Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.10.2006 - 7 B 05.2412 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
RGebStV § 3 Abs. 1; ; RGebStV § 3 Abs. 2 Nr. 9
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Bestehen einer Rundfunkgebührenpflicht; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Berufungsverfahren
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 13.06.2005 - AN 5 K 04.03591
- VGH Bayern, 17.10.2006 - 7 B 05.2412
Wird zitiert von ... (24)
- VG München, 15.10.2010 - M 6a K 09.5497
Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts; Begründung
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vom 17.10.2006, Az.: 7 B 05.2412 sowie 7 B 05.2012), der die Kammer folgt, reicht die bloße Behauptung, keine Rundfunkgeräte mehr bereitzuhalten, nicht aus.Der BayVGH führt hierzu in seiner Entscheidung (7 B 05.2412) aus, dass bei der Anzeige der Rundfunkteilnehmer gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV u.a. den Grund der Anmeldung (z.B. Haushaltsauflösung oder sonstige Ereignisse) mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen habe.
- VG Augsburg, 11.09.2009 - Au 7 K 08.1007
Anforderungen an die Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten
Insbesondere setzt eine wirksame Abmeldung als empfangsbedürftige Willenserklärung aus der allein maßgeblichen Sicht der Rundfunkanstalt einen eindeutigen Erklärungsinhalt mit der Schilderung eines individuellen Lebenssachverhaltes voraus, aus dem sich unmissverständlich ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte Rundfunkempfangsgeräte ab einem bestimmte Zeitpunkt nicht mehr zum Empfang bereit hält (BayVGH, Urteil vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412;… Hahn/Vesting , Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage, § 3 RGebStV Rn. 12).Bereits aus Gründen der Objektivierbarkeit stellt diese Mitteilung keinen ausreichenden Grund für eine Abmeldung dar, da es sich dabei nur um die bloße sinngemäße Wiederholung des Gesetzestextes und um die Wiedergabe einer rechtlichen Einschätzung handelt (BayVGH, Urteil vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412; VG Augsburg, Urteil vom 20.6.2008 - Au 7 K 08.416).
- VG München, 20.11.2013 - M 6a K 12.3972
Abmeldung von Rundfunkgeräten; Zugang einer per Fax gesandten Abmeldung; …
Rn. 53 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vom 17.10.2006, Az.: 7 B 05.2412 sowie 7 B 05.2012), der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, reicht im Übrigen die bloße Behauptung, keine Rundfunkgeräte mehr bereit zu halten, nicht aus.Der BayVGH führt hierzu in seiner Entscheidung (7 B 05.2412) aus, dass der Rundfunkteilnehmer bei der Anzeige gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV u.a. den Grund der Anmeldung (z.B. Haushaltsauflösung oder sonstige Ereignisse) mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen habe.
- VG München, 25.01.2013 - M 6a K 12.3439
Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten; Zwangsräumung; Erstattung
Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (vom 17.10.2006, Az.: 7 B 05.2412 sowie 7 B 05.2012), der die Kammer folgt, reicht die bloße Behauptung, keine Rundfunkgeräte mehr bereitzuhalten, nicht aus.Der BayVGH führt hierzu in seiner Entscheidung (7 B 05.2412) aus, dass der Rundfunkteilnehmer bei der Anzeige gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV u.a. den Grund der Anmeldung (z.B. Haushaltsauflösung oder sonstige Ereignisse) mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen habe.
- VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 7 K 08.997
Ende der Rundfunkgebührenpflicht; Wirksamkeit der Abmeldung
Denn diese Erklärung schildert keinen Lebenssachverhalt, aus dem sich objektiv ergibt, dass ein Rundfunkgerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird (vgl. BayVGH vom 17.10.2006, Az.: 7 B 05.2412).Rn. 29 Die Abmeldung, d.h. eine empfangsbedürftige Willenserklärung, verlangt aus der allein maßgeblichen Sicht der Rundfunkanstalt einen eindeutigen Erklärungsinhalt mit der Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts, aus dem sich unmissverständlich ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte Rundfunkempfangsgeräte ab einem bestimmten Zeitraum nicht mehr zum Empfang bereithält (vgl. BayVGH vom 17.10.2006, a.a.O.).
- VG Augsburg, 20.06.2008 - Au 7 K 08.416
Beendigung der Rundfunkgebührenpflicht; Angabe von Gründen: Haushaltsauflösung
Die Abmeldung, d.h. eine empfangsbedürftige Willenserklärung, verlangt aus der allein maßgeblichen Sicht der Rundfunkanstalt einen eindeutigen Erklärungsinhalt mit der Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts, aus dem sich unmissverständlich ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte Rundfunkempfangsgeräte ab einem bestimmten Zeitraum nicht mehr zum Empfang bereithält (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412).Bereits aus Gründen der Objektivierbarkeit stellt diese Mitteilung keinen ausreichenden Grund für die Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten dar (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2008 - 7 A 10551/08
Rundfunkgebührenpflicht bei längerer Urlaubsreise
Die dort vorhandenen Rundfunkempfangsgeräte werden vielmehr weiterhin zum Empfang bereitgehalten (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 7 B 05.2412 -, juris Rn. 21). - VG München, 27.02.2013 - M 6b K 12.1786
Leistungsklage auf Rückzahlung im Wege einer Zwangsvollstreckung angeblich …
Daher sei nur nebenbei angemerkt, dass auch eine längerfristige Abwesenheit von der Wohnung keinen Grund für eine Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten darstellt (BayVGH, U.v. 17.10.2006 - 7 B 05.2412 -). - VG München, 11.10.2012 - M 6b K 11.5681
Festsetzung von Rundfunkgebühren
Die im Widerspruchsbescheid und in der Klageerwiderung erfolgten Ausführungen zum Erfordernis eines Abmeldegrundes und den insoweit dafür erforderlichen Angaben über den Verbleib abgemeldeter Geräte entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der das erkennende Gericht folgt (vgl. BayVGH vom 17.10.2006, 7 B 05.2412 und VG München vom 11.4.2012, M 6a K 11.6185; beide juris). - VG Hannover, 09.01.2012 - 7 A 820/11
Rundfunkgebühren bei Scheinanschrift
Dessen ungeachtet beseitigt auch ein längerfristiger Auslandsaufenthalt die Rundfunkgebührenpflicht nicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.10.2006 - 7 B 05.2412 - OVG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2008 - 7 A 10551/08 -). - VG München, 18.09.2013 - M 6b K 13.1311
Klage gegen Gebührenbescheid über Rundfunkgebühren; keine wirksame Abmeldung von …
- VG München, 03.03.2014 - M 6b K 13.1550
Klage auf Erstattung von Rundfunkgebühren; (zunächst) keine Mitteilung eines …
- VG München, 17.07.2013 - M 6b K 13.810
Ende der Rundfunkgebührenpflicht nach Aufgabe einer Zweitwohnung
- VG München, 11.04.2012 - M 6a K 11.6185
Erledigung der Hauptsache; Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebühren; Keine Abmeldung …
- VG München, 19.10.2011 - M 6b K 11.1012
Fortbestehen der Rundfunkgebührenpflicht wegen fehlender Abmeldung
- VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 14 K 11.00705
Rundfunkgebühren-Abmeldung von Rundfunkgeräten
- VG Ansbach, 08.04.2011 - AN 14 K 10.00193
Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts
- VG Augsburg, 25.09.2009 - Au 7 K 09.252
Anforderungen an die Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten
- VG Gelsenkirchen, 18.01.2011 - 14 K 4170/09
Rundfunkgebühr, Abmeldung, Zugang, Gebührenbescheid, Verrechnung
- VG Augsburg, 10.03.2010 - Au 7 K 09.1208
Rundfunkteilnehmer bei Wohnsitz in Deutschland und weiterem Wohnsitz in den …
- VG München, 08.05.2012 - M 6b K 11.2709
Rundfunkgebührenpflicht
- VG München, 14.12.2011 - M 6a K 11.2471
Fortbestehen der Rundfunkgebührenpflicht wegen fehlender Abmeldung
- VG Münster, 02.09.2010 - 7 K 2184/09
Möglichkeit der vorübergehenden Abmeldung von Rundfunkgeräten im Falle einer …
- VG München, 25.07.2013 - M 6a K 12.5451
Keine wirksame Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten durch die bloße Mitteilung, …
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