Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.2003 - 7 B 10.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rügen der Verletzung des Amtersmittlungsgrundsatzes und des Überzeugungsgrundsatzes - Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzungen der Divergenzrüge
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 21.11.2002 - 6 A 1785/95
- BVerwG, 29.04.2003 - 7 B 10.03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00
Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut; …
Auszug aus BVerwG, 29.04.2003 - 7 B 10.03
Gleichfalls zu Unrecht rügt die Beigeladene zu 1 eine Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 26.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 18).
- BVerwG, 10.01.2007 - 8 B 64.06
Umschreibung eines Grundstücks im Grundbuch auf das Eigentum des Volkes als …
Aus seiner Bezugnahme auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2003 - BVerwG 7 B 10.03 - (n.v.) wird vielmehr deutlich, dass für das Verwaltungsgericht nur problematisch war, ob der im Grundbuch erfolgten Umschreibung auf das Eigentum des Volkes ein enteignender Zugriff zugrunde gelegen hatte.Dies hatte seinen Grund im Wesentlichen darin, dass dem Urteil vom 25. Oktober 2001 (…a.a.O.) und auch dem Beschluss vom 29. April 2003 (a.a.O.) andere Sachverhaltskonstellationen zugrunde lagen.
- BVerwG, 16.01.2007 - 8 B 66.06
Zulassung einer Revision im Zusammenhang mit einer Enteignung in der sowjetischen …
Aus seiner Bezugnahme auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2003 - BVerwG 7 B 10.03 - (n.v.) wird vielmehr deutlich, dass für das Verwaltungsgericht nur problematisch war, ob der im Grundbuch erfolgten Umschreibung auf das Eigentum des Volkes ein enteignender Zugriff zugrunde gelegen hatte. - BVerwG, 20.12.2006 - 8 B 65.06
Verdeutlichung einer Vermögensentziehung durch Grundbucheintragung
Aus seiner Bezugnahme auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2003 - BVerwG 7 B 10.03 - (n.v.) wird vielmehr deutlich, dass für das Verwaltungsgericht nur problematisch war, ob der im Grundbuch erfolgten Umschreibung auf das Eigentum des Volkes ein enteignender Zugriff zugrunde gelegen hatte.
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