Rechtsprechung
| BAG, 22.06.1984 - 7 AZR 587/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Abschluss des Kündigungsrechtsstreits - Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung bei offenbar rechtsmissbräuchlicher, willkürlicher oder offensichtlich rechtsunwirksamer Kündigung - Erledigung der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 12.08.1982 - 4 Ca 395/82
- LAG Hamburg, 12.04.1983 - 6 Sa 37/83
- BAG, 22.06.1984 - 7 AZR 587/83
Papierfundstellen
- ZIP 1984, 1390
- NZA 1984, 353 (Ls.)
- BB 1985, 592
- DB 1984, 2466
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus BAG, 22.06.1984 - 7 AZR 587/83
Das Verfahren ist beim Großen Senat unter dem Aktenzeichen GS 1/84 anhängig. - BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Auszug aus BAG, 22.06.1984 - 7 AZR 587/83
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (außer dem bereits angeführten Urteil des Zweiten Senats vgl. z.B.Senatsurteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Arbeitnehmer grundsätzlich nur bis zum Ende der Kündigungsfrist einen Beschäftigungsanspruch. - BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
Auszug aus BAG, 22.06.1984 - 7 AZR 587/83
Beide Vorinstanzen haben in ihren Entscheidungsgründen ausdrücklich hervorgehoben, daß sie einen Weiterbeschäftigungsanspruch in weiterem Umfang als nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondereUrteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) anerkennen. - BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 444/81
Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch
Auszug aus BAG, 22.06.1984 - 7 AZR 587/83
Das bereits oben (A II) angeführte Urteil des Zweiten Senats vom 26. Mai 1977 hat im Schrifttum nur zum Teil Zustimmung gefunden; vor allem aber sind die Instanzgerichte diesem Urteil zu einem großen Teil nicht gefolgt (vgl. die Nachweise im zur Veröffentlichung bestimmtenSenatsbeschluß vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 444/81 -). - BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 435/82
Arbeitsverhältnis: Sachgründe bei einer vergleichsweisen Befristung
Auszug aus BAG, 22.06.1984 - 7 AZR 587/83
Im Verfahren 7 AZR 435/82 hatte der Kläger auf Feststellung geklagt, daß zwischen den Parteien ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehe.
- LAG Niedersachsen, 23.11.1984 - 3 Sa 119/84
Einhaltung tariflicher Ausschlussfristen; Anspruch auf Gehalt- und Urlaubsgeld; …
Allerdings führt die von der Kammer für richtig gehaltende Auffassung, daß Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die von der Wirksamkeit der Kündigung abhängen, erst mit Rechtskraft des Kündigungsschutzurteils fällig werden, nicht nur dazu, daß während eines Kündigungsschutzprozesses Verjährungs- und Ausschlußfristen, die Regelmäßigkeit an die Fälligkeit des Anspruchs anknüpfen, nicht zu laufen beginnen, sondern hat des weiteren zur Folge, daß während dieses Zeitraums auch ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht;… BAG Beschlüsse vom 21.12.1983 - 7 AZR 444/81 - ZIP 1984, S. 209 sowie vom 22.06.1984 - 7 AZR 587/83 - Der Betrieb 1984, S. 2466) nicht geltend gemacht werden kann. - BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 215/84
Verwirkung der Klagebefugnis durch Zeitablauf - Verwirkung der Klagebefugnis …
Der erkennende Senat hat sich daher dazu veranlaßt gesehen, diese Frage dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Entscheidung vorzulegen (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1984 - 7 AZR 587/83 -).
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