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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 7 B 1001/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4550
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 7 B 1001/96 (https://dejure.org/1996,4550)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.06.1996 - 7 B 1001/96 (https://dejure.org/1996,4550)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 7 B 1001/96 (https://dejure.org/1996,4550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kellergeschoß; Vollgeschoß; Baugenehmigung; Anhebung der Geländehöhe; Abstandsflächenbestimmung; Zulässige Zahl der Vollgeschosse; Nachbarschützender Charakter einer Festsetzung; Dachform

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung haben grds. keine nachbarschützende …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 7 B 1001/96
    Rn. 31 Vgl.: BVerwG, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - BauR 1996, 82 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - 4 C 19.82 - BRS 44 Nr. 71 und Beschluß vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 - BauR 1995, 823.
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 7 B 1001/96
    Rn. 31 Vgl.: BVerwG, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - BauR 1996, 82 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - 4 C 19.82 - BRS 44 Nr. 71 und Beschluß vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 - BauR 1995, 823.
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 7 B 1001/96
    Rn. 31 Vgl.: BVerwG, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - BauR 1996, 82 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - 4 C 19.82 - BRS 44 Nr. 71 und Beschluß vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 - BauR 1995, 823.
  • BVerwG, 05.07.1991 - 4 NB 22.91

    Beschwerde gegen die Nichtvorlage einer Rechtssache im Normenkontrollverfahren - …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 7 B 1001/96
    Vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 5. Juli 1991 - 4 NB 22.91 - OVG NW, Urteil vom 17. Januar 1994 - 11 A 2396/90 - BRS 56 Nr. 24.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1994 - 11 A 2396/90

    Bauleitplanung: Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen unzulässiger Vollgeschoß- …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 7 B 1001/96
    Vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 5. Juli 1991 - 4 NB 22.91 - OVG NW, Urteil vom 17. Januar 1994 - 11 A 2396/90 - BRS 56 Nr. 24.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1996 - 7 B 1981/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des …

    Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 19. Juli 1996 zu Recht angeordnet, weil das der Beigeladenen nunmehr genehmigte Vorhaben - im Ergebnis nicht anders als das Vorhaben, das Gegenstand des Verfahrens 7 B 1001/96 (4 L 354/96 VG Arnsberg) war - zu Lasten der Antragsteller gegen nachbarschützende Festsetzungen des Bauplanungsrechts verstößt.

    Rn. 3 Daß das Kellergeschoß des nunmehr genehmigten Vorhabens ein Vollgeschoß ist, ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 20. Juni 1996 (7 B 1001/96) ausgeführt hat, ist in der hier gegebenen Situation eine das Volumen der jeweiligen Trakte in den Blick nehmende Betrachtung nach dem sog. Additionsverfahren geboten, um verzerrte Ergebnisse zu vermeiden.

    Einer bis in alle Einzelheiten gehenden neuen Berechnung der Vollgeschoßeigenschaft bedarf es jedoch nicht, weil auch im vorliegenden Fall - ähnlich wie bei der früher genehmigten Ausgestaltung des Vorhabens, die Gegenstand des Verfahrens 7 B 1001/96 war - schon eine überschlägige Betrachtung der Trakte 1 und 2 belegt, daß das Kellergeschoß eindeutig als Vollgeschoß im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 1 BauO NW zu qualifizieren ist, weil seine Deckenoberkante im Mittel mehr als 1, 60 m über die Geländeoberfläche hinausragt.

    Rn. 26 Abschließend bleibt anzumerken, daß das Vorbringen der Beteiligten im vorliegenden Verfahren dem Senat keinen Anlaß zur Korrektur seiner im Beschluß vom 20. Juni 1996 (7 B 1001/96) dargelegten, den Beteiligten bekannten Wertung gibt, daß die im Bebauungsplan "Sanierungsgebiet Rebell" getroffene Festsetzung der Zulässigkeit von nur zwei Vollgeschossen im Bereich des Trakts 1 zugunsten der Antragsteller nachbarschützenden Charakter hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 10 B 860/01

    Planungsrechtliche Rechtmäßigkeit eines Vorhabens insbesondere im Hinblick auf …

    Rn. 13 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Juni 1996 - 7 B 1001/96 - und vom 22. August 1996 - 10 A 1811/96 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2005 - 7 B 2195/04
    Rn. 11 Vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 7 B 1001/96 -, JURIS-Dokumentation.
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