) . - BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das …
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09
Konkrete Tatsachen müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung angegeben werden (vgl. für die st. Rspr. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 12, AP AÜG § 3 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 12) . - BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 96/09
NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend …
Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09
Sein Mitbeurteilungsrecht aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG wird aber als solches nicht ausgeschlossen (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 96/09 - Rn. 25) . - LAG München, 04.12.2008 - 3 TaBV 69/08
Massenumgruppierung
- BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09
Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern
Ausnahmen sind insbesondere aus verfahrensökonomischen Gründen möglich, etwa wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten des Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 19 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7). - BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09
Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB
Ausnahmen sind aber aus verfahrensökonomischen Gründen möglich, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten des Rechtsbeschwerdeverfahrens übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (…vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 17 mwN , EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 19).Die Tarifänderung allein verlangt keine Neueingruppierung in eine unverändert gebliebene Vergütungsgruppe (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 20).
Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vornehmen will (vgl. für die st. Rspr. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 22).
Anlass für eine Änderung der bisherigen Einreihung kann auch - wie hier - die Änderung des bisher geltenden Vergütungsschemas bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers sein (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 23).
Gegenstand der Beurteilung ist nicht - wie bei der Eingruppierung - der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsplatz (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 24).
Zu prüfen bleibt, ob die den abstrakten Stellenbezeichnungen zugrunde liegenden Tätigkeitsmerkmale von den umzugruppierenden Arbeitnehmern tatsächlich auszufüllen sind (so im Parallelverfahren zum VTV 2007 BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 26 ff.).
Wie schon im Parallelfall zum VTV 2007 (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 -) entschieden und vom Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt, steht der Feststellung, dass die Zustimmung des Betriebsrats zu den Umgruppierungen der im Antrag genannten Arbeitnehmer nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt, nicht entgegen, dass eine Eingruppierung nach § 2 Nr. 2 Satz 3 VTV 2010 "nur im Einvernehmen mit dem Betriebsrat" erfolgen kann.
Insbesondere dieser fehlende Konfliktlösungsmechanismus zeigt, dass die gesetzliche Konzeption des § 99 Abs. 1 bis Abs. 4 BetrVG durch den einfachen Hinweis auf das "Einvernehmen mit dem Betriebsrat" nicht geändert werden soll (vgl. zum VTV 2007 BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 32).
Durfte der Arbeitgeber davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig informiert zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der erteilten Auskünfte zu bitten (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 34 mwN).
Dieser setzt voraus, dass die beabsichtigte personelle Maßnahme selbst gesetzwidrig ist (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 43).
- BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vornehmen will (…vgl. für die st. Rspr. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 30; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).Anlass für eine Änderung der bisherigen Einreihung kann auch - wie hier - die Änderung des bisher geltenden Vergütungsschemas bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers sein (…vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 31; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).
Gegenstand der Beurteilung ist nicht - wie bei der Eingruppierung - der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsplatz (…vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 32; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 24, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).
Zu prüfen bleibt, ob die den abstrakten Stellenbezeichnungen zugrunde liegenden Tätigkeitsmerkmale von den umzugruppierenden Arbeitnehmern tatsächlich auszufüllen sind (…so bereits in den beiden Vorverfahren zum VTV 2007 bzw. 2010 BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 34; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 26 ff., AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).
Durfte der Arbeitgeber davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig informiert zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der erteilten Auskünfte zu bitten (…BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 40; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 34 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).
Zu prüfen bleibt aber, ob die den abstrakten Stellenbezeichnungen zugrunde liegenden Tätigkeitsmerkmale von den umzugruppierenden Arbeitnehmern tatsächlich ausgefüllt werden (…BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 34; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).
- BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 12/23
Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung - Mitbestimmung
Die personenunabhängige - abstrakte - Bewertung von Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten fällt nicht unter § 99 BetrVG (…vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 32; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 24 mwN). - BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen
Umgruppierung ist jede Änderung dieser Einreihung (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 23).Soweit die Urheber der Vergütungsordnung selbst die betreffende Stelle, den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit mit bindender Wirkung in ihr abstraktes Vergütungsschema eingereiht, also bewertet, haben, ist kein Raum für eine - erneute - Beurteilung des Arbeitsplatzes und eine damit korrespondierende Mitbeurteilung des Betriebsrats (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 24 mwN).
- BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 53/10
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vornehmen will (…vgl. für die st. Rspr. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 30; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).Anlass für eine Änderung der bisherigen Einreihung kann auch - wie hier - die Änderung des bisher geltenden Vergütungsschemas bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers sein (…vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 31; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).
Gegenstand der Beurteilung ist nicht - wie bei der Eingruppierung - der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsplatz (…vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 32; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 24, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).
Zu prüfen bleibt, ob die den abstrakten Stellenbezeichnungen zugrunde liegenden Tätigkeitsmerkmale von den umzugruppierenden Arbeitnehmern tatsächlich auszufüllen sind (…so bereits in den beiden Vorverfahren zum VTV 2007 bzw. 2010 BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 34; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 26 ff., AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).
Durfte der Arbeitgeber davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig informiert zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der erteilten Auskünfte zu bitten (…BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 40; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 34, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7 mwN).
Zu prüfen bleibt aber, ob die den abstrakten Stellenbezeichnungen zugrunde liegenden Tätigkeitsmerkmale von den umzugruppierenden Arbeitnehmern tatsächlich ausgefüllt werden (…BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 34; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12
Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
Anlass für eine solche Feststellung kann eine Änderung der Tätigkeit sein, aber auch eine Änderung des Entgeltschemas (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 23; 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B III 1 der Gründe) oder - sofern ein vorhergegangenes Zustimmungsersetzungsverfahren keine Bindungswirkung entfaltet - eine nach Ansicht des Arbeitgebers bisher fehlerhafte Eingruppierung (vgl. BAG 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 a der Gründe; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 64, 254). - BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 73/19
Betriebliche Altersversorgung der IKK classic - Abrechnungsverband Ost der VBL
Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden ( BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 19 mwN). - BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 508/10
Betriebsvereinbarung - Schadensersatz
Hiervon hat das Bundesarbeitsgericht insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen in Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO zugelassen, sowie dann, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 19, EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7). - BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10
Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung
Eine Ein- oder Umgruppierung ist kein gestaltender Akt im Sinne einer Leistungshandlung, sondern Rechtsanwendung (vgl. für die st. Rspr. zB BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 22 ff., 26 ff., AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7). - LAG München, 27.02.2018 - 7 TaBV 91/17
Stufenvorweggewährung
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 TaBV 16/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Einreihung des …
- BAG, 20.05.2025 - 1 ABR 14/24
Zustimmungsersetzung - Einstellung - Auswahlrichtlinien
- LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13
Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung
- LAG Nürnberg, 20.09.2023 - 2 TaBV 2/23
Tarifeinheit - Mehrheitsfeststellung - Umgruppierung - Unterrichtungspflicht - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 TaBV 36/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Einreihung des …
- BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 854/12
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - …
- ArbG Freiburg, 24.08.2011 - 3 BV 1/11
Doppelte Antragstellung - Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs 4 BetrVG und …
- ArbG Stuttgart, 18.09.2013 - 11 Ca 3647/13
Anforderungen an eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinsichtlich einer …
- BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 432/10
Betriebsvereinbarung - Schadensersatz
- LAG Hessen, 01.10.2019 - 15 TaBV 123/18
Zustimmungsfiktion nur bei ordnungsgemäßer Information des Betriebsrats zur …
- LAG Hamm, 04.02.2022 - 13 TaBV 30/21
Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei Eingruppierung nach TVöD ; …
- LAG Hessen, 29.10.2019 - 15 TaBV 122/18
Nachholen der erforderlichen Informationen zur beabsichtigten Eingruppierung im …
- LAG Hessen, 30.07.2019 - 15 TaBV 120/18
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
- ArbG Würzburg, 14.12.2022 - 4 BV 22/21
Umgruppierung - Beteiligung Betriebsrat
- LAG Hessen, 30.07.2019 - 15 TaBV 121/18
Nachholen der erforderlichen Informationen zur beabsichtigten Eingruppierung im …
- LAG Hessen, 30.07.2019 - 15 TaBV 119/18
Eingruppierung; Zustimmungsersetzungsverfahren
- LAG München, 14.03.2012 - 5 TaBV 79/11
Umgrupppierung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 2 TaBV 5/21
Eingruppierung bei Präparationstätigkeit
- ArbG München, 23.05.2017 - 3 BV 1228/16
Bindung qualifizierten Personals und Mitbestimmung - Mitbestimmungsrecht nach § …
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