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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.10.2006 - 7 B 05.2412   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29345
VGH Bayern, 17.10.2006 - 7 B 05.2412 (https://dejure.org/2006,29345)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412 (https://dejure.org/2006,29345)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 7 B 05.2412 (https://dejure.org/2006,29345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    RGebStV § 3 Abs. 1; ; RGebStV § 3 Abs. 2 Nr. 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Rundfunkgebührenpflicht; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Berufungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • VG München, 15.10.2010 - M 6a K 09.5497

    Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts; Begründung

    Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vom 17.10.2006, Az.: 7 B 05.2412 sowie 7 B 05.2012), der die Kammer folgt, reicht die bloße Behauptung, keine Rundfunkgeräte mehr bereitzuhalten, nicht aus.

    Der BayVGH führt hierzu in seiner Entscheidung (7 B 05.2412) aus, dass bei der Anzeige der Rundfunkteilnehmer gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV u.a. den Grund der Anmeldung (z.B. Haushaltsauflösung oder sonstige Ereignisse) mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen habe.

  • VG Augsburg, 11.09.2009 - Au 7 K 08.1007

    Anforderungen an die Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten

    Insbesondere setzt eine wirksame Abmeldung als empfangsbedürftige Willenserklärung aus der allein maßgeblichen Sicht der Rundfunkanstalt einen eindeutigen Erklärungsinhalt mit der Schilderung eines individuellen Lebenssachverhaltes voraus, aus dem sich unmissverständlich ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte Rundfunkempfangsgeräte ab einem bestimmte Zeitpunkt nicht mehr zum Empfang bereit hält (BayVGH, Urteil vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412;… Hahn/Vesting , Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage, § 3 RGebStV Rn. 12).

    Bereits aus Gründen der Objektivierbarkeit stellt diese Mitteilung keinen ausreichenden Grund für eine Abmeldung dar, da es sich dabei nur um die bloße sinngemäße Wiederholung des Gesetzestextes und um die Wiedergabe einer rechtlichen Einschätzung handelt (BayVGH, Urteil vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412; VG Augsburg, Urteil vom 20.6.2008 - Au 7 K 08.416).

  • VG München, 20.11.2013 - M 6a K 12.3972

    Abmeldung von Rundfunkgeräten; Zugang einer per Fax gesandten Abmeldung; …

    Rn. 53 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vom 17.10.2006, Az.: 7 B 05.2412 sowie 7 B 05.2012), der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, reicht im Übrigen die bloße Behauptung, keine Rundfunkgeräte mehr bereit zu halten, nicht aus.

    Der BayVGH führt hierzu in seiner Entscheidung (7 B 05.2412) aus, dass der Rundfunkteilnehmer bei der Anzeige gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV u.a. den Grund der Anmeldung (z.B. Haushaltsauflösung oder sonstige Ereignisse) mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen habe.

  • VG München, 25.01.2013 - M 6a K 12.3439

    Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten; Zwangsräumung; Erstattung

    Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vom 17.10.2006, Az.: 7 B 05.2412 sowie 7 B 05.2012), der die Kammer folgt, reicht die bloße Behauptung, keine Rundfunkgeräte mehr bereitzuhalten, nicht aus.

    Der BayVGH führt hierzu in seiner Entscheidung (7 B 05.2412) aus, dass der Rundfunkteilnehmer bei der Anzeige gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV u.a. den Grund der Anmeldung (z.B. Haushaltsauflösung oder sonstige Ereignisse) mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen habe.

  • VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 7 K 08.997

    Ende der Rundfunkgebührenpflicht; Wirksamkeit der Abmeldung

    Denn diese Erklärung schildert keinen Lebenssachverhalt, aus dem sich objektiv ergibt, dass ein Rundfunkgerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird (vgl. BayVGH vom 17.10.2006, Az.: 7 B 05.2412).

