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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 12.07.2021 - L 7 AS 651/21 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22251
LSG Sachsen, 12.07.2021 - L 7 AS 651/21 B ER (https://dejure.org/2021,22251)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12.07.2021 - L 7 AS 651/21 B ER (https://dejure.org/2021,22251)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2021 - L 7 AS 651/21 B ER (https://dejure.org/2021,22251)
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Sachsen, 23.03.2026 - L 7 AS 84/26

    SGB II - Leistungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes aus …

    Für Leistungen für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist für die Annahme eines Anordnungsgrunds die Glaubhaftmachung eines besonderen Nachholbedarfs nötig, der (nur) besteht, wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit, in die Gegenwart (gegenwärtig) fortwirkt und weiterhin wesentliche (also schwere und unzumutbare) Nachteile begründet (vgl. dazu: Sächsisches LSG, Beschluss vom 28.03.2022 - L 6 AS 86/22 B ER - juris, RdNr. 47-48; Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.07.2021 - L 7 AS 651/21 B ER - juris, RdNr. 40; Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.06.2021 - L 7 AS 434/21 B ER - juris, RdNr. 21; Sächsisches LSG, Beschluss vom 29.04.2020 - L 7 AS 76/20 B ER - juris, RdNr. 33).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 12 AS 245/21

    Anspruch polnischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für …

    Darüber hinaus muss der Unionsbürger binnen angemessener Frist zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und damit zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit fähig sein (Sächsisches LSG Beschluss vom 12.07.2021, L 7 AS 651/21 B ER, Rn. 36, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1561/21

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für …

    Darüber hinaus muss der Unionsbürger binnen angemessener Frist zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und damit zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit fähig sein (…Hessischer VGH Beschluss vom 16.04.2021, 9 A 2282/19, Rn. 38 , juris; Sächsisches LSG Beschluss vom 12.07.2021, L 7 AS 651/21 B ER, Rn. 36, juris;… Dienelt a.a.O. Rn. 135;… vgl. auch EuGH Urteil vom 19.06.2014, C-507/12, Rn. 42, juris - Rs. Saint Prix).
  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 821/21
    Während Art. 7 Abs. 3 Buchstabe b Unionsbürgerrichtlinie eine grundsätzlich zeitlich unbefristete Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft bei einer Beschäftigung von mehr als einem Jahr bestimmt (vgl. hierzu SächsLSG, Beschluss vom 12.07.2021 - L 7 AS 651/21 BER - juris Rn. 36 m.w.N.), was nach der Rechtsprechung des BSG auch bei einer Tätigkeit von genau einem Jahr gilt (vgl. BSG, Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 79/20 R - juris), eröffnet Art. 7 Abs. 3 Buchstabe c Unionsbürgerrichtlinie für kürzere Beschäftigungen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Befristung der Fortgeltung, jedoch für die Dauer von mindestens sechs Monaten.
  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 822/21
    Während Art. 7 Abs. 3 Buchstabe b Unionsbürgerrichtlinie eine grundsätzlich zeitlich unbefristete Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft bei einer Beschäftigung von mehr als einem Jahr bestimmt (vgl. hierzu SächsLSG, Beschluss vom 12.07.2021 - L 7 AS 651/21 B ER - juris Rn. 36 m.w.N.), was nach der Rechtsprechung des BSG auch bei einer Tätigkeit von genau einem Jahr gilt (vgl. BSG, Urteil vom 09.03.2022 - B 7/14 AS 79/20 R - juris), eröffnet Art. 7 Abs. 3 Buchstabe c Unionsbürgerrichtlinie für kürzere Beschäftigungen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Befristung der Fortgeltung, jedoch für die Dauer von mindestens sechs Monaten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2025 - L 13 AS 123/24

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer bei …

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sind als schädlich Unterbrechungen von vier Monaten (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. August 2017 - L 5 AS 1357/17 B ER, L 5 AS 1358/17 B ER PKH - juris Rn. 8) und als unschädlich solche von (zweimal) eineinhalb Monaten (Sächsisches LSG, Beschluss vom 12. Juli 2021 - L 7 AS 651/21 B ER - juris Rn. 35), zwei Monaten (SG Bremen…, Urteil vom 11. März 2020 - S 26 AS 2522/16 - juris Rn. 34) oder rund drei Monaten (LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 16. Juli 2020 - L 2 AS 202/20 B ER - juris Rn. 32 sowie LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. Dezember 2019 - L 25 AS 1831/18 - juris Rn. 32) angesehen worden.
  • LSG Sachsen, 21.11.2023 - L 4 AS 1149/19

    Ausführungsbescheid; deutscher Arbeitsmarkt; freizügigkeitsberechtigt; …

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 7. Senats (Sächsisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 12.07.2021 - L 7 AS 651/21 B ER - juris Rn. 32; siehe auch Bayerisches LSG…, Urteil vom 26.02.2019 - L 11 AS 899/18 - juris Rn. 23, jeweils m.w.N.) geht der Senat davon aus, dass eine Fortgeltung der Erwerbstätigeneigenschaft eintritt und andauert, sobald und solange die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU im jeweils zu bewertenden Einzelfall vorliegen.
  • LSG Sachsen, 12.05.2025 - L 7 AS 163/25
    Insbesondere kommt - infolge seiner mehr als einjährigen Arbeitnehmereigenschaft im Inland im Zeitraum vom 01.12.2017 bis 18.07.2019 - keine fortwirkende Freizügigkeitsberechtigung auf Grund von § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU in Betracht, weil der Antragsteller zum einen eine durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigte, unfreiwillige Arbeitslosigkeit nicht belegt hat und zum anderen weder dargelegt, noch belegt hat, dass er im regelmäßig unbegrenzten Fortwirkungszeitraum (vgl. dazu ausführlich beispielsweise: Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.07.2021 - L 7 AS 651/21 B ER - juris, RdNr. 36) - vorliegend also im Zeitraum vom 18.07.2019 bis 02.12.2024 - dem deutschen Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stand.
  • LSG Sachsen, 26.03.2024 - L 7 AS 13/24

    Einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile des …

    Gleiches gilt für eine unter weiteren Umständen grundsätzlich zeitlich nicht begrenzte Fortwirkung bei unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigte Arbeitslosigkeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU; vgl. hierzu z.B. Senatsbeschluss v. 12.07.2021 - L 7 AS 651/21 B ER - juris Rn. 36).
  • SG Köln, 23.11.2021 - S 4 AS 3407/20
    Denn insoweit ergibt sich aus Art. 7 Abs. 3 Buchst, b der Richtlinie 2004/38, dass dem Unions­bürger "bei ordnungsgemäß bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach mehr als ein­jähriger Beschäftigung" im Aufnahmemitgliedstaat die Erwerbstätigeneigenschaft zeitlich unbeschränkt erhalten bleibt, sofern er sich dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung stellt (EuGH…, Urteil vom 11.04.2019 - C-483/17, Rn. 27 bei juris; s.a. LSG Sachsen, Be­schluss vom 12.07.2021 - L 7 AS 651/21 B ER, Rn. 36 bei juris; LSG Bayern…, Urteil vom 26.02.2019 - L 11 AS 899/19, Rn. 23ff. bei juris).
  • VG Berlin, 21.06.2023 - 36 K 263.20

    Aufhebung einer Beförderung

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