Rechtsprechung
| BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 672/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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HRG § 57 b Abs. 2 Nr. 3; ; HRG § 57 c Abs. 2; ; HRG § 57 c Abs. 6 Nr. 1; ; HRG § 57 c Abs. 6 Nr. 3; ; HRG § 57 f Satz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristetes Arbeitsverhältnis - Verkürzung der Arbeitszeit - Unterbrechungstatbestand - Gewährung von Erziehungsurlaub - Wahrnehmung familiärer Betreuungsaufgaben - Vertragsverlängerung - Unterbrechungszeit - Mutterschutz - Höchstbefristungsgrenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristetes Arbeitsverhältnis nach dem HRG; Höchstbefristungsgrenze; Vertragsverlängerung nach einer Unterbrechungszeit wegen Mutterschutz und Erziehungsurlaub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 13.03.1997 - 86 Ca 29075/96
- LAG Berlin, 24.09.1997 - 18 Sa 51/97
- BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 672/97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 664
- NZA 1999, 1049
- BB 1999, 1506
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- LAG Berlin, 24.09.1997 - 18 Sa 51/97
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer …
Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 672/97
Landesarbeitsgericht Berlin - 18 Sa 51/97 -.Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 24. September 1997 - 18 Sa 51/97 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin
Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 672/97
Zwar kann nach der Senatsrechtsprechung der Wunsch eines Arbeitnehmers auf eine vorübergehende Beschäftigung eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses objektive Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Interesse des Arbeitnehmers an einer lediglich befristeten Beschäftigung schließen lassen (BAG Urteil vom 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP Nr. 188 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95
Befristung des Arbeitsvertrages bei Ärzten in der Weiterbildung
Auszug aus BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 672/97
Die Beklagte ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 c Abs. 6 Nr. 3 HRG zu einem entsprechendem Vertragsschluß verpflichtet (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1996 - 7 AZR 428/95 - BAGE 83, 52 = AP Nr. 10 zu § 57 b HRG zu der gleichlautenden Vorschrift des § 1 Abs. 6 ÄArbVrtG).
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01
Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers
Dazu gehört bei befristeten Arbeitsverträgen der ausdrücklich geäußerte Wunsch des Arbeitnehmers oder das auf Grund objektiver Anhaltspunkte zu schließende Interesse des Arbeitnehmers an der Befristung anstelle eines unbefristeten Vertrags (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193, zu I 3 c der Gründe; 3. März 1999 - 7 AZR 672/97 - AP HRG § 57 c Nr. 5 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 16, zu 4 der Gründe; 26. August 1998 - 7 AZR 349/97 - BAGE 89, 345 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 203, zu III 3 b der Gründe; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 3 der Gründe). - BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 825/98
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichen Mitarbeitern
Diese Nichtanrechnung erfolgt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht automatisch, sondern setzt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien voraus (BAG 3. März 1999 - 7 AZR 672/97 - AP HRG § 57 c Nr. 5, zu 2 der Gründe mwN). - ArbG Solingen, 30.10.2024 - 4 Ca 729/24
Ligaklausel Profisport
Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer auch bei einem Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Vertrags nur ein befristetes/auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis vereinbart hätte (BAG 3, 3.1999 - 7 AZR 672/97, BeckRS 1999, 30049403; BAG 5, 6.2002 - 7 AZR 241/01, NZA 2003, 149; BAG 4, 12.2002 - 7 AZR 492/01, NZA 2003, 611, 614 [zu 4]). - LAG Hamburg, 22.03.2012 - 1 Sa 65/11
Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages eines wissenschaftlichen …
Dieses wird insbesondere daraus deutlich, dass das Bundesarbeitsgericht zu der alten Fassung des Gesetzes entschieden hatte, dass das Arbeitsverhältnis unterbrochen war und nach der Nichtanrechnungszeit neu begründet werden musste (BAG, Urteil vom 3. März 1999, 7 AZR 672/97).
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