    Rn. 29 Die Abmeldung, d.h. eine empfangsbedürftige Willenserklärung, verlangt aus der allein maßgeblichen Sicht der Rundfunkanstalt einen eindeutigen Erklärungsinhalt mit der Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts, aus dem sich unmissverständlich ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte Rundfunkempfangsgeräte ab einem bestimmten Zeitraum nicht mehr zum Empfang bereithält (vgl. BayVGH vom 17.10.2006, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 20.06.2008 - Au 7 K 08.416

    Beendigung der Rundfunkgebührenpflicht; Angabe von Gründen: Haushaltsauflösung

    Die Abmeldung, d.h. eine empfangsbedürftige Willenserklärung, verlangt aus der allein maßgeblichen Sicht der Rundfunkanstalt einen eindeutigen Erklärungsinhalt mit der Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts, aus dem sich unmissverständlich ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte Rundfunkempfangsgeräte ab einem bestimmten Zeitraum nicht mehr zum Empfang bereithält (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412).

    Bereits aus Gründen der Objektivierbarkeit stellt diese Mitteilung keinen ausreichenden Grund für die Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten dar (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2008 - 7 A 10551/08

    Rundfunkgebührenpflicht bei längerer Urlaubsreise

    Die dort vorhandenen Rundfunkempfangsgeräte werden vielmehr weiterhin zum Empfang bereitgehalten (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 7 B 05.2412 -, juris Rn. 21).
  • VG München, 27.02.2013 - M 6b K 12.1786

    Leistungsklage auf Rückzahlung im Wege einer Zwangsvollstreckung angeblich …

    Daher sei nur nebenbei angemerkt, dass auch eine längerfristige Abwesenheit von der Wohnung keinen Grund für eine Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten darstellt (BayVGH, U.v. 17.10.2006 - 7 B 05.2412 -).
  • VG München, 11.10.2012 - M 6b K 11.5681

    Festsetzung von Rundfunkgebühren

    Die im Widerspruchsbescheid und in der Klageerwiderung erfolgten Ausführungen zum Erfordernis eines Abmeldegrundes und den insoweit dafür erforderlichen Angaben über den Verbleib abgemeldeter Geräte entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der das erkennende Gericht folgt (vgl. BayVGH vom 17.10.2006, 7 B 05.2412 und VG München vom 11.4.2012, M 6a K 11.6185; beide juris).
  • VG Hannover, 09.01.2012 - 7 A 820/11

    Rundfunkgebühren bei Scheinanschrift

    Dessen ungeachtet beseitigt auch ein längerfristiger Auslandsaufenthalt die Rundfunkgebührenpflicht nicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412 - OVG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2008 - 7 A 10551/08 -).
  • VG München, 18.09.2013 - M 6b K 13.1311

    Klage gegen Gebührenbescheid über Rundfunkgebühren; keine wirksame Abmeldung von …

  • VG München, 03.03.2014 - M 6b K 13.1550

    Klage auf Erstattung von Rundfunkgebühren; (zunächst) keine Mitteilung eines …

  • VG München, 17.07.2013 - M 6b K 13.810

    Ende der Rundfunkgebührenpflicht nach Aufgabe einer Zweitwohnung

  • VG München, 11.04.2012 - M 6a K 11.6185

    Erledigung der Hauptsache; Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebühren; Keine Abmeldung …

  • VG München, 19.10.2011 - M 6b K 11.1012

    Fortbestehen der Rundfunkgebührenpflicht wegen fehlender Abmeldung

  • VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 14 K 11.00705

    Rundfunkgebühren-Abmeldung von Rundfunkgeräten

  • VG Ansbach, 08.04.2011 - AN 14 K 10.00193

    Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts

  • VG Augsburg, 25.09.2009 - Au 7 K 09.252

    Anforderungen an die Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten

  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2011 - 14 K 4170/09

    Rundfunkgebühr, Abmeldung, Zugang, Gebührenbescheid, Verrechnung

  • VG Augsburg, 10.03.2010 - Au 7 K 09.1208

    Rundfunkteilnehmer bei Wohnsitz in Deutschland und weiterem Wohnsitz in den …

  • VG München, 08.05.2012 - M 6b K 11.2709

    Rundfunkgebührenpflicht

  • VG München, 14.12.2011 - M 6a K 11.2471

    Fortbestehen der Rundfunkgebührenpflicht wegen fehlender Abmeldung

  • VG Münster, 02.09.2010 - 7 K 2184/09

    Möglichkeit der vorübergehenden Abmeldung von Rundfunkgeräten im Falle einer …

  • VG München, 25.07.2013 - M 6a K 12.5451

    Keine wirksame Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten durch die bloße Mitteilung, …

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