Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 22.02.1994 - 7 AZR 101/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,29214
BAG, 22.02.1994 - 7 AZR 101/93 (https://dejure.org/1994,29214)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1994 - 7 AZR 101/93 (https://dejure.org/1994,29214)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 7 AZR 101/93 (https://dejure.org/1994,29214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,29214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 167/92

    Überlassung von Flugzeugen mit Bedienungspersonal

    Auszug aus BAG, 22.02.1994 - 7 AZR 101/93
    Arbeitnehmerüberlassung im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn der Arbeitgeber einem Dritten Arbeitskräfte überläßt, die der Dritte nach seinen eigenen betrieblichen Erfordernissen in seinem Betrieb nach seinen Weisungen einsetzt (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - NZA 1993, 1125, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Derartige gemischte Verträge werden von den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes jedenfalls dann nicht erfaßt, wenn nicht die Überlassung von Arbeitnehmern, sondern die Gebrauchsüberlassung des Gerätes oder der Maschine den Inhalt des Vertrages prägt (vgl. BAG Urteil vom 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 -;…, a.a.O.).

    Maßgebend ist dabei, ob nach Sinn und Zweck des gemischten Vertrages die Gebrauchsüberlassung des Gerätes im Vordergrund steht und die zur Verfügungstellung des Personals nur dienende Funktion hat, indem sie den Einsatz des Gerätes erst ermöglichen soll, oder ob der Vertrag schwerpunktmäßig auf die Verschaffung der Arbeitsleistung des Personals gerichtet ist und die Überlassung des Gerätes demgegenüber nur untergeordnete Bedeutung hat ( BAG Urteil vom 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 -;…, a.a.O.).

  • LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16

    Arbeitnehmerüberlassung; drittbezogener Personaleinsatz

    Die Gebrauchsüberlassung von Flugzeugen einschließlich fliegendem Personal stellt in der Regel keine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung dar, wenn ohne die Gestellung der notwendigen Flugzeugbesatzungen die Flugzeuge für den Nutzer nur "totes Kapital" sind (BAG, Urt. v. 22.02.1994 - 7 AZR 167/92 -, BAG, Urt. v. 22.02.1994 - 7 AZR 101/93 -, BAG, Urt. v. 17.02.1993 - 7 AZR 167/92 - jew. m. w. N.).

    Die Zurverfügungstellung erfolgte nach dem Tatbestand der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.1994 (7 AZR 77/93, 7 AZR 101/93) aufgrund eines sog. Unterleasingvertrages vom 03.08.1999, wonach u.a. fünf Frachtflugzeuge des Typs D nebst Flugbesatzungen gegen Zahlung einer jährlichen Leasing-Rate von 22, 3 Millionen US-Dollar der G zum Einsatz überlassen worden sind.

    Unter diesem Gesichtspunkt kommt der Personalüberlassung gegenüber der Gebrauchsüberlassung der Flugzeuge nur dienende Funktion zur Erreichung des eigentlichen Vertragszwecks zu (BAG, Urt. v. 22.02.1994- 7 AZR 167/92 -, BAG, Urt. v. 22.02.1994 - 7 AZR 101/93 -).

  • ArbG Düsseldorf, 15.12.2020 - 5 Ca 4685/20
    Maßgebend ist dabei, ob nach Sinn und Zweck des gemischten Vertrages die Gebrauchsüberlassung des Gerätes im Vordergrund steht und die zur Verfügungstellung des Personals nur dienende Funktion hat, indem sie den Einsatz des Gerätes erst ermöglichen soll, oder ob der Vertrag schwerpunktmäßig auf die Verschaffung der Arbeitsleistung des Personals gerichtet ist und die Überlassung des Gerätes demgegenüber nur untergeordnete Bedeutung hat (vgl. BAG 22. Februar 1994 - 7 AZR 101/93 - zu II 2 der Gründe; - 7 AZR 77/93 - zu II 2 der Gründe; 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 72, 255).

    Die Personalüberlassung hatte deshalb gegenüber der Gebrauchsüberlassung der Flugzeuge nur dienende Funktion zur Erreichung des eigentlichen Vertragszwecks (vgl. BAG 22. Februar 1994 - 7 AZR 101/93 - zu II 3 der Gründe; - 7 AZR 77/93 - zu II 3 der Gründe; 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 72, 255; LAG CI. 10. Mai 2017 - 11 Sa 72/16 - zu II 1 b der Gründe; 21. Januar 2016 - 7 Sa 858/15 - zu II der Gründe; Willemsen/Mehrens NZA 2019, 1473, 1478).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht