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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.01.2003 - 7 B 02.1135   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,33097
VGH Bayern, 30.01.2003 - 7 B 02.1135 (https://dejure.org/2003,33097)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2003 - 7 B 02.1135 (https://dejure.org/2003,33097)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 7 B 02.1135 (https://dejure.org/2003,33097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Schulweg über Friedhof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanspruch auf kostenlose Beförderung eines Kindes zur Grundschule; Zumutbarkeit eines Schulwegs über einen privaten Friedhof; Voraussetzungen für die notwendige Beförderung der Schüler an Volksschulen; Definition des Schulwegsbegriffs nach der ...

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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94

    Schülerbeförderung; Festlegung der Mindestentfernung; Besondere Gefährlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2003 - 7 B 02.1135
    Eine die besondere Gefährlichkeit begründende gesteigerte Wahrscheinlichkeit, dass Schulkinder Opfer von Gewalttaten werden, ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der betreffende Schüler (z.B. aufgrund seines Alters und/oder seines Geschlechts) zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört und wenn er sich darüber hinaus auf seinem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, insbesondere weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (OVG Münster vom 16.11.1999 NwVBl. 2000, 230/231; OVG Lüneburg vom 19.6.1996 Az. 13 L 5072/94).

    Diesbezüglich wurde ein besonders gefährlicher Schulweg etwa angenommen, der einen Brennpunkt der Drogenszene berührt (OVG Münster vom 21.8.2000 NJW 2000, 3800) oder der auf einer Länge von 650 m durch ein einsames Waldstück führt (OVG Lüneburg vom 19.6.1996 a.a.O.), jeweils abgestellt auf das individuelle Alter des betroffenen Kindes.

  • VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2003 - 7 B 02.1135
    Da es sich insoweit um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises des Beklagten handelt (vgl. Art. 3 Abs. 4, Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BaySchFG; vgl. auch VerfGH 49, 37/55), hat der Beklagte die Kostenfestsetzung zutreffend auf seine Kostensatzung vom 16. Januar 1997 gestützt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2000 - 19 A 3086/98

    Schulweg durch Brennpunkt der Drogenszene ungeeignet:

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2003 - 7 B 02.1135
    Diesbezüglich wurde ein besonders gefährlicher Schulweg etwa angenommen, der einen Brennpunkt der Drogenszene berührt (OVG Münster vom 21.8.2000 NJW 2000, 3800) oder der auf einer Länge von 650 m durch ein einsames Waldstück führt (…OVG Lüneburg vom 19.6.1996 a.a.O.), jeweils abgestellt auf das individuelle Alter des betroffenen Kindes.
  • VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027

    Schülerbeförderung - Kostenerstattung - Ermittlung der Schulweglänge - Zur …

    Eine besondere Gefahr kann zwar, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteil vom 30.1.2003 Az. 7 B 02.1135, Beschluss vom 29.3.2007 Az. 7 ZB 06.1874), nicht nur aufgrund der Verkehrssituation, sondern auch wegen sonstiger denkbarer Schadensereignisse vorliegen (wie z.B. kriminelle Übergriffe von Sexualstraftätern oder sonstigen Gewalttätern).
  • VGH Bayern, 31.07.2024 - 7 B 24.201

    Schülerbeförderung, Staatliche Gesamtschule, nächstgelegene Schule, Schulweg

    Eine zur Ausfüllung dieses Begriffs etwa vorgenommene Anknüpfung an das Vorhandensein öffentlicher Straßen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bzw. einer entsprechenden Widmung ist nicht sachgerecht (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2003 - 7 B 02.1135 - BeckRS 2003, 21010 Rn. 18 f.).

    Die Eignung des Schulwegs bestimmt sich danach, ob die Benutzung des Wegs vor, während und nach den üblichen Unterrichtszeiten tatsächlich und rechtlich ohne Einschränkungen möglich ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2003 - 7 B 02.1135 - BeckRS 2003, 21010 Rn. 19).

    Der für die Entfernungsmessung zwischen Wohnort und Schule maßgebliche Schulweg ist zudem nicht notwendig identisch mit dem Weg, auf dem ggf. die Beförderungspflicht mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs oder anderer Verkehrsmittel (vgl. § 3 Abs. 2 SchBefV) zu erfüllen ist (BayVGH, U.v. 30.1.2003 - 7 B 02.1135 - BeckRS 2003, 21010 Rn. 18).

  • VG Augsburg, 12.11.2019 - AU3K19.176.00

    Keine Kostenübernahme für Schülerfahrkarte aufgrund der Länge des Schulweges

    Wegen dieser Fachkunde ist die polizeiliche Einschätzung stichhaltiger als Spekulationen, Vermutungen oder Annahmen, etwa hinsichtlich "idealer" Verstecke für Straftäter (…so zutreffend auch VG Koblenz, U.v. 24.5.2011 - 7 K 1327/10.KO - juris Rn. 27; auch BayVGH, U.v. 30.1.2003 - 7 B 02.1135 - juris Rn. 24 stellt maßgeblich auf die Einschätzung fachkundiger Stellen ab).

    Selbst wenn an einzelnen Punkten die Einsehbarkeit vermindert wäre, würde dies wegen der hohen Verkehrsfrequenz nicht dazu führen, dass die Schüler auf ihrem Schulweg nennenswerte Zeit hilflos und völlig unbeobachtet wären (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2003 - 7 B 02.1135 - juris Rn. 24, der eine besondere Gefährlichkeit des Schulwegs sogar bei einer Nichteinsehbarkeit in einem durch einen Waldausläufer verlaufenden Kurvenbereich verneinte).

  • VG Regensburg, 07.07.2011 - RO 1 K 11.362

    Zur Frage des Vorliegens eines besonders gefährlichen Schulwegs für ein außerhalb …

    Unter ergänzender Heranziehung des polizei- und ordnungsrechtlichen Grundsatzes, wonach die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit zu stellen sind, umso geringer sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, ist eine die "besondere" Gefährlichkeit begründende gesteigerte Wahrscheinlichkeit, dass Schulkinder auf dem Schulweg Opfer von Gewalttaten werden, deshalb grundsätzlich zu bejahen, wenn der betreffende Schüler z.B. aufgrund des Alters bzw. des Geschlechts zu einem besonders risikobelasteten Personenkreis gehört und wenn er sich darüber hinaus auf seinem Schulweg in einer schutzlosen Situation befinden würde, insbesondere weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.1.2003, Az. 7 B 02.1135 mit Verweis auf OVG Münster vom 16.11.1999, NwVBl 2000, 230 f. und OVG Lüneburg vom 19.6.1996 Az. 13 L 5072/94 ).

    Rn. 36 Das Gericht folgt dem polizei- und ordnungsrechtlichen Grundsatz, wonach die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit zu stellen sind umso geringer sein müssen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, so dass eine die besondere Gefährlichkeit begründete gesteigerte Wahrscheinlichkeit, dass Schulkinder auf dem Schulweg Opfer von Gewalttaten werden, schon deshalb grundsätzlich zu bejahen ist, wenn der betreffende Schüler zum risikobelasteten Personenkreis zählt und er sich auf seinem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (…vgl. VG Regensburg, Urt. v. 20.6.2007, Az. RN 1 K 07.156, bestätigt BayVGH, Urt. v. 17.2.2009 Az. 7 B 08.1027; BayVGH, Urteil v. 30.1.2003 a.a.O.).

  • VG München, 01.12.2020 - M 3 K 19.5149

    Besondere Gefährlichkeit des Schulweges

    Rn. 17 Insoweit ist in der Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 29.03.2007 - 7 ZB 06.1874 - juris; U.v. 30.01.2003 - 7 B 02.1135 - juris) sowie anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. z.B. OVG Lüneburg U.v. 19.08.2015 - 2 LB 317/14 - juris) anerkannt, dass ein Schulweg nicht nur wegen einer möglichen Gefährdung von Schülern durch den motorisierten Straßenverkehr, sondern auch wegen sonstiger denkbarer Schadensereignisse, die mit der Benutzung eines Schulweges verbunden sein können, wie z.B. krimineller Übergriffe von Sexualstraftätern oder sonstiger Gewalttäter, als besonders gefährlich angesehen werden kann.

    Rn. 23 Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich der Kläger nach der Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 29.03.2007 - 7 ZB 06.1874 - juris; U.v. 30.01.2003 - 7 B 02.1135 - juris) zusätzlich auf dem zugrunde gelegten Schulweg in einer schutzlosen Situation befinden müsste, insbesondere wenn nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfestellung durch Dritte nicht gewährleistet ist.

  • VG Stuttgart, 23.08.2021 - 7 K 12077/18

    Erstattung von Schülerfahrtkosten; Feststellung einer besonderen Gefahr für den …

    Demzufolge stellen auch der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 30.1.2003 - 7 B 02.1135 -, juris, Rn. 24) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (…U.v. 16.5.2018 - 19 A 1453/16 -, juris, Rn. 45) bei der Bewertung der besonderen Gefährlichkeit eines Schulweges maßgeblich auf die Einschätzung fachkundiger Stellen ab.
  • VG Regensburg, 14.02.2018 - RO 3 K 17.513

    Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeugs

    Unter ergänzender Heranziehung des polizei- und ordnungsrechtlichen Grundsatzes, wonach die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit zu stellen sind, umso geringer sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, ist eine die besondere Gefährlichkeit begründende gesteigerte Wahrscheinlichkeit, dass Schulkinder auf dem Schulweg Opfer von Gewalttaten werden, deshalb grundsätzlich zu bejahen, wenn der betreffende Schüler, z.B. aufgrund Alters oder Geschlechts zu einem besonders risikobelasteten Personenkreis gehört und wenn er sich darüber hinaus auf dem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, insbesondere, weil nach örtlichen Verhältnissen rechtzeitige Hilfe durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2003 - 7 B 02.1135 m.w.N. - juris).
  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1386/15

    Neue Entscheidungen über Schülerbeförderungskosten in Wölfersheim erforderlich

    Auch in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung wird im Ergebnis eine Vollkontrolle durchgeführt (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30. Januar 2003 - 7 B 02.1135 -, juris; Urteil vom 9. August 2011 - 7 B 10.1565 -, juris; OVG Mecklenburg,Vorpommern, Beschluss vom 22. Januar 2006 - 2 M 187/12 -, juris; OVG Nordrhein,Westfalen, Urteil vom 14. November 1989 - 16 A 2639/88 -, juris; Beschluss vom 16. November 1999 - 19 A 4220/96 -, juris; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 19 A 4710/98 -, juris; Beschluss vom 7. Oktober 2012 - 19 A 2625/07 -, juris).
  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1727/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

    Auch in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung wird im Ergebnis eine Vollkontrolle durchgeführt (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30. Januar 2003 - 7 B 02.1135 -, juris; Urteil vom 9. August 2011 - 7 B 10.1565 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Januar 2006 - 2 M 187/12 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. November 1989 - 16 A 2639/88 -, juris; Beschluss vom 16. November 1999 - 19 A 4220/96 -, juris; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 19 A 4710/98 -, juris; Beschluss vom 7. Oktober 2012 - 19 A 2625/07 -, juris).
  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1387/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

    Auch in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung wird im Ergebnis eine Vollkontrolle durchgeführt (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30. Januar 2003 - 7 B 02.1135 -, juris; Urteil vom 09. August 2011 - 7 B 10.1565 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Januar 2006 - 2 M 187/12 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. November 1989 - 16 A 2639/88 -, juris; Beschluss vom 16. November 1999 - 19 A 4220/96 -, juris; Beschluss vom 29. Juni 2000 - 19 A 4710/98 -, juris; Beschluss vom 07. Oktober 2012 - 19 A 2625/07 -, juris).
  • VGH Hessen, 20.04.2016 - 7 A 1389/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • VG München, 17.08.2020 - M 3 K 16.5316

    Besonders gefährlicher Schulweg

  • VG München, 06.12.2022 - M 3 K 20.4135

    Schulwegkostenerstattung in Bayern: Keine Verzichtsmöglichkeit bezüglich der …

  • VG Ansbach, 29.01.2020 - AN 2 K 17.02377

    Erstattung der Kosten der Schulwegbeförderung

  • VG Regensburg, 13.07.2011 - RO 1 K 11.425

    Zur Frage des Vorliegens eines besonders gefährlichen Schulwegs innerhalb …

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