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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3656
VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423 (https://dejure.org/2011,3656)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.2011 - 7 B 10.1423 (https://dejure.org/2011,3656)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 2011 - 7 B 10.1423 (https://dejure.org/2011,3656)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfreiheit des Schulweges; keine Beförderungspflicht des Schulträgers zu einer Schule außerhalb der Landesgrenze bei vergleichbarer, aber nicht zur Aufnahme bereiter Schule im Land

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Schulwegkostenerstattung nicht bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3, Art. 3 Abs. 1 SchKfrG, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV
    Schülerbeförderungsrecht: Keine Schulwegkostenfreiheit bei "Ausweichen" auf außerbayerische Schule | Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch des Gymnasiums in einem benachbarten Bundesland; Nichterfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für ein bayerisches Gymnasium; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfreiheit des Schulweges bei Beförderung von Schülern zu einer außerhalb Bayerns liegenden Schule aufgrund fehlender Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen in einer vergleichbaren bayrischen Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Schule außerhalb Bayerns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Schulwegkostenerstattung nicht bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Schulwegkostenerstattung bei Gymnasium außerhalb Bayerns

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulwegkostenerstattung bei Ausweichen auf ein hessisches Gymnasium

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Schulwegkostenerstattung bei Schulbesuch in anderem Bundesland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung von Schulwegkosten bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenfreiheit des Schulweges bei Beförderung von Schülern zu einer außerhalb Bayerns liegenden Schule aufgrund fehlender Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen in einer vergleichbaren bayrischen Schule

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 720
  • DÖV 2011, 616
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 7 ZB 09.2415

    Geringster Beförderungsaufwand bei Schülerbeförderung im öffentlichen, teilweise …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423
    Zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands ist dabei für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10).

    Dies gilt insbesondere für Schulen in der Nähe zu benachbarten Bundesländern, denen ohne Sicherung tragfähiger Einzugsbereiche diejenigen Schüler entzogen würden, für die sie geplant und errichtet worden sind (BayVGH vom 11.2.2008 Az. 7 B 06.1390 RdNr. 17 und vom 7.6.2010 a.a.O. RdNr. 12).

  • VGH Bayern, 17.06.2005 - 7 B 04.1558
    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423
    Denn die im Grenzbereich zu anderen Bundesländern wohnenden Schüler würden ungerechtfertigt benachteiligt, wenn sie nicht die tatsächlich nächstgelegene Schule in einem anderen Bundesland besuchen dürften (vgl. BayVGH vom 30.11.1984 VGH n.F. 37, 147/148, vom 17.6.2005 BayVBl 2006, 703/704).

    Die außerhalb Bayerns gelegene gewählte Schule muss deshalb nicht nur die aus Sicht des Aufgabenträgers mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbare Schule sein, sondern es muss außerdem zu einer in Bezug auf Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung vergleichbaren Schule in Bayern ebenfalls eine Beförderungspflicht bestehen können (vgl. z.B. BayVGH vom 10.1.1996 VGH n.F. 49, 12/13, vom 17.6.2005 a.a.O.).

  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423
    Denn aus der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) ergibt sich ebensowenig ein allgemeiner Anspruch auf Subventionierung von Ausbildungskosten wie ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs (vgl. VerfGH vom 7.7.2009 BayVBl 2010, 76/77).
  • VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423
    Machen der Schüler oder seine Eltern daher von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (vgl. VerfGH vom 20.4.1990 VerfGH 43, 81/85).
  • VGH Bayern, 20.04.2009 - 7 ZB 08.3048

    Schulwegkosten für den Besuch einer Realschule; nächstgelegene Schule; geringster …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423
    Zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands ist dabei für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10).
  • VGH Bayern, 15.06.1999 - 7 ZB 99.1103
    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423
    Durch den Aufbau eines Schülertransportnetzes soll auch darauf hingewirkt werden, dass die einzelnen Schulen, die grundsätzlich für bestimmte Einzugsgebiete und im Hinblick auf voraussichtliche Schülerzahlen geschaffen und bereitgehalten werden, angemessen ausgelastet sind (BayVGH vom 15.6.1999 Az. 7 ZB 99.1103 RdNr. 8).
  • VGH Bayern, 11.02.2008 - 7 B 06.1390

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule - Realschule; außerbayerische …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423
    Dies gilt insbesondere für Schulen in der Nähe zu benachbarten Bundesländern, denen ohne Sicherung tragfähiger Einzugsbereiche diejenigen Schüler entzogen würden, für die sie geplant und errichtet worden sind (BayVGH vom 11.2.2008 Az. 7 B 06.1390 RdNr. 17 …und vom 7.6.2010 a.a.O. RdNr. 12).
  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass hierbei grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen ist, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH, U.v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 - BayVBl 2011, 572 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die …

    Es bedürfte aber einer ausdrücklichen Beschränkung (…vgl. zu einer einschränkenden Regelung etwa OVG Greifswald, Urt. v. 24.4.2001 - 2 L 235/00 -, Nord ÖR 2002, 28), um für solche Fälle einen Anspruch auszuschließen, denn einen allgemeinen Grundsatz, dass Schülerfahrkosten für Schulwege, die in ein benachbartes Bundesland führen, nicht übernommen werden, gibt es nicht (vgl. hierzu auch Bay. VGH, Urt. v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 -, BayVBl 2011, 572, u.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; MVV-Tarifsystem; Zeitkarten; …

    Rn. 12 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen ist, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10, vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 RdNr. 15).

    Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträger, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen (vgl. BayVGH vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 a.a.O. RdNr. 19).

  • VGH Bayern, 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623

    Wird einem Schüler auf Antrag seiner Erziehungsberechtigten aus zwingenden …

    Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträgern, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den jeweiligen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht zu Schulen vorzusehen, die entfernter liegen oder bei denen - wie vorliegend - von der Sprengelpflicht aus persönlichen Gründen der Erziehungsberechtigten oder des Schülers abgewichen wird (vgl. auch BayVGH vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 RdNr. 19).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LC 457/19

    Aufwendungen erstattungsfähige; Bundesland anderes; Ersatzschule; Genehmigung; …

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass Schülerfahrkosten für Schulwege, die in ein benachbartes Bundesland führen, nicht übernommen werden, gibt es nicht (…vgl. Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 70, NdsVBl. 2015, 158;… Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 9; BayVGH, Urt. v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 -, juris Rn. 18 und v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 -, juris Rn. 13).
  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650

    Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg

    Hierbei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Bestimmungen über die Kostenfreiheit des Schulwegs nicht nur eine finanzielle Entlastung der Schüler und Eltern bezwecken, sondern zugleich die optimale Organisation der Schülerbeförderung sichergestellt werden soll (vgl. BayVGH, B. v. 27.2.2015 - 7 ZB 14.2300 - juris; U. v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 - BayVBl 2011, 572; U. v. 11.2.2008 - 7 B 06.1390 - juris).
  • VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040

    Beförderungspflicht von Schülern

    Hierbei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Bestimmungen über die Kostenfreiheit des Schulwegs nicht nur eine finanzielle Entlastung der Schüler und Eltern bezwecken, sondern zugleich die optimale Organisation der Schülerbeförderung sichergestellt werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 7 ZB 14.2300 - juris; U.v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 - BayVBl 2011, 572; U.v. 11.2.2008 - 7 B 06.1390 - juris).
  • VG Ansbach, 25.02.2022 - AN 2 K 21.01712

    Fiktive Kosten einer Monatskarte als Referenz für Schulwegkosten

    Hinsichtlich des Beförderungsaufwands ist weder auf die räumliche noch auf die zeitliche Entfernung, sondern durch Vergleich der jeweils anfallenden Fahrtkosten auf den finanziellen Aufwand der Beförderung abzustellen (vgl. BayVGH, U.v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 - BeckRS 2011, 49904 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 26.04.2017 - W 2 K 16.727

    Kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten

    Hierbei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Bestimmungen über die Kostenfreiheit des Schulwegs nicht nur eine finanzielle Entlastung der Schüler und Eltern bezwecken, sondern zugleich die optimale Organisation der Schülerbeförderung sichergestellt werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 7 ZB 14.2300 - juris; U.v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 - BayVBl 2011, 572; U.v. 11.2.2008 - 7 B 06.1390 - juris).
  • VG Ansbach, 25.05.2020 - AN 2 K 19.01736

    Voraussetzungen der Übernahme von Schulwegkosten in Abhängigkeit vom schulischen …

    Hinsichtlich des Beförderungsaufwands ist weder auf die räumliche noch auf die zeitliche Entfernung, sondern durch Vergleich der jeweils anfallenden Fahrtkosten auf den finanziellen Aufwand der Beförderung abzustellen (vgl. BayVGH, U.v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 - BeckRS 2011, 49904 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 14.03.2018 - W 2 K 17.197

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten

  • VG Ansbach, 17.09.2021 - AN 2 K 21.01093

    Schulwegkostenfreiheit nur für nächstgelegene Schule

  • VG Würzburg, 20.08.2014 - W 2 K 14.125

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule; …

  • VG Ansbach, 07.04.2021 - AN 2 K 20.02118

    Anspruchsinhaber der Schulwegkostenfreiheit

  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 2 K 20.1737

    Fiktive Kosten einer Monatskarte als Referenz für Schulwegkosten bei pauschalem …

  • VG Würzburg, 16.07.2020 - W 2 K 19.1561

    Wirtschaftlichkeit von Schülerbeförderungskosten

  • VG Würzburg, 16.07.2020 - W 2 K 19.1554

    Kostenfreiheit des Schulwegs

  • VG Augsburg, 15.01.2013 - Au 3 K 11.1963

    Kostenfreiheit des Schulwegs; Außerbayrische (baden-württembergische) Schule; …

  • VG München, 16.04.2013 - M 3 K 11.5448

    Schülerbeförderung; nächstgelegene Schule

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