Rechtsprechung
| BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Befristungskontrolle bei Mehrheit befristeter Beschäftigungsverhältnisse - Vorübergehender Ausfall einer Lehrkraft als sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Haushaltsrechtliche Erwägungen als sachlicher Grund für die Befristung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: Befristung - mehrere befristete Arbeitsverhältnisse -gerichtliche Kontrolle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 03.12.1987 - 3 Ca 701/87
- LAG Hamm, 19.08.1988 - 5 Sa 46/88
- LAG Hamm, 19.08.1988 - 5 Sa 96/88
- BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88
Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73, 77 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 2 b der Gründe) entschieden, daß für die Anerkennung eines Vertretungsfalles als Befristungsgrund nur erforderlich ist, daß durch den zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters ein als vorübergehend anzusehender Bedarf an der Beschäftigung eines Arbeitnehmers entsteht und daß dieser Arbeitnehmer gerade wegen dieses Bedarfs eingestellt wird.
Erforderlich ist jedoch auch dies nicht (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1985, aaO).
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88
Im Streitfall bedurfte es sowohl aus Gründen des staatlichen Rechts (grundlegend BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) als auch aus tarifrechtlichen Gründen (Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 SR 2y BAT in Verbindung mit Nr. 1 Buchst. a oder Buchst. c SR 2y BAT) eines sachlichen Grundes zur Wirksamkeit der mit dem Kläger im Arbeitsvertrag vom 5. November 1986 vereinbarten Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum 1. Juli 1987. - BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88
Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
- BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 264/88
Arbeitsverhältnis: Befristung - Ausbilderin im Benachteiligtenprogramm
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88
Denn die Vereinbarung einer Befristung stellt einschließlich der nach Nr. 2 SR 2y BAT erforderlichen Angaben keine Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT dar (Senatsurteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 264/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt). - BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84
Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88
Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich. - BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87
Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 …
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88
Die Unanwendbarkeit des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 BeschFG 1985 ergibt sich bereits daraus, daß es sich bei dem Abschluß des letzten Arbeitsvertrages vom 5. November 1986 nicht um eine "Neueinstellung" i.S. der gesetzlichen Befristungsregelung handelt (vgl. zum Begriff der Neueinstellung das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 -, unter I 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 7 AZR 7/88 -, unter III 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt). - BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84
Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88
Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich. - BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 608/88
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88
Der Umstand, daß die infolge von Erziehungsurlaub eines Planstelleninhabers frei werdenden Haushaltsmittel jeweils nur befristet für die Dauer des im Einzelfall bewilligten Erziehungsurlaubs zur Verfügung stehen, kann es sachlich rechtfertigen, von der Begründung eines Dauerarbeitsverhältnisses mit den aus solchen nur vorübergehend verfügbaren Mitteln zu vergütenden Lehrkräften abzusehen und mit ihnen lediglich ein Arbeitsverhältnis auf Zeit zu begründen (vgl. Senatsurteile vom 13. September 1989 - 7 AZR 608/88 -, zu IV 2 a der Gründe und vom 8. Februar 1989 - 7 AZR 304/88 -, zu III 2 a der Gründe, beide unveröffentlicht). - BAG, 08.02.1989 - 7 AZR 304/88
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 623/88
Der Umstand, daß die infolge von Erziehungsurlaub eines Planstelleninhabers frei werdenden Haushaltsmittel jeweils nur befristet für die Dauer des im Einzelfall bewilligten Erziehungsurlaubs zur Verfügung stehen, kann es sachlich rechtfertigen, von der Begründung eines Dauerarbeitsverhältnisses mit den aus solchen nur vorübergehend verfügbaren Mitteln zu vergütenden Lehrkräften abzusehen und mit ihnen lediglich ein Arbeitsverhältnis auf Zeit zu begründen (vgl. Senatsurteile vom 13. September 1989 - 7 AZR 608/88 -, zu IV 2 a der Gründe und vom 8. Februar 1989 - 7 AZR 304/88 -, zu III 2 a der Gründe, beide unveröffentlicht).
- BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 654/96
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsmittel
Darüber hinaus hat der Senat auch von dem Erfordernis einer Zuordnung zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle oder Planstellenteil abgesehen, sofern nur sichergestellt war, daß die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers aus den Mitteln vorübergehend freier Planstellen oder Planstellenteile erfolgte (vgl. dazu Urteile vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1, 7 = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner die nichtveröffentlichten Urteile vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251, 259 u. 278/86 -;; 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 -;; 8. Februar 1989 - 7 AZR 304/88 -;; 31. Mai 1989 - 7 AZR 466/88 -;; 13. September 1989 - 7 AZR 608/88 -;; 15. November 1989 - 7 AZR 623/88 -;; 13. März 1991 - 7 AZR 37/90 -). - BAG, 13.03.1991 - 7 AZR 37/90 Denn sie rechtfertigt es, von der Begründung eines Dauerarbeitsverhältnisses mit, den aus solchen nur vorübergehend verfügbaren Mitteln zu vergütenden Angestellten abzusehen und mit ihnen lediglich ein Arbeitsverhältnis auf Zeit zu begründen (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 27. Februar 1987, BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag;… ferner z.B. BAGE 60, 1, 7 = AP Nr. 125, a.a.O., zu IV 1 der Gründe; Urteile vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251, 259 und 278/86 -;; vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 -;; vom 8. Februar 1989 - 7 AZR 304/88 -;; vom 31. Mai 1989 - 7 AZR 466/88 -;; vom 13. September 1989 - 7 AZR 608/88 - und vom 15. November 1989 - 7 AZR 623/88 -;; jeweils n.v.).
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