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Rechtsprechung
   BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 593/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,40583
BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 593/97 (https://dejure.org/1999,40583)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 7 AZR 593/97 (https://dejure.org/1999,40583)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 (https://dejure.org/1999,40583)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92

    Arbeitsvertrag: Befristung - Fünfjahresgrenze bei mehreren befristeten …

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 593/97
    Ein weitergehender Schutzzweck läßt sich dem Tarifvertrag nicht entnehmen, zumal es im Bereich von Kulturorchestern gute Grün de für eine Mehrfachbefristung geben kann, mit der insgesamt die Dauer von drei Jahren überschritten wird (vgl. die Senatsrechtsprechung zur SR 2y BAT: Urteile vom 21. April 1993-7 AZR 376/92 -AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - SAGE 48, 215 = AP Nr. 90 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 142/84

    Zur Bedeutung der BAT SR 2 y für die Aneinanderreihung mehrerer Zeitverträge

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 593/97
    Ein weitergehender Schutzzweck läßt sich dem Tarifvertrag nicht entnehmen, zumal es im Bereich von Kulturorchestern gute Grün de für eine Mehrfachbefristung geben kann, mit der insgesamt die Dauer von drei Jahren überschritten wird (vgl. die Senatsrechtsprechung zur SR 2y BAT: Urteile vom 21. April 1993-7 AZR 376/92 -AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - SAGE 48, 215 = AP Nr. 90 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer …

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 593/97
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (Urteil vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP Nr. 166 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.) ist bei mehreren aufeinanderfolgenden Fristverträgen im Rahmen der arbeitsrechtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Zeitvertrags auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.08.1997 - 6 Sa 88/97

    Höchstdauer der Befristung; Sachlicher Grund für Befristung; Aneinanderreihung …

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 593/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. August 1997 - 6 Sa 88/97 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 Sa 23/20

    Befristung des Arbeitsverhältnisses von Musikern in Kulturorchestern; …

    Rn. 60 Zu der Vorgängerregelung des § 3 Absatz 1 Unterabsatz 3 TVK in der Fassung vom 31.10.2009, nämlich der Regelung des § 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 TVK in der Fassung vom 01.07.1971, die insoweit wortidentisch formuliert war und auch die identisch formulierte Protokollnotiz Nr. 1 enthielt, hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 10.02.1999 (7 AZR 593/97, juris, Rz. 3 - 6, 18 ff.) entschieden, dass diese Norm zwar den Abschluss eines Zeitvertrages für die Dauer von mehr als drei Jahren, nicht aber den Abschluss mehrerer kürzerer Zeitverträge mit lediglich einer summierten Gesamtdauer von mehr als drei Jahren verbietet.

    Vielmehr ist ein Verständnis sowohl dahingehend möglich, dass alle aneinandergereihten Zeitverträge als auch dass der einzelne Zeitvertrag die Höchstdauer von drei Jahren nicht überschreiten darf (BAG vom 10.02.1999 - 7 AZR 593/97, juris, Rz. 19).

    Und ebenso wie schon in der Vorgängerregelung wird in den erläuternden Nebensätzen auf Tatsachen im Singular Bezug genommen, nämlich auf Gründe in der Person des Musikers und auf den Arbeitsvertrag (vgl. insoweit zur Vorgängerregelung aus dem Jahr 1971 erneut BAG vom 10.02.1999 - 7 AZR 593/97, juris, Rz. 20).

    Damit bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, dass jeder einzelne Zeitvertrag durch einen sachlichen oder in der Person des Musikers liegenden Grund gerechtfertigt sein muss (BAG vom 10.02.1999 - 7 AZR 593/97, juris, Rz. 20).

    Der Zeitvertrag, der durch einen sachlichen oder in der Person des Musikers liegenden Grund gerechtfertigt sein muss, darf ferner die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten (vgl. BAG vom 10.02.1999 - 7 AZR 593/97, juris, Rz. 20).

    Ein weitergehender Schutzzweck lässt sich dem Tarifvertrag nicht entnehmen, zumal es im Bereich von Kulturorchestern gute Gründe für eine Mehrfachbefristung geben kann, mit der insgesamt die Dauer von drei Jahren überschritten wird (erneut BAG vom 10.02.1999 - 7 AZR 593/97, juris, Rz. 21).

    Das kann aber auch konzeptionell von den Tarifvertragsparteien gerade so gewollt sein, zumal es im Bereich von Kulturorchestern gute Gründe für eine Mehrfachbefristung geben kann, mit der insgesamt die Dauer von drei Jahren überschritten wird, wie es bereits das Bundesarbeitsgericht zur Begründung seiner Tarifauslegung ausgeführt hat (BAG vom 10.02.1999 - 7 AZR 593/97, juris, Rz. 21).

    Rn. 66 Wollte der Arbeitgeber im Übrigen die tarifliche Befristungssperre dahingehend umgehen, dass ein von Beginn an für mehr als drei Jahre bestehender Beschäftigungsbedarf in mehrere sich aneinanderreihende Zeitverträge von geringerer Einzeldauer, aber einer Gesamtdauer von mehr als drei Jahren aufgeteilt würde, läge ein Umgehungstatbestand vor, der dann zur Unwirksamkeit der Befristung führen würde (BAG vom 10.02.1999 - 7 AZR 593/97, juris, Rz. 24).

  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20

    Befristung - Vertretung - Musiker in Kulturorchester

    Die Formulierung der Tarifnorm kann dahin zu verstehen sein, dass entweder alle aneinandergereihten Zeitverträge oder der einzelne Zeitvertrag die Höchstdauer von drei Jahren nicht überschreiten darf (vgl. - zum wortlautgleichen § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 - BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 a der Gründe).

    Dieser muss durch einen sachlichen oder in der Person des Musikers liegenden Grund gerechtfertigt sein und darf die Dauer von drei Jahren nicht überschreiten (so auch - zur tariflichen Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 - BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 b der Gründe).

    Ein darüberhinausgehender Schutzzweck ist nicht ersichtlich, zumal es im Bereich von Kulturorchestern gute Gründe für eine Mehrfachbefristung geben kann, mit der insgesamt die Dauer von drei Jahren überschritten wird (vgl. zur Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 c der Gründe; vgl. zu SR 2y BAT: BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe; 22. März 1985 - 7 AZR 142/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 48, 215).

    Eine solche Umgehung führte zur Unwirksamkeit der Befristung (vgl. - zur tariflichen Vorgängerregelung in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 - BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 2 der Gründe; vgl. im Übrigen auch - zur Befristungshöchstgrenze der früheren - Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2y BAT BAG 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 - zu II der Gründe).

    Der Senat hatte zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 TVK idF vom 1. Juli 1971 entschieden, dass sie den Abschluss eines Zeitvertrags für die Dauer von mehr als drei Jahren - nicht aber den Abschluss mehrerer kurzer Zeitverträge mit einer Gesamtdauer von mehr als drei Jahren - verbietet (BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 593/97 - zu II 1 der Gründe).

  • ArbG Wuppertal, 05.12.2019 - 7 Ca 1786/19

    Wirksamkeit einer Arbeitsvertragsbefristung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 593/97, zitiert nach juris) verbietet § 3 Absatz 1 des Tarifvertrages für die Musiker in Kulturorchestern den Abschluss eines Zeitvertrages für die Dauer von mehr als drei Jahren, nicht aber den Abschluss mehrerer kurzer Zeitverträge mit einer Gesamtdauer von mehr als drei Jahren.
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