Rechtsprechung
| BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 447/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis des Verwalters einer Professorenstelle oder Arbeitnehmerstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 26.05.1983 - 5 Ca 580/82
- LAG Niedersachsen, 24.05.1984 - 6 Sa 140/83
- BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 447/84
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 511/83
Arbeitsverhältnis: Rechtsstellung von Verwaltern einer Professorenstelle
Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 447/84
Nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 30.11.1984 7 AZR 511/83 = BAGE 47, 275; Urteil vom 13.03.1985 7 AZR 12/84 = nicht zur Veröffentlichung bestimmt) stehen, soweit die Hochschulgesetze der Länder nichts anderes bestimmen, Verwalter einer Professorenstelle jedenfalls dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, wenn es durch eine einseitige Maßnahme begründet worden und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 30. November 1984 - 7 AZR 511/83 - BAGE 47, 275 = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; unveröffentlichtes Senatsurteil vom 13. März 1985 - 7 AZR 12/84 -) stehen, soweit die Hochschulgesetze der Länder nichts anderes bestimmen, Verwalter einer Professorenstelle jedenfalls dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, wenn es durch eine einseitige Maßnahme begründet worden und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist.
- BAG, 13.03.1985 - 7 AZR 12/84
Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 447/84
Nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 30.11.1984 7 AZR 511/83 = BAGE 47, 275; Urteil vom 13.03.1985 7 AZR 12/84 = nicht zur Veröffentlichung bestimmt) stehen, soweit die Hochschulgesetze der Länder nichts anderes bestimmen, Verwalter einer Professorenstelle jedenfalls dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, wenn es durch eine einseitige Maßnahme begründet worden und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 30. November 1984 - 7 AZR 511/83 - BAGE 47, 275 = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; unveröffentlichtes Senatsurteil vom 13. März 1985 - 7 AZR 12/84 -) stehen, soweit die Hochschulgesetze der Länder nichts anderes bestimmen, Verwalter einer Professorenstelle jedenfalls dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, wenn es durch eine einseitige Maßnahme begründet worden und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist.
- BAG, 16.09.1986 - GS 4/85
Rechtsmittelschrift - Rechtsmittel - Rechtsmittelbeklagter - …
Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 447/84
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 16. September 1986 (GS 4/85) entschieden, daß im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Rechtsmittelschrift auch dann ordnungsgemäß ist, wenn sie nicht die ladungsfähige Anschrift des Rechtsmittelbeklagten oder seines Prozeßbevollmächtigten enthält. - BAG, 12.10.1984 - 6 AZR 132/84
Revision - Frist - Zustellung - Irrtum
Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 447/84
Die hieraus hergeleiteten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Revision (vgl. z.B. BAG Beschluß vom 12. Oktober 1984 - 6 AZR 132/84 - AP Nr. 9 zu § 554 a ZPO) bestehen nicht mehr. - BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 9/84
Lehrauftragsverhältnis als Arbeitsverhältnis - Lehrauftragsverhältnis als …
Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 447/84
Es handelt sich mithin um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG, für die die Arbeitsgerichte zuständig sind (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 9/84 - zu B II 1 der Gründe, n.v.).
- BAG, 28.06.1989 - 5 AZR 274/88
Rechtsweg für ausländische Rechtsreferendare - Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis …
Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 49, 137 [BVerwG 29.08.1975 - VII C 60/72]) wie auch des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 447/84 -, nicht veröffentlicht; BAGE 47, 275 = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 46, 218 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten). - BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87
Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Lehrauftrag an einer Hochschule …
Im Anschluß an diese Rechtsprechung des Zweiten und Fünften Senats hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden, daß Verwalter einer Professorenstelle, soweit die Hochschulgesetze der Länder nichts anderes bestimmen, jedenfalls dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art stehen, wenn es durch eine einseitige Maßnahme begründet und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist (vgl. Urteil vom 30. November 1984 - 7 AZR 511/83 - BAGE 47, 275, 282 ff. = AP Nr. 43 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 5 der Gründe; Urteil vom 13. März 1985 - 7 AZR 12/84 - n.v.; Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 447/84 - n.v.).
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