Rechtsprechung
| BVerwG, 23.04.2004 - 7 B 10.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines ausländischen Fiskuserben von der Rechtsnachfolge nach einem jüdischen Verfolgten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 16.10.2003 - 6 K 2137/99
- BVerwG, 23.04.2004 - 7 B 10.04
- BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 9.04
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 9.04
Schädigung während der NS-Zeit; Rechtsnachfolger; Fiskuserbrecht; ausländischer …
Auszug aus BVerwG, 23.04.2004 - 7 B 10.04
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 9.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13
Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters …
Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 - BeckRS 2004, 08711). - VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1881
Berufungszulassung (abgelehnt); keine ernstlichen Zweifel, wenn Urteil im …
Die Klägerin meint, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, "Die Beigeladene hat durch die vor dem 1. August 2002 erfolgte Planfeststellung bereits eine Rechtsposition (im Sinne eines passiven Bestandsschutzes) erworben, die ihr weder durch die Deponieverordnung genommen wird, noch im Falle weiterer Planergänzungen die Behörde zwingt, das gesamte Planfeststellungsverfahren zur Errichtung der Deponie unter Beachtung nun auch der Bestimmungen der Deponieverordnung neu aufzurollen." (S. 13 Rn 32 des Urteils), wichen vom Leitsatz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 - 7 B 10.04 - NVwZ 2004, 1246, "Die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugelassen wurde.", ab. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 11.13
Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters …
Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 -, BeckRS 2004, 08711).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 12.13
Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters …
Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 -, BeckRS 2004, 08711). - VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1914
Plangenehmigung; Streitgegenstand einer Planänderung bei unanfechtbarer …
Die Klägerin meint, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, "(die) Beigeladene hat durch die vor dem 1. August 2002 erfolgte Planfeststellung bereits eine Rechtsposition (im Sinne eines passiven Bestandsschutzes) erworben, die ihr weder durch die Deponieverordnung genommen wird, noch im Falle weiterer Planergänzungen die Behörde zwingt, das gesamte Planfeststellungsverfahren zur Errichtung der Deponie unter Beachtung nun auch der Bestimmungen der Deponieverordnung neu aufzurollen." (S. 13 Rn 32 des Urteils), wichen vom Leitsatz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 - 7 B 10.04 - NVwZ 2004, 1246, "Die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugelassen wurde.", ab. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 18.13
Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters …
Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 - BeckRS 2004, 08711). - VGH Bayern, 19.03.2013 - 20 ZB 12.1880
Berufungszulassung (abgelehnt); Streitgegenstand einer Planänderung bei …
Die Klägerin meint, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, "Die Beigeladene hat durch die vor dem 1. August 2002 erfolgte Planfeststellung bereits eine Rechtsposition (im Sinne eines passiven Bestandsschutzes) erworben, die ihr weder durch die Deponieverordnung genommen wird, noch im Falle weiterer Planergänzungen die Behörde zwingt, das gesamte Planfeststellungsverfahren zur Errichtung der Deponie unter Beachtung nun auch der Bestimmungen der Deponieverordnung neu aufzurollen." (S. 13 Rn 32 des Urteils), wichen vom Leitsatz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2004 - 7 B 10.04 - NVwZ 2004, 1246, "Die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung begründeten Pflichten wirken auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugelassen wurde.", ab.
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