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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.06.2005 - 7 B 04.1558   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34508
VGH Bayern, 17.06.2005 - 7 B 04.1558 (https://dejure.org/2005,34508)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.06.2005 - 7 B 04.1558 (https://dejure.org/2005,34508)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - 7 B 04.1558 (https://dejure.org/2005,34508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Neue Schultypen oder Ausbildungsrichtungen in einem anderen Bundesland (Bayern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2005 - 7 B 04.1558
    Der Verwaltungsgerichtshof hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass ein Anspruch nach dem Bayerischen Schulwegkostenfreiheitsgesetz nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die besuchte Schule in einem anderen Bundesland liegt (s. hierzu grundlegend BayVGH vom 30.11.1984 BayVBl. 1985, 561; vom 2.7.1986 Az. 7 B 85.A 3403; vom 10.1.1996 BayVBl. 1996, 434).

    Entscheidend für die Beurteilung, ob zwei infragestehende Schulen hinsichtlich Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung vergleichbar sind, ist, wenn eine der Schulen im Bundesgebiet außerhalb von Bayern liegt, ob sich die Schulen ohne Rücksicht auf alle Einzelheiten in den wesentlichen, für die Einbeziehung der Beförderungspflicht tragenden Eigenschaften entsprechen, insbesondere, ob zu einer gleichartigen Schule innerhalb Bayerns eine Beförderungspflicht bestünde (BayVGH vom 10.1.1996 BayVBl. 1996, 434/435 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die …

    Es bedürfte aber einer ausdrücklichen Beschränkung (…vgl. zu einer einschränkenden Regelung etwa OVG Greifswald, Urt. v. 24.4.2001 - 2 L 235/00 -, Nord ÖR 2002, 28), um für solche Fälle einen Anspruch auszuschließen, denn einen allgemeinen Grundsatz, dass Schülerfahrkosten für Schulwege, die in ein benachbartes Bundesland führen, nicht übernommen werden, gibt es nicht (vgl. hierzu auch Bay. VGH, Urt. v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 -, BayVBl 2011, 572, u.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703).
  • VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423

    Schulwegkostenerstattung nicht bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns

    Denn die im Grenzbereich zu anderen Bundesländern wohnenden Schüler würden ungerechtfertigt benachteiligt, wenn sie nicht die tatsächlich nächstgelegene Schule in einem anderen Bundesland besuchen dürften (vgl. BayVGH vom 30.11.1984 VGH n.F. 37, 147/148, vom 17.6.2005 BayVBl 2006, 703/704).

    Die außerhalb Bayerns gelegene gewählte Schule muss deshalb nicht nur die aus Sicht des Aufgabenträgers mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbare Schule sein, sondern es muss außerdem zu einer in Bezug auf Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung vergleichbaren Schule in Bayern ebenfalls eine Beförderungspflicht bestehen können (vgl. z.B. BayVGH vom 10.1.1996 VGH n.F. 49, 12/13, vom 17.6.2005 a.a.O.).

  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650

    Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg

    Die Erstattung der Beförderungskosten zu einer außerbayerischen Schule ist basierend auf dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz grundsätzlich möglich (BayVGH, U. v. 30.11.1984 - 7 B 83 A.681 - BayVBl 1985, 561; U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434), wenn diese einer bayerischen Schule gleichwertig ist und die sonstigen Voraussetzungen einer notwendigen Beförderung vorliegen (BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U. v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703; VG Augsburg, U. v. 15.1.2013 - Au 3 K 11.1963 - juris).

    Hierbei ist es erforderlich, dass in Bezug auf die Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung eine Vergleichbarkeit der außerbayerischen Schule mit einer bayerischen Schule besteht (BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U. v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703).

  • VG Würzburg, 16.03.2015 - W 2 K 14.164

    Kostenfreiheit des Schulwegs; Werkrealschule; Mittelschule; außerbayerische …

    Die Erstattung der Beförderungskosten zu einer außerbayerischen Schule ist basierend auf dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz grundsätzlich möglich (BayVGH, U.v. 30.11.1984 - 7 B 83 A.681 - BayVBl 1985, 561; U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434), wenn diese einer bayerischen Schule gleichwertig ist und die sonstigen Voraussetzungen einer notwendigen Beförderung vorliegen (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703; VG Augsburg, U.v. 15.1.2013 - Au 3 K 11.1963).

    Hierbei ist es erforderlich, dass in Bezug auf die Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung eine Vergleichbarkeit der außerbayerischen Schule mit einer bayerischen Schule besteht (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703).

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 7 ZB 09.2415

    Geringster Beförderungsaufwand bei Schülerbeförderung im öffentlichen, teilweise …

    Rn. 11 Zwar kann grundsätzlich die nächstgelegene Schule auch in einem anderen Bundesland liegen (BayVGH vom 10.1.1996 VGH n.F. 49, 12/13 und vom 17.6.2005 BayVBl 2006, 703).
  • VG Augsburg, 05.06.2018 - Au 3 K 17.1270

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten - Schulbesuch in einem angrenzenden …

    Dies bedeutet, dass ein Kostenerstattungsanspruch bei Besuch einer außerhalb Bayerns gelegenen Schule grundsätzlich nur dann in Frage kommt, wenn der Besuch der Schule auch in Bayern gefördert werden könnte (BayVGH, U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - juris Rn. 13).

    Rn. 21 Vielmehr wäre dann davon auszugehen, dass in Bayern eine dem Profil "Bildende Kunst" an sprachlich-musischen Gymnasien in Baden-Württemberg entsprechende Ausbildungsrichtung nicht besteht und in Folge dessen eine Pflicht der öffentlichen Hand, die Schülerbeförderungskosten zu der gewünschten Schule in einem anderen Bundesland zu übernehmen, nicht besteht (BayVGH, U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - juris Rn. 13 f.).

  • VG Augsburg, 15.01.2013 - Au 3 K 11.1963

    Kostenfreiheit des Schulwegs; Außerbayrische (baden-württembergische) Schule; …

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Erstattung von Schulwegkosten nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die besuchte Schule in einem andern Bundesland liegt (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.11.1989 - 7 B 83 A.681 - BayVBl 1985, 561; U.v. 2.7.1986 - 7 B 85 A.3403 - RdJB 1987, 108 und juris; U.v. 1.10.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703).

    Letzteres setzt insbesondere voraus, dass die besuchte Schule hinsichtlich Schulart, Ausbildungsrichtung und Fachrichtung mit einer bayerischen Schule vergleichbar ist (BayVGH, U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LC 457/19

    Aufwendungen erstattungsfähige; Bundesland anderes; Ersatzschule; Genehmigung; …

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass Schülerfahrkosten für Schulwege, die in ein benachbartes Bundesland führen, nicht übernommen werden, gibt es nicht (…vgl. Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 70, NdsVBl. 2015, 158;… Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 9; BayVGH, Urt. v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 -, juris Rn. 18 und v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 11.02.2008 - 7 B 06.1390

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule - Realschule; außerbayerische …

    Dem steht die ständige Rechtsprechung des Senats nicht entgegen, wonach ein Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die besuchte Schule in einem anderen Bundesland liegt (BayVGH vom 30.11.1984 BayVBl 1985, 561; zuletzt Urteil vom 17.6.2005 Az. 7 B 04.1558).
  • VG Würzburg, 03.03.2010 - W 2 K 09.1153

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch eines außerbayerischen …

    Denn ein Kostenerstattungsanspruch bei Besuch einer außerhalb Bayerns gelegenen Schule kommt nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 17.06.2005, BayVBl. 2006, 703) grundsätzlich nur dann in Frage, wenn der Besuch der Schule auch in Bayern gefördert werden könnte.
  • VG Bayreuth, 27.07.2009 - B 3 K 07.1162

    Übernahme der Kosten der Beförderung für ein im benachbarten Bundesland gelegenes …

  • VG Würzburg, 20.06.2018 - W 2 K 17.308

    Beförderungspflicht zu einer Schule außerhalb Bayerns

  • VG Würzburg, 09.11.2010 - W 2 K 10.888

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule; …

  • VG Würzburg, 22.04.2009 - W 2 K 08.2078

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen …

  • VG Würzburg, 04.06.2008 - W 2 K 08.56

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen …

  • VG Würzburg, 05.05.2010 - W 2 K 10.222

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen …

